fluege.de verlangt 100Euro für Reisestornierung..

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Fliege7, 15. April 2016.

  1. Fliege7

    Fliege7 Co-Pilot

    Beiträge:
    36
    Likes:
    3
    Nachdem das Abbuchen für die Flüge über die Kreditkarte nicht funktioniert hat, habe ich eine Mail von Fluege.de erhalten. Man solle bis zum nächsten Tag neue Zahlungsdaten mitteilen oder sich beim Kundenservice melden, ansonsten wird eine Bearbeitungsgebühr für die Stornierung verlangt (100Euro). Problem: Ich habe die Mail erst 3 Wochen später gesehen, da sie im Spamordner gelandet ist. Die Frist war schon längst abgelaufen. Ich habe dann einfach nochmal den Flug gebucht, aber über airberlin. Jetzt habe ich eine Rechnung für die Bearbeitung der Stornierung erhalten. Darf fluege.de mir 100 Euro verrechnen?
     
  2. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    33
    Unter Pkt. IV. 5. der AGB von fluege.de ist folgendes niedergeschrieben:
    'Für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung, insbesondere auch, wenn die Belastung des von Ihnen angegebenen Zahlungsmittels fehlschlägt, werden wir Sie auffordern, den Flugpreis binnen einer genau bestimmten Frist zu überweisen und einen Nachweis hierüber zu erbringen, um die Stornierung Ihrer Buchungsanfrage durch die Fluggesellschaft zu vermeiden. Soweit Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sind wir nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Erklärungen gegenüber der Fluggesellschaft abzugeben und die beauftragte Leistung zu stornieren. Die Mahnung ist entbehrlich, wenn sie die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigern, Sie die Zahlung nicht innerhalb der bestimmten Frist bewirken oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Stornierung rechtfertigen. Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn zwischen Buchung und planmäßigem Abflug ein Zeitraum von weniger als 26 Stunden liegt. Wir behalten wir uns vor, für die Abwicklung dieser Stornierung eine Entschädigung in Höhe von 100 Euro pro Buchung in Rechnung zu stellen. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine konkrete, höhere Entschädigung geltend zu machen. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den entstandenen Schaden zu belegen. Die Entschädigung wird nicht fällig, wenn Sie an der fehlgeschlagenen Belastung kein Verschulden trifft.'

    1.
    Hat der Passagier hier -auch aus Versehen- falsche Zahlungsdaten eingegeben, wäre es sein (fahrlässiges) Verschulden. Gleiches gilt auch, wenn sein Konto nicht gedeckt war und die Abbuchung dadurch fehlschlug.
    Die AGB-Bestimmung dürfte wirksam sein, denn sie enthält auch eine Bestimmung, die dem Kunden den Nachweis eines geringeren Schadens ermöglicht.

    Ich würde in diesem Falle versuchen, wie folgt zu argumenieren: Ein/e Sachbearbeiter/in in der bei fluege.de dürfte incl. Lohnnebenkosten maximal EUR 50,- pro Stunde verdienen. Für die Benachrichtigung des Kunden per EMail über die fehlgeschlagene Buchung mit gleichzeitiger Mahnung, welche eine Standardschreiben darstellt und größtenteils automatisch generiert wird und durch die Herausnahme der Flugbuchung aus den Flugbuchungssystemen drüfte ein Zeitaufwand von maixmal 15 Minuten entstanden sein, also eine viertel Stunde. EUR 50,- geteilt druch 4 ergibt EUR 12,50. Dieses ist der Schaden der fluege.de entstanden ist.
    Ohne Anerkennungen einer rechtlichen Verpflichtung und Präjudiz bin ich bereits, vergleichsweise eine Beabeitungsgebühr über EUR 12,50 als Bearbeitungsgebühr zu überweisen.

    2.
    Trifft den Passagier an der fehlgeschlagenen Buchung kein Verschulden, hat er natürlich keine Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
    .
     
  3. Severin

    Severin Co-Pilot

    Beiträge:
    43
    Likes:
    14
    Halte ich für jurisitisch sehr fragwürdig.
    Niemand kann dir nachweisen, dass du die Email bekommen hast und überhaupt innerhalb der kurzen Frist hättest antworten können.
    Abgesehen davon, dass Fluege.de eben über solche Gebühren ihren Gewinn einfährt.
    Noch was: Meiner Beobachtung nach wird schon bei Buchung eine Anfrage durchgeführt, mit fehlerhaften Daten bin ich schon dort hängengeblieben.
    Alles eine sehr zwielichtige Angelegenheit, an deiner Stelle würde ich der Forderung schriftlich und mit Nachweis widersprechen.
     
  4. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    33
    Die Aussage, daß niemand den Empfang der EMail nachweisen kann -es sei denn, man fordert eine Lesebestätigung an- ist zwar richtig. Dennoch darf man im Zivilprozeß keine falschen Angaben machen. Ansonsten (versuchter) Prozeßbetrug!

    Wenn man bei Vertragsabschluß per Internet/Email kommuniziert, dann dürfen weitere Vertragsverhandlungen auch darüber erfolgen. Dass die Email von fluege.de im Spam-Ordner des Kunden verschwindet, hat dieser zu vertreten, weil er für seine eigenen Spam-Einstellungen verantwortlich ist.
     
  5. Severin

    Severin Co-Pilot

    Beiträge:
    43
    Likes:
    14
    Da hast du natürlich Recht, nur frage ich mich ob die gesetzte Frist beim Email Empfang wirklich verhältnismäßig ist. Fluege.de dürfte mit Sicherheit länger als 24 Stunden für die Beantwortung einer Email brauchen. Ob da vom Kunden zu erwarten ist, dass dieser (womöglich sogar manuell) seine Emails in so einem Intervall abruft....
    Außerdem wissen glaube ich alle, die sich mit dem Thema Unister mal beschäftigt haben, dass diese und ähnliche Gebühren reine Mondpreise sind. Das hat mit den tatsächlichen Prozessen im Unternehmen nichts zu tun.
     
  6. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    33
    Wie lange fluege.de für die Beantwortung einer EMail (wenn sie denn überhaupt beantwortet wird...) mutmaßlich brauchen würde, spielt zur Sachverhaltsbeurteilung keine Rolle.
    Dennoch könnte die Frist ('bis zum nächsten Tag') in der Tat unverhältnismäßig kurz und damit rechtunwirksam sein:
    Dies wäre also in der Tat ein weiterer Angriffspunkt.

    Der Passagier kann also einmal der Höhe nach die Bearbeitungsgebühr angreifen, wie bereits in meiner ersen Antwort in diesme Thread dargestellt. Auch gute Argumentation hierbei: 'Die Fluggesellschaft Germanwings GmbH aus Köln erlitt vor dem Bundesgerichtshof eine bittere Niederlage: Der BGH qualifizerte in letzter Instanz die von der Germanwings von ihren Kunden per AGB/ABB erhobenen Bearbeitungsgebühren im Falle fehlgeschlagener Lastschriften in Höhe von EUR 50,00 als rechtswidrig (BGH, Urt. v. 17.09.2009, Az: Xa ZR 40/08).' Quelle: http://www.aktuell.ra-janbartholl.d...esellschaft-Germanwings-fuer-unzulaessig.html

    Und zum anderen aufgrund der kurzen Fristsetzung.

    Es ist auch mir bekannt, daß fluege.de bzw. Unister in der Vergangenheit häufig von Verbraucherschutzvereinen abgemahnt wurde(n).
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2016
  7. Bali08

    Bali08 Diamond Member

    Beiträge:
    4.468
    Likes:
    248
    Das scheint mir eher schüchtern ausgedrückt.
    Soweit mir bekannt ist, beginnt Ende April ein Strafverfahren gegen 3 Manager von Unister vor dem LG Leipzig.
    In U-Haft waren/sind die offensichtlich auch.
    Wer bei denen bucht, muss eben mit Ärger rechnen.
     
  8. Fliege7

    Fliege7 Co-Pilot

    Beiträge:
    36
    Likes:
    3
    hallo! Ich bedanke mich vielmals für die ganzen Infos. Ich finde die Frist von 24 Stunden auch absolut unverhältnismäßig, zumal es Wochenende war und ich die Mail, auch wenn sie nicht im Spam gelandet wäre, nie bis Samstag Abend gelesen hätte. Es ist mir auch ein absolutes Rätsel, wie die Mail im Spam landen konnte, obwohl ich davor schon eine Mail in den normalen Posteingang empfangen habe. Kann das Zufall sein?
    Anyways, fluege.de für mich sicher nie wieder ;)
     
  9. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    33
    Das ist richtig. Das wurde von mir in der Tat 'etwas schüchtern' ausgedrückt. - Wie fluege.de sich in anderen Verfahren verhält, spielt für die zivilrechtliche Beurteilung des konkreten Einzelfalls allerdings keine Rolle. Daher hatte ich diesen Aspekt nicht vertieft.
     
  10. Fliege7

    Fliege7 Co-Pilot

    Beiträge:
    36
    Likes:
    3
    Es ist jetzt so ausgegangen, dass fluege.de spät aber doch die 100 Euro abgebucht haben. ich habe das ehrlich gesagt gar nicht mehr erwartet, waren doch viele Monate dazwischen. Ich habe mich jetzt -obwohl es wirklcih eine riesen Frechheit ist- damit abgefunden und werde daraus die Lehre ziehen, nie mehr über dieses Portal zu buchen. Möchte da nicht noch mehr Energie reinstecken.
     
  11. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    33
    Ich würde zu meinem Bank-/Kreditkarteninstitut gehen und den Betrag zurückfordern, da er unberechtigt abgebucht wurde.
     

Diese Seite empfehlen