Entschädigungspflicht seitens BA ?

Dieses Thema im Forum "British Airways" wurde erstellt von MaxIII, 14. Juli 2010.

  1. MaxIII

    MaxIII Co-Pilot

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    Hallo, zusammen,

    der Vorfall liegt schon etwas zurück. Im Januar 2010 wurde unser Anschlußflug Heathrow-Mauritius aufgrund von
    schlechten Wetterbedingungen gestrichen (Schnee und Eis), der Flug ging dann 2 Tage später. Die Auslagen für Hotel
    etc. wurden mir durch BA ersetzt, nicht jedoch die Kosten (ca. €500,-) für den Ausfall 2er voll bezahlter Urlaubstage
    bzw. eine Entschädigung. Macht es in einem solchen Fall überhaupt Sinn, zu insistieren oder ist die Airline hier Ihrer
    Entschädigungs bzw Verpflichtung zur Ausgleichzahlung entbunden ?

    Danke für eure Meinungen !

    Sebastian
     
  2. Benny1807

    Benny1807 Silver Member

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    Für Schnee und Eis kann BA doch nix
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Abgesehen von einer Umbuchung - inkl. ggf. Verpflegung und Unterbringung: Ja. Derartige Wetterbedingungen fallen unter höhere Gewalt, auf die die Airline keinerlei Einfluss hat und entsprechend nicht weitergehend haftbar gemacht werden kann.
     

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