Flugstrecke eingestellt - Anspruch auf Umbuchung?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von keinvielflieger, 22. Dezember 2012.

  1. keinvielflieger

    keinvielflieger Einsteiger

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    Hallo,

    wenn eine Fluggesellschaft sich (relativ kurzfristig) entscheidet bestimmte Flugstrecken einzustellen, man jedoch bereits Monate im Voraus gebucht hat, hat man dann das Recht auf einen Flug einer anderen Gesellschaft, die dieselbe Strecke bedient, umgebucht zu werden?
    Finde es auch immer noch etwas befremdlich, dass die den Flug einfach stornieren können sollen, da man das ja selbst in der Regel nicht kann. Auch wurde mir gesagt, wenn ich mich vor dem eigentlich geplanten Flugtermin nicht melden würde, würde der Flug verfallen und ich wohl folglich mein Geld nicht mehr zurück bekommen.
     
  2. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Das "relativ kurzfristig" ist erklärungsbedürftig.
    Nach der EU Richtlinie 261/2004, die bei Abflügen ex D gilt, gibt es nix, wenn die Annullierung mindestens 2 Wochen vor Abflug erfolgt.
    In diesem Fall erhalten die Paxe "Angaben zu einer möglichen anderen Beförderung" (die Airline ist also nicht etwa verpflichtet, sich um eine Umbuchung zu kümmern).
    Soweit die Annullierung kurzfristiger erfolgt, kann die Airline Ausgleichsansprüche der Paxe nur vermeiden, wenn sie eine anderweitige Beförderung anbietet, wobei das Endziel höchstens 2 (bei Annullierung weniger als 7 Tage vor Abflug) oder 4 Stunden (bei Annullierung zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor Abflug) nach der planmäßigen Zeit erreicht werden darf. Auch "nach vorne" darf bei den zuletzt genannten Fällen nur eine Verschiebung um 1 bzw. 2 Stunden erfolgen.
     
  3. keinvielflieger

    keinvielflieger Einsteiger

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    Es sind knapp mehr als zwei Wochen. Allerdings schreibt die EU Verordnung Nr. 261/2004 dennoch eine Ersatzbeförderung vor. Lediglich Ausgleichszahlungen, welche als eine Art Entschädigung gedacht sind, muss die Fluggesellschaft dann nicht leisten.

    Übrigens kann man das auch hier nachlesen: http://www.lba.de/DE/Buerger_Servic...74E4D4C59BE5021A05C0BB10BD1.live2051?nn=23302.

    Das hielt die Fluggesellschaft allerdings nicht davon ab, eine Ersatzbeförderung trotzdem zu verweigern.
     

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