Flug gecancelt - Anspruch auf Entschädigung?!?

Dieses Thema im Forum "Economy" wurde erstellt von _Fernweh_, 7. März 2009.

  1. _Fernweh_

    _Fernweh_ Lotse

    Beiträge:
    12
    Likes:
    0
    Hallo zusammen,
    leider konnte ich auch nach umfangreicher Suche im www keine Antwort auf meine Frage finden. Aber vielleicht ist hier jemand so nett und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank schonmal!!

    Wir sind gestern aus unserem Urlaub von den Bahamas zurückgekommen; allerdings 2 Tage später als geplant.
    Der Rückflug mit Delta (gebucht über orbitz.com) FPO-ATL-JFK-FRA sollte eigentlich am 02.03. sein. Am Abend zuvor erhielt ich eine E-Mail, dass der Flug ATL-JFK gecancelt ist und der gesamte Rückflug auf den 04.03. umgebucht wurde (FPO-ATL-FRA). In den Nachrichten hörten wir, dass gerade auch in der Gegend New York City ein ziemliches Schneechaos erwartet wurde; als wir dann aber am eigentlichen Abflugtag doch an den Flughafen gefahren sind haben wir von der Dame am Check-In erfahren, dass die Flüge alle planmäßig statt finden, wir jedoch aber von orbitz auf den Flug 2 Tage später umgebucht wurden; den Grund hierfür konnte sie nicht nachvollziehen. Ich bin mir daher nicht sicher, ob nicht vielleicht die Maschine überbucht war. Ein Anruf bei orbitz ergab auch nichts wirklich neues - und bis ich in der Hotline endlich jemand erreicht habe war der Check-In auch schon geschlossen.
    OK - es gibt sicher Schlimmeres, als 2 Tage länger bei Sonnenschein auf den Bahamas festzusitzen - aber wer kommt nun für unsere zusätzlichen Auslagen auf? An der Hotline von orbitz erhielt ich die Auskunft, dass die Hotelkosten nicht übernommen werden da nur der Flug und nicht der Hotelaufenthalt über orbitz gebucht wurde. Kann das sein?? An wen muss ich meine Schadensersatzforderung (Hotelkosten, Taxi, Verdienstausfall?!) stellen - an Orbitz oder Delta? Und wie schätzt ihr meine Erfolgsaussichten (vielleicht aus eigener Erfahrung) ein ?
     
  2. eastgirl

    eastgirl Gold Member

    Beiträge:
    517
    Likes:
    0
    Unabhängig von der Rechtslage würde ich die Sache vergessen - oder gibt es eine deutsche Niederlassung von Orbitz der du einen Rechtsanwalt auf den Hals hetzen kannst? Oder denkst du das du mit ein paar anrufen und emails bei Orbitz irgendetwas erreichst? Viel Glück.
     
  3. _Fernweh_

    _Fernweh_ Lotse

    Beiträge:
    12
    Likes:
    0
    auf sich beruhen lassen möchte ich die Sache eigentlich nicht da uns auch nicht unerhebliche Zusatzkosten entstanden sind. Natürlich sehe ich schon auch die Schwierigkeit, dass orbitz seinen Sitz in den USA hat. Kann mir jemand vielleicht Tipps geben wie ich am besten vorgehe? Muss ich meine Ansprüche bei orbitz oder direkt bei der Fluglinie geltend machen?
     
  4. eastgirl

    eastgirl Gold Member

    Beiträge:
    517
    Likes:
    0
    Ein Tipp unter Freunden - lass es sein, bzw. schreib denen einen Brief und sag denen was du willst, dein Ansprechpartner heisst dann im übrigen Orbitz.

    Ansonsten brauchst du einen Anwalt der US Recht kann, dort ein Spezialist für Reiserecht ist. Das ganze musst du natürlich vorfinanzieren. Spätestens da sag ich nochmal - lass es sein.
     
  5. _Fernweh_

    _Fernweh_ Lotse

    Beiträge:
    12
    Likes:
    0
    dann werde ich orbitz einen freundlichen Brief schreiben... ein Versuch ist es auf jeden Fall wert!
    Ich berichte dann, was herausgekommen ist. Danke!
     
  6. _Fernweh_

    _Fernweh_ Lotse

    Beiträge:
    12
    Likes:
    0
    so... einige E-Mails später (an Orbitz und Delta) bin ich auch nicht wirklich weiter...
    Orbitz gibt den Schwarzen Peter weiter an Delta; Delta ist aber auch nicht bereit, eine Entschädigung zu zahlen.
    "Kulanterweise" haben wir eine Gutschrift über 3 x 50 Dollar erhalten - zu verrechnen mit der nächsten Buchung.......
    Ist zwar nicht das, was ich wollte - wahrscheinlich lohnen sich aber weitere Bemühungen nicht... Naja... hauptsache der Urlaub war schön und zwei Tage länger auf den Bahamas... ich glaube da gibt es schlimmeres... :roll:
     
  7. supialexi

    supialexi Gold Member

    Beiträge:
    806
    Likes:
    0

    Das finde ich aber total enttäuschend. Das man hier zumindest einen gewissen Anspruch hat, liegt doch auf der Hand!
    Man müsste doch einen Rechtsanwalt fragen, ob man denn wirklichen einen US Advokaten braucht, der sich da auch noch auskennt. Ist denn sowas nicht eigentlich geregelt wenn man auf einen späteren Flug umgebucht wird, aus Interesse der Fluggesellschaft bzw. des Veranstalters?

    @ Fernweh, so ganz verstehe ich dich aber nicht. Einerseits schreibst du von hohen Kosten, wie eben die Hotelkosten. Taxikosten sind mir unverständlich, da du doch auch so das Taxi benutzen musstest. Klar du warst auch am ursprünglichen Ablfugtag da, aber das hatte man ja extra abgesagt. Und dann schreibst du von Verdienstausfall - was grundsätzlich auch nachvollziehbar sein kann.
    Aber dann, kommt schon jetzt der 2 mal, dass Du dir schlimmeres vorstellen kannst, als dort 2 länger zu bleiben.
    Also ist denn ein Verdienstausfall entstanden? Und wenn ja, warum empfindest du denn die zwei Tage länger dort immer noch als "schön"?
    Denn gerade weil dir ein Verdienst verloren gegangen ist, müsste dich das doch ärgern und eben diese 2 längeren Tage , als dort vertane Zeit, bzw. vor allem versäumte Arbeitszeit mit guter Vergütung vorkommen.

    Wie hoch wären denn deine Forderungen? Meine so im Verhältnis zu den 150 Dollar?
    Vielleicht kann man noch ein bisschen mehr rausholen?
     
  8. _Fernweh_

    _Fernweh_ Lotse

    Beiträge:
    12
    Likes:
    0
    Hallo supialexi,
    sorry, hab den threat dann irgendwann nicht weiterverfolgt...

    also ehrlich gesagt hab ich den "vorfall" inzwischen abgehakt. Mag sein, dass ich etwas mehr hätte rausholen können wenn ich hartnäckiger gewesen wäre. Aber mich noch weiter mit orbitz (Sitz in USA) herumzuärgern war mir dann doch zu viel. Ein Anwalt kostet auch Geld - und evt. wäre ich dann noch auf höheren Kosten sitzengeblieben.

    Klar, etwas ärgerlich war das ganze schon - einfach weil es nicht so geplant war: der beantragte Urlaub hat nicht ausgereicht, weitere Übernachtungen im hotel mussten gebucht werden, wir mussten die verwandten informieren etc. - was natürlich alles mit Aufwand/Kosten verbunden war.

    Trotz dem Wirbel war es aber doch ein suuuper toller Urlaub - und wir haben, nach dem dann alles organisiert und auch "verdaut" war, die zwei zusätzlichen Tage schon genossen.
    Allerdings hätte ich eben schon erwartet, die zusätzlichen Kosten erstattet zu bekommen - schließlich war die Leistung nicht die, für die ich beazhlt habe.

    Aber wie gesagt, es hätte schlimmer kommen können - wir haben lieber noch zwei weitere Nächte auf den Bahamas verbracht als vielleicht irgendwo bei der Zwischenlandung in Atlanta oder New York am Flughafen festzusitzen.

    Gegenüber der EU-Richtlinie (ich erinner mich glaub ich an eine Entschädigung von 600 Euro bei dieser großen Verspätung..) sind die 50 $ Entschädigung echt ein Witz, wahrscheinlich werd ich den Gutschein auch nicht mal einlösen...
     
  9. Guest

    Guest Guest

    wie sieht das denn da mit dem Eu recht aus?
    Normalerweise steht einem dass ja zu, sobald der Flug in einem EU land beginnt oder endet, oder es eine EU Airline ist.

    Da es ja nun eine umsteigeverbindung war, aber dein ziel letztendlich Eu, müsste es doch auch dabei gelten.
     
  10. svenhertlie

    svenhertlie Silver Member

    Beiträge:
    268
    Likes:
    0
    Nein, die EU Passagierrechte gelten grundsätzlich nur für Abflüge (inkl. Anschlüsse auf einem Ticket) ab einem EU-Flughafen ODER wenn der Flug von einer EU-Airline ausgeführt wird.
    Dein Abflug ging von FPO Bahamas. Das liegt nicht in der EU. Delta ist auch keine EU-Airline.
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Ne, es ist auch so, wenn einer in der EU endet.
     
  12. red star

    red star Platinum Member

    Beiträge:
    1.416
    Likes:
    0
    Falsch. Dies trifft nur auf EU carrier zu.
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Richtig... EU abkommen gilt nicht, aber das Montrealer abkommen. Und demnach stünden ihm 4150 SZR zu.


     

Diese Seite empfehlen