Flug verspätet und Anschlussflug verpasst

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von fevon, 20. September 2012.

  1. fevon

    fevon Entdecker

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    Hallo zusammen,

    mir ist folgende Situation passiert und ich bitte Euch um Eure Einschätzung:

    Es geht um einen verspäteten Flug mit Air France von Warschau nach Bristol mit Anschluss in Paris. Der Flug von Warschau nach Paris hat den Flugsteig in Paris mit 15 Minuten Verspätung erreicht, was dazu führte, dass ich meinen Anschluss verpasst habe. Der Grund für die Verspätung waren keine "außergewöhnlicher Umstände". Der Flug von Paris nach Bristol wurde auf einen nächstmöglichen Flug mit erneutem Anschluss in Amsterdam gebucht. Dabei entstand eine zusätzliche Wartezeit von 2 Stunden in Paris und eine weitere Wartezeit von 2 Stunden in Amsterdam. Zusätzlich hatte mein Anschlussflug von Amsterdam nach Bristol eine Verspätung von 30 Minuten. Die Ankunft in Bristol war ca. 4,5 Stunden später als ursprünglich gebucht.

    Ich habe mich gegenüber AF auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2009 (C-402/07 und C-432/07) bezogen und eine Ausgleichszahlung von 400 EUR gefordert. Demnach haben Flugreisende auch bei Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 der Verordnung (EG) 261/2004 („Fluggastverordnung“).
    AF bestätigte mir darauf, dass der Flug von Warschau nach Paris von einer 15-minütigen Verspätung betroffen war. Voraussetzung für eine Berücksichtigung unter EU Verordnung 261/2004 sei laut AF jedoch, dass der betroffene Flug mit einer Verspätung von 2 Stunden und mehr startet. Dies ist hier nicht der Fall und einer Ausgleichszahlungen könne nicht nachgekommen werden. In Anbetracht der erlittenen Enttäuschungen erhielt ich eine kommerzielle Geste in Höhe von 3000 Meilen für mein Flying Blue Konto.

    Hat AF Recht oder habe ich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung?

    Vielen Dank für Euren Rat.
     
  2. mwsun

    mwsun Silver Member

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    Meiner Meinung nach ist ausschlaggebend die Verspätung mit der du am Reiseziel ankommst entscheidend für den Anspruch gemäß EG Fluggastverordnung.
     
  3. Bommel

    Bommel Silver Member

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    Es gilt die Verspätung am finalen Zielort.
     
  4. fevon

    fevon Entdecker

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    Vielen Dank für Eure Einschätzungen.

    Könnt Ihr Eure Einschätzungen bitte mit der EG Verordnung (261/2004) begründen? http://www.goo.gl/iPFZf
    Diese ist für mich leider nicht wirklich eindeutig.

    Ist Artikel 6 Grundvoraussetzung für jegliche Ausgleichszahlungen? Dort wird nämlich explizit "die Verzögerung des Abflugs gegenüber der planmäßigen Abflugzeit" beschrieben - kein Wort von Ankunft.

    Wo befinden sich Regelungen für eine verspätete Ankunft?

    Beste Grüße
     
  5. mwsun

    mwsun Silver Member

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    Deine verspätete Ankunft am Reiseziel resultiert ja aus dem verspäteten Abflug. Oder bist du pünktlich abgeflogen, der Pilot hat Runden über dem Ziel gedreht und ist dann verspätet gelandet?

    Viele Grüße,

    mawesun
     
  6. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Es kommt häufig vor, daß ein Flug zwar verspätet abfliegt, aber trotzdem nicht (oder
    deutlich weniger später als erwartet) am Zielort ankommt - und auch ein verspätetes
    Erreichen des Ziels (trotz eines pünktlichen Abfluges) ist nicht wirklich unrealistisch. :idea:
     
  7. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Hat Jemand etwas Gegenteiliges behauptet? Hauptsache was gesagt. :roll:

    Wieso sollte es diese auch geben?! Wenn ein Flug pünktlich raus geht und trotzdem verspätet ankommt, liegt das doch i.d.R. daran, dass Warteschleifen gedreht werden müssen, Unwetter umflogen werden müssen etc.
    Mir fällt wirklich keine Situation ein (abgesehen von Notlandung wg. techn. Deffekt), wo nicht höhere Gewalt für die Verspätung verantwortlich wäre. Wie willst Du denn einem Piloten nachweisen, dass er "absichtlich langsam" geflogen ist?
    Ausserdem ist es sehr unwahrscheinlich, dass aufgrund der o.g. Situationen (abgesehen v. einer Notlandung), ein ansonsten pünktlicher Flug >3h Verspätung "erfliegt".

    Deswegen wird es für folgende Situation keine Entschädigung geben: Flug geht aufgrund techn. Probleme 2h verspätet raus, aufgrund diverser Umstände während des Fluges (starker Gegenwind, Warteschleifen, etc.) summiert sich die Verspätung am Ankunftsort auf >3h. Da die Airline die Stunde Zeitverlust "in der Luft" aufgrund höherer Gewalt ja nicht beeinflussen kann, gibt es natürlich keine Entschädigung. Um solche sinnfreien Diskussionen von Beginn an zu unterbinden, zählt der Abflug.
    Umgekehrt gibt es eine Entschädigung, wenn der Flug 3,5 Stunden verspätet raus geht (keine höhere Gewalt), der Pilot noch 45 Minuten "rausholt" und Du somit "nur" 2h 45 min verspätet ankommst.
     
  8. fevon

    fevon Entdecker

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    Danke für Eure Antworten.

    Der Flug von Warschau nach Paris hatte gegenüber der planmäßigen Abflugzeit eine Verspätung von 7 Minuten (12:40 scheduled vs 12:47 actual). Bei Ankunft waren es dann 16 Minuten (15:05 scheduled vs. 15:21 actual), die insgesamt dazu führten dass ich meinen knapp bemessenen Anschlussflug nicht mehr erreichte. Ich denke es bringt nichts darüber zu spekulieren wie die zusätzlichen 9 Minuten Verspätung zustande gekommen sind. Fakt ist jedoch, dass Air France mir eine Flugverbindung verkauft hat die durch die "nur" 7 Minuten Abflugverspätung schon nicht mehr zustande kommen konnte und mich letztendlich 4,5h später als geplant zum Ziel brachte.
    Kann sich AF wirklich darauf zurück ziehen, dass Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung eine Abflugverspätung von mindestens 2 Stunden vorliegen muss?
     
  9. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Falsch! Du hast eine Flugverbindung GEKAUFT, die durch die "nur" 7 Minuten Abflugverspätung schon nicht mehr zustande kommen konnte und Dich letztendlich 4,5h später als geplant zum Ziel brachte.
    Die Flugzeiten waren Dir bei der Buchung doch sicher bekannt, oder? Und ganz ehrlich, wer so "knapp" bucht, ist selbst schuld. AF hier verantwortlich zu machen ist lächerlich.
     

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