Erstattet Ryanair bei Stornierung überhaupt etwas? Ich habe bei Ryanair für Oktober 2010 drei Plätze (davon 1 Platz als Extra Comfort Seat) für Hin- und Rückflug im Februar gebucht und bezahlt. An zusätzl. Gebühren kamen zum Flugpreis noch 60 Euro „aufgegebenes Gepäck“, 16 Euro „bevorzugtes Einsteigen“, 30 Euro „Online-Check-In“ sowie 30 Euro „Administrationsgebühr“ hinzu = insgesamt neben dem Flugpreis 136 Euro. Die Flüge können nicht angetreten werden. Die AGB von Ryanair schliessen eine Rückerstattung des Flugpreises und der Gebühren aus. Wer kann mir bei folgender Fragestellung helfen? Erhalte ich bei Stornierung nicht zumindest die Gebühren für „aufgegebenes Gepäck“, „bevorzugtes Einsteigen“ und „Online-Check-In“ zurück oder behält Ryanair diese Beträge auch ein? Wenn ja: Ist es rechtlich überhaupt zulässig, diese Gebühren einzubehalten?
Beide Fragen kann man mit "ja" beantworten. Ein Anrecht auf Erstattung besteht lediglich für evtl. anfallende Steuern und Gebühren. Wird nicht erstattet und ist zulässig. Warum sollte man denn etwas erstattet bekommen? Verstehe ich nicht so ganz.
Ja, das ist soweit ich weiß zulässig. Deswegen buche ich Gepäck und bevorzugtes Einsteigen (wenn ich's überhaupt buchen möchte) auch erst ein-zwei Tage vor Abflug nach, kurz bevor ich online einchecke. Sollte in der Zwischenzeit etwas dazwischen kommen, hätte ich zumindest gewisse Kosten damit vermieden.