Flüge ex. ATH ?

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von USAFlieger, 2. Februar 2008.

  1. Guest

    Guest Guest

    Ganz einfach: Der Geschäftsverteilungsplan entscheidet, bei welchem Amtsrichter oder bei welcher LG-Kammer meine Klage landet, es sei denn, es ist eine Sonderzuständigkeit gegeben. Es besteht also eine recht große Wahrscheinlichkeit, daß die Sachen "XYZ ./. Russische Lufthansa AG" immer von der gleichen Kammer verhandelt wird, und wenn jetzt in dieser Kammer die Richter nicht alle neun Monate ausgewechselt werden, besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, daß sich der Vorsitzende der Kammer an sein eigenes Urteil in ähnlicher Sache, beispielsweise dem Crossticketing, erinnert und vielleicht ähnlich entscheidet.

    Im Reiserecht hat sich so die "Frankfurter Tabelle" entwickelt, weil ein "Onkel Tempel" die Urteile seiner Kammer mal zusammengeschrieben hat. Und in Frankfurt sitzen offenbar, im Gegensatz zu Köln, nunmal kreative Richter. Oder hast Du schon mal von der "Kölner Tabelle zur Luftbeförderung" gehört?
     
  2. Rostow

    Rostow Silver Member

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    Danke für die wortreiche Bestätigung meiner bisherigen Aussagen, dass:

    * Gerichtsurteile inter-partes wirken und daher (ausser im Falle von Musterklagen jeder selbst klagen muss)
    * sich Gerichte in neuen Prozessen an rechtskräftigen Urteilen orientieren.

    Im vom PNR zitierten Fall greift aber das von dir gewählte Beispiel der Erinnerung ein und desselben Richters gerade nicht durch, da Resultat derartiger Klagen von Verbraucherverbänden ist, dass die angegriffenen AGB generell so nicht mehr verwendet werden dürfen.

    R.
     
  3. Guest

    Guest Guest


    Ich empfehle einen Blick in das UKLaG.

    In der Ausgangsfrage ging es aber um ganz einfache Klagen von Passagieren gegen Fluggesellschaften auf Erstattung der Kosten für Ersatzflugscheine. Einfach mal praktisch denken und das Gehirn durchlüften.
     
  4. Rostow

    Rostow Silver Member

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    Das Ausgangsposting habe ich - ebenso wie die übrigen Postings gelesen. Mir scheint, dass in "deinem" Vielfliegerforum offenbar die Postings vertauscht worden sind. Die Postings in diesem Forum sprechen da jedenfalls für sich.

    Da war dann noch die Sache mit den Klagen von Verbraucherschutzverbänden....mal sehen:

    Der Verbraucher profitiert also vom erstrittenen Urteil, ohne selbst klagen zu müssen. Etwas anderes habe ich nicht geschrieben. Den Rat mal durchzulüften kann ich daher nur zurückgeben und ihn mit guten Wünschen für die baldige Genesung der Augen verbinden.

    R.
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Öhm, jetzt bin ich aber auch ein bisschen verwirrt, Rostow.

    ...und jetzt:

    Ich find's ja super, dass Du mit so viel Herzblut bei der Diskussion bist - aber vielleicht könntest Du Dich auf eine Position festlegen!?
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Du solltest Dich bei der LH-Rechtsabteilung bewerben, die nehmen gerne Juristen, die sich immer widersprechen.
     
  7. Rostow

    Rostow Silver Member

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    "Grundsätzlich" ist eine Formulierung die dem juristisch Vorgebildeten bedeutet, dass es Ausnahmen von eben diesem Grundsatz gibt.

    Wenn du zunächst falsch zitierst und dann erst in einem zweiten Post auf meinen Hinweis dann einräumst, dass es sich eigentlich um eine Klage einer Verbraucherzentrale bei einer anderen Instanz gehandelt hat, ist dies für die Beurteilung schon nicht unerheblich. Das ist ein völlig anderer Sachverhalt - auch wenn ich eine andere Bewertung eben nicht ausgeschlossen hatte, s.o.

    Und ich finde es super, dass du mir jetzt deine Fehler vorhältst..... :roll:

    R.
     
  8. Rostow

    Rostow Silver Member

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    Ich habe gehört dass es sogar Gerichte geben soll, die widerstreitende Urteile - und das sogar bei unterschiedlichen Sachverhalten - fällen....
    Aber danke für den Hinweis, du scheinst ja erschöpfende Erfahrungen mit sämtlichen Juristen der LH-Rechtsabteilung zu haben- mein Beileid.

    R.
     

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