Wegen Gewitter war der Kapitän eines Zubringerfluges nicht gelandet, sondern abgedreht. Schlechtes Wetter sei ein außergewöhnlicher Umstand, so ein Gericht, deshalb gibt es für den verpassten Anschlussflug keine Entschädigung. http://www.airliners.de/verkehr/netzwer ... dend/27205