Hallo, zusammen, der Vorfall liegt schon etwas zurück. Im Januar 2010 wurde unser Anschlußflug Heathrow-Mauritius aufgrund von schlechten Wetterbedingungen gestrichen (Schnee und Eis), der Flug ging dann 2 Tage später. Die Auslagen für Hotel etc. wurden mir durch BA ersetzt, nicht jedoch die Kosten (ca. €500,-) für den Ausfall 2er voll bezahlter Urlaubstage bzw. eine Entschädigung. Macht es in einem solchen Fall überhaupt Sinn, zu insistieren oder ist die Airline hier Ihrer Entschädigungs bzw Verpflichtung zur Ausgleichzahlung entbunden ? Danke für eure Meinungen ! Sebastian
Abgesehen von einer Umbuchung - inkl. ggf. Verpflegung und Unterbringung: Ja. Derartige Wetterbedingungen fallen unter höhere Gewalt, auf die die Airline keinerlei Einfluss hat und entsprechend nicht weitergehend haftbar gemacht werden kann.