Erstattung von Gebühren für nicht angetretenen Rückflug

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von praktikant21, 14. Oktober 2013.

  1. praktikant21

    praktikant21 Newbie

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    Wenn ich einen Flug komplett storniere, bekomme ich ja in der Regel zumindest die Flughafensteuern und -gebühren wieder – im Zweifel abzüglich 'Bearbeitungsgebühr'. Leider werde ich bisher nicht fündig, was passiert, wenn ich nur den Rückflug nicht antrete. Dann ist doch auch für den Rückflug eigentlich keine Gebühr angefallen – ergo müsste eine erstattet werden. Oder?

    Konkret: Ein Rückflug mit SWISS von ZRH nach PMI kann nicht angetreten werden. Laut Mitarbeiter von SWISS in der Hotline habe man aber die Flughafengebühren 'schon verbraucht', da ja der Hinflug schon angetreten worden sei. Ist das so richtig? Wer kann mir mehr dazu sagen? Oder bekomme ich zumindest für den Rückflug noch Gebühren wieder?
     
  2. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Wenn Du es darauf anlegst berechnet LX den FLugpreis fur den Hinflug neu (als One Way), was vermutlich mehr ist als der von dDir bezahlte Roundtrip uud fordert von Dir die Differenz nach. Keine schlafenden Hunde wecken!
    S
     
  3. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Dem kann man nur zustimmen!
    In dem der OP den Rückflug hat verfallen lassen, ist der ursprünglich gebuchte Tarif hinfällig und die Airline kann neu berechnen!
     
  4. praktikant21

    praktikant21 Newbie

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    Okay, so ähnlich findet man die Information ja schon für LH in diversen Foren... Wollte für vielleicht 20 € Gebühren jetzt auch keinen Rechtsstreit starten. Wobei mich (unabhängig von der Einreichung eines Antrages auf Rückerstattung von Gebühren) schon interessieren würde, ob die Flughafengebühren für einen Retourflug nach dem Hinflug wirklich schon "verbraucht" sind. Das hörte sich irgendwie komisch an...
     
  5. Schwancus Longus

    Schwancus Longus Co-Pilot

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    Ich befinde mich in genau der gleichen Situation.

    Möchte einen Flug von Joburg nach Düsseldorf mit Etihad am 26.10. verfallen lassen. Habe bei lastminute.de gebucht und da sagt man mir, dass keine Erstattung möglich sei.

    Was gibt es noch für Möglichkeiten? Könnte ich den Rückflug verkaufen?

    Viele Grüße!
     
  6. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Da hat wohl Jemand zu oft "Das Leben des Brian" geschaut! :lol:
     
  7. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Wenn Hin und Rückflug auf einem Ticket sind ist es völlig egal, da kannst du maximal umbuchen wenn die Buchungsklasse es zulässt. Den Flug an einen Dritten zu übertragen sollte nicht klappen (siehe der Freiflug Spezialist nach DME)...
     

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