Für Pilotenentscheidungen gibt es keine Entschädigung:

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Sire83, 29. Mai 2012.

  1. Sire83

    Sire83 Diamond Member

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    Wegen Gewitter war der Kapitän eines Zubringerfluges nicht gelandet, sondern abgedreht. Schlechtes Wetter sei ein außergewöhnlicher Umstand, so ein Gericht, deshalb gibt es für den verpassten Anschlussflug keine Entschädigung.
    http://www.airliners.de/verkehr/netzwer ... dend/27205
     

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