Flug findet nicht statt, was nun?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Shivute, 1. Dezember 2014.

  1. Shivute

    Shivute Newbie

    Beiträge:
    1
    Likes:
    0
    Hallo!

    meine Ehefrau sollte am Mitwoch, 03.12., mit ASKY-Airlines von Yaounde (NSI) nach Libreville (LBV) fliegen. Als ich heute noch einmnal routinemäßig bei checkmytrip nachgeschaut habe, war dieser Flug abgesagt. Es stand geschrieben: "nicht möglich, weil kein Betrieb". Unterhalb des ursprünglichen Rückfluges war ein Flug für Freitag, 05.12. gelistet, allerdings mit einem Zwischenstopp in Lome (Togo) und mit dem Vermerk: "Reservierung storniert".
    Diesen zweiten Flug für den 05.12. hatten wir aber weder irgendwann gebucht, noch storniert.
    Der Reiseveranstalter ("Airline-Direct") wusste auch nicht wirklich weiter. Weil der Hinflug meiner Frau bereits am 03.09. planmäßig stattfand und auch in Anspruch genommen wurde, konnte niemand mehr die Buchung einsehen. Nun wurde mir gesagt, meine Frau solle morgen zur Airline bzw. zum Flughafen gehen und sich um die Angelegenheit kümmern. Es wurde auch gesagt, dass wir auf keinen Fall noch einmal bezahlen sollten, weil der Flug ja bereits bezahlt wurde und auch der Hinflug war ja bereits wahrgenommen worden.
    Meine Frage ist nun: Wie gehen wir am besten vor, dass wir wirklich nicht noch einmal bezahlen müssen für einen bereits bezahlten Flug? Warum finde ich bei Checkmytrip einen Flug mit "Reservierung storniert", obwohl wir diesen Flug niemals so gebucht hatten? Wer hier im Forum hat noch gute Ratschläge zu diesem speziellen Fall?

    Danke!
     
  2. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    33
    'Airline-Direkt' ist lediglich ein Flugbuchungsportal (ähnlich einem stationären oder einem Online-Reisebüro) und kein Reiseveranstalter. Anhand der Fakten aus dem Sachverhalt entnehme ich, daß es sich um eine 'Nur-Flugbuchung' handelt. Daher findet Reisevertragsrecht (§§ 651a ff. BGB) keine Anwendung.

    Nach der reinen Vermittlungsleistung (des Fluges) durch das Online-Reisebüro ist 'Airline-Direkt' außen vor und es bestehen direkte Vertragsbeziehungen zwischen dem Passagier und der Airline, nämlich ein Beförderungsvertrag, also ein Unterfall des Werkvertrages.

    Die sogen. 'Europäische Fluggastrechteverordnung' (VO (EG) 261/2004) findet keine Anwendung, da es sich um eine nichteuropäische Fluggesellschaft handelt und zudem sowohl Start- als auch Landeort jeweils in einem nichteuropäsichen Land liegen.

    Das Montrealer Übereinkommen findet ebenfalls keine Anwendung, da nur Kamerun (Abflugort: Yaounde) Vertragsstaat dieses Abkommens ist und nicht der der Ankunftsstaat (Gabun / Ziel: Libreville).

    Sowohl Stasrtflughafen als auch Landeflughafen liegen auf einem Gebiet der Unterzeichnerstaaten des 'Warschauer Abkommens'.

    Artikel 19 des ABKOMMEN ZUR VEREINHEITLICHUNG VON REGELN ÜBER DIE BEFÖRDERUNG IM INTERNATIONALEN LUFTVERKEHR (WARSCHAUER ABKOMMEN) lautet:
    Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Gepäck oder Gütern entsteht.

    Nimmt man bspw. verpätet seine Arbeit auf (Verdienstausfall) oder hat aufgrund der Verpätung Kosten für ein bereits gebuchtes nicht mehr stornierbares Hotel, so kann man sich auf Art. 19 des Warschauer Abkommens berufen und den Verspätungsschaden bei der Fluggesellschaft geltend machen.

    Soweit zur Theorie. In der Praxis wird sich dies als schwierig erweisen, denn mögliche Gerichtsstände wären in diesem Fall der Sitz der Fluggesellschaft (Togo) sowie am Erfüllungsort. Als Erfüllungsort sind bei einer Luftbeförderung sowohl der Startflughafen als auch der Ankunftsflughafen anzusehen. Dies heißt: Mit welchen Schwierigkeiten ein in Togo, Kamerun oder Gabun geführter Gerichtsprozeß verbunden ist, brauche ich wohl hier nicht zu erläutern...

    Als Lösung: Mit der Fluggesellschaft über die möglichst zeitnahe vertragsgemäße Beförderung direkt verhandeln. Dabei Art. 19 des Warschauer Abkommens als 'Druck-/Drohmittel' einsetzen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2014
  3. Jet1

    Jet1 Platinum Member

    Beiträge:
    2.368
    Likes:
    95
    Theoretisch mal wieder alle relevanten rechtlichen Gesichtspunkte prima herausgearbeitet. Ich bezweifele allerdings, ob sich ASKY Airlines in Westafrika vom Montrealer Abkommen als Druckmittel beeindrucken und aus Angst vor einem Rechtsstreit (beim Amtsgericht in Yaounde oder Libreville?) zu etwas zwingen lässt. Da hilft in dieser Gegend der Welt wohl nur ein freundliches Verhandeln (und möglicherweise ein diskret überreichter Geldschein).
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2014
  4. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    33
    Zustimmung!!!
     
  5. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

    Beiträge:
    875
    Likes:
    13
    Und das Ganze unter TIA (This is Africa) abhaken. Einfach freundlich bleiben, um Hilfe bitten und sich freuen wieviel Mühe sich manchmal Servicepersonal gibt wenn man nett zu ihnen ist.
     
  6. Bali08

    Bali08 Diamond Member

    Beiträge:
    4.468
    Likes:
    248
    Wollte nur mal den Teilaspekt von "checkmytrip" aufgreifen.
    Ich hatte mich auf deren Angaben bisher auch immer weitgehend verlassen, irgendetwas scheint da mittlerweile allerdings im Argen zu liegen.
    TG verweist nach der Online Buchung ja sogar auf deren Website, bzw. war es bis vor Kurzem so.
    Bei dem Chaos, das sie mittlerweile (insbesondere mit Thai Smile und deren Umbuchungen) anrichten, stimmt da leider Vieles nicht mehr.
    Ich selbst habe eine Buchung BKK-KBV mit TG, die auf einem leg jetzt zu Thai Smile wurde und mehrmals umgebucht wurde.
    Bei Checkmytrip finde ich den vorletzten Stand, bei TG selbst unter "meine Buchungen" den aktuellen, obwohl die letzte Umbuchung vor einem Monat erfolgte.
    Für mich schwer nachvollziehbar.
     
  7. Saskia

    Saskia Lotse

    Beiträge:
    20
    Likes:
    0
    Ja was soll man da machen. Die Sache müsst ihr wohl abhaken und unter Erfahrung ablegen.
     
  8. konnimutti

    konnimutti Pilot

    Beiträge:
    54
    Likes:
    0
    Wenn man um Hilfe bittet und solch einen tollen Artikel von "Schlesinger" als Antwort erhält, gibt man doch selbstverständlich den Endbericht...
     
  9. eac55

    eac55 Gold Member

    Beiträge:
    735
    Likes:
    3
    KLM ist gestern mit 4,5 Std. Verspätung nach BKK
    gestartet . Aus welchem Grund kann ich nicht herausfinden .
    Kann man das irgendwie erfahren ?
     
  10. sowas

    sowas Gold Member

    Beiträge:
    828
    Likes:
    33
    Waerst Du wie Deine Kollegen geflogen, dann waerst Du puenktlich angekommen. Aber Geiz ist geil..... Die duerfen sich zwar nicht in einem mittelmaessigen Hotel einbuchen, aber dafuer mussten sie nicht die Zeit in AMS totschlagen.......
     
  11. eac55

    eac55 Gold Member

    Beiträge:
    735
    Likes:
    3
    4 Stunden mehr in der Lounge und 600 € zusätzliches Taschengeld !
     
  12. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    1.377
    Likes:
    398
    Dafür würde ich mich noch nicht mal eine Stunde in eine Lounge setzen und Leberkäse essen! :lol:
     
    schnabeltier gefällt das.
  13. sowas

    sowas Gold Member

    Beiträge:
    828
    Likes:
    33
    Grosse Worte in Anbetracht de Tatsache dass Du noch nicht einmal weisst warum der Flug verspätet war......Unabhängig davon sehe ich 4 Stunden in einer Lounge als etwas sehr negatives an und 150 Euro Stundenlohn sind nun auch nicht sensationell. Da ist mir meine Freizeit mehr wert. Ich hoffe natürlich auch, dass Du mit Deinem CEO geklärt hast das Du das Geld behalten darfst, es steht natürlich nicht Dir sondern Deinem Arbeitgeber der das Ticket bezahlt hat zu. Und in Anbetracht der Tatsache dass Dein CEO Deinen Kollegen Verbote fuer beistimmte Restaurants erteilt, weil sie den falschen Flug gebucht haben, scheint er ja durchaus etwas kleinlich sein (ob er als CEO sich damit um die entscheidenden Fragen kümmert sei dahingestellt).
     
  14. sowas

    sowas Gold Member

    Beiträge:
    828
    Likes:
    33
    Er sass in der KLM Lounge in AMS, dagegen ist die SEN Lounge ein Paradies.....
     
  15. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

    Beiträge:
    3.002
    Likes:
    209
    Diesmal klarer Widerspruch!
    KL-Business-Lounge und LH-SEN (also eigentlich First) - Lounge geben sich nicht viel. Es gibt unangenehmere Orte, um 4h rumzukriegen, solange sie nicht wieder aus Promotiongründen Holländischen Wein hatten.
     
  16. eac55

    eac55 Gold Member

    Beiträge:
    735
    Likes:
    3
    Netto und Steuerfrei ! Mein Onkel und mein Bruder lassen mir die Kohle .
     
  17. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    1.377
    Likes:
    398
    Das mit Sicherheit. Aber genau so sicher ist, dass es noch viel mehr angenehmere Orte gibt.
     
    schnabeltier gefällt das.
  18. eac55

    eac55 Gold Member

    Beiträge:
    735
    Likes:
    3
    Paradies mit Hot Dog Stand ?
     
  19. MikeyDread

    MikeyDread Co-Pilot

    Beiträge:
    29
    Likes:
    0
    Ich hatte einmal auf einem Flug von BKK nach Dubai eine Verspätung und habe den Weiterflug verpasst. Ich habe im folgenden Experten für Fluggastrechte eingeschaltet die mir eine Rückerstattung erstritten haben. Ich würde dir raten das auch zu tun. Ich selbst habe nur wenig Ahnung noch Passagierrechten im Luftverkehr. Die aber schon,die können dir bestimmt auch in diesem Fall weiterhelfen!
     
  20. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    33
    Das ist doch BLÖDSINN, was du uns da sagst!!! - Die 'Europäische Fluggastrechteverordnung findet auf dem Flug Bangkok-Dubai k e i n e Anwendung! - Offenbar wolltest du nur etwas schreiben um auf 'claimflights' zu verlinken. Habe deine Antwort als Spam gemeldet.
     
    mercedes gefällt das.

Diese Seite empfehlen