Wenn der Flug annuliert ("einfachstes" Merkmal sind abweichende Flugnummern) wurde hat man nach EU VO Anspruch auf :
1.)anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt
oder
2.). anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Der Fluggast hat die Wahl!
Dafür ist es sch...egal ob der Flug 1 Stunde, 1 Monat oder 1 Jahr vor Abflug annuliert wurde.
Über Art. 5 I a) i. V. m. Art. 2 l) in den Art. 8 der VO.
http://www.schlichtungsstelle-mobilitae ... 1-2004.pdf
Wenn eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt (oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze) nur mit einer anderen Airline durchgeführt werden kann, dann muss auch darauf umgebucht werden.
Wenn der OP nicht vor dem 02.04 15:00 Uhr fliegen will, muss ihn AB auf einen späteren Flug umbuchen.
Wenn ich einen Flug für Sommer 2009 Deutschland-Malle gebucht habe und dieser heute annuliert wird, sind meine Rechte nicht nur auf die Beförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt (z. B. Morgen) beschränkt (z. B weil Ab im Sommer nicht mehr nach Malle fliegt). Ich kann selbstverstänldich fordern, erst im Sommer 2009 zu fliegen. Oder auch im Herbst 2009. Wie es mir beliebt.
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