Flugticket ungültig wegen eines falschen Buchstabens/ Passagier????

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Animaus, 4. Februar 2015.

  1. Animaus

    Animaus Lotse

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    Hallo liebe Vielfliegergemeinde!!!

    Ich brauche ganz dringend Eure Hilfe!!!
    Ich habe im Juni 2014 für 4 Personen Tickets gebucht.
    Berlin-AbuDhabi-Mahe( Seychellen)- Praslin und zurück.
    Gebucht über Ticketverkäuer bei Ethiad und nun sind alles!! Codeshare Flüge.
    Mit Air Berlin und Air SeychellesSoweit so gut ( oder auch nicht...)

    Das Problem: wir haben gerade festgestellt, dass 1 Passagiername falsch geschrieben ist.
    Der Passagier heisst GIESELA und gebucht habe ich auf GISELA.
    Nach unzähligen Telefonaten heute....das Ticket ist ungültig , muss storniert und neu gebucht werden!!!

    Ich bin am Boden zerstört!!!
    Kann mir jemand vielleicht noch irgendeinen Tip geben wie ich das ohne so riesige Kosten wieder hin
    bekomme????
    Erfahrungen?????

    Beste Grüße
    Animaus
     
  2. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    AW: Falscher Nachname im Flugticket - keine Mitreise

    Irren ist menschlich. Menschen machen halt Fehler. Ganz gleich ob das Reisebüro Fehler in der Namensschreibweise des Passagiers beging oder jemand online einen Flug bucht und selbst bei der Eingabe seines Namens einen Tippfehler macht, berechtigt dies nicht zur Abweisung eines Kunden beim Flugantritt durch die Fluggesellschaft, so zumindest Prof. Dr. Ronald Schmidt, Rechtsanwalt.

    Er begründet:

    Immer mehr Reisende suchen und buchen Ihre Reiseleistungen im Internet. Doch lassen Sie es dabei oft an der gebotenen Sorgfalt fehlen. So gibt manch’ Buchungswilliger seinen Namen durch einen Tippfehler falsch ein. Das merkt er dann oft erst, wenn ihm später der Flugschein mit nicht korrektem Namen ausgehändigt wird. Also wendet er sich an das Luftfahrtunternehmen mit der Bitte um Korrektur. Da oft nur ein oder zwei Buchstaben falsch sind oder der Zweitname fehlt, sollte man meinen, das sei kein Problem. Aber weit gefehlt!

    Mit dem Hinweis, es handele sich um einen sog. name change, lehnen nahezu alle Luftfahrtunternehmen eine Korrektur ab und empfehlen dem Kunden, den Flug zu stornieren und einen neuen zu buchen. Dabei muss der Passagier aber nicht nur erhebliche Stornokosten zahlen, sondern in aller Regel für die zweite Buchungen auch einen erheblich höheren Flugpreis entrichten – selbst wenn er wieder auf den ursprünglichen Flug gebucht wird. Den gleichen Vorschlag unterbreiten viele Luftfahrtunternehmen übrigens auch, wenn ein Fluggast den Flugschein nicht erhalten oder ihn nach der Zusendung verloren hat. Das halte ich für nicht akzeptabel.

    Ein Luftfahrtunternehmen, das mit einem Kunden einen Luftbeförderungsvertrag geschlossen hat, ist verpflichtet, den Fluggast vereinbarungsgemäß zu befördern. Denn der Beförderungsanspruch des Reisenden entsteht unabhängig davon, ob ein Flugschein nicht übergeben wurde, verloren ging oder den Anspruchsberechtigten falsch bezeichnet. Offensichtlich ist es in der Praxis des Luftverkehrs jedoch nicht bekannt, dass der Flugschein als qualifiziertes Legitimationspapier den Beförderungsanspruch nur verbrieft, ihn aber nicht begründet! Daher ist das Luftfahrtunternehmen verpflichtet, einen Ersatzflugschein auszustellen. In den ersten beiden Fallvarianten handelt es sich schon der Sache nach nicht um einen name change, sondern lediglich um die Ausstellung eines Ersatzdokumentes. Nur in der dritten Fallvariante könnte man formal argumentieren, dass ein Namenswechsel vorgenommen wird.

    Ich will nicht bestreiten, dass Luftfahrtunternehmen ein berechtigtes Interesse haben, zu verhindern, dass Kunden günstig Flugscheine erwerben, die sie dann zu erhöhten Preisen an andere weiterverkaufen. Um einen solchen Fall handelt es sich aber bei den oben skizzierten Fallgestaltungen nicht. Denn es soll weder ein Passagier ausgetauscht noch ein Gewinn erzielt werden. Quelle: Prof. Dr. Ronald Schmidt, Rechtsanwalt auf: http://www.ronald-schmid.de/aktuelles_flugticket.html
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Februar 2015
  3. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Ich bin zwar kein Juraprofessor, kenne aber die Interessenlage der Airlines.
    Die haben doch (zu Recht) Angst davor, dass sie den Pax ggf. wieder mit zurücknehmen müssen, wenn ihm im Ankunftsland die Einreise verweigert wird.
    Die Airlines weisen deshalb doch beim Buchungsvorgang darauf hin, dass der Name des Paxes im Ticket völlig identisch mit den Angaben im Pass sein muss.
    Ob bei Etihad in Abu Dhabi die Rechtsfigur des qualifizierten Legitimitionspapiers bekannt ist, erscheint mir zweifelhaft.

    Nicht zweifelhaft erscheint mir, dass die Einreise im Ankunftsland bei Giesela genehmigt wird.
    Ich würde einfach einchecken, das mit dem einen Buchstaben im Vornamen merkt kein Mensch.
     
  4. Animaus

    Animaus Lotse

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    Vielen , vielen Dank für Eure Antworten. Das hat mich erst einmal etwas beruhigt!!!
    Nun haben wir heute auch noch festgestellt, dass meine Mutter auch noch einen zweiten Vornamen hat!!
    Ich habe nach vielen Telefonaten jetzt aber mit der Ethiad lange telefoniert und die haben mir bestätigt, dass
    es keine Probleme geben dürfte.
    Da es sich um Codeshare Flüge handelt geht es eh nicht dass man die Namen ändert und wichtig ist ja dass
    der eine Name auf dem Ticket auch dem Namen im Pass entspricht.
    Auch wenn ein Buchstabe fehlt und es einen zweiten Vornamen gibt.
    Also Augen zu und Durch!!!!
    Ich hoffe es geht alles gut!!
    Was ich aber nicht verstehe wieso es so ein riesengroßes Problem ist einfach den einen Buchstaben im Namen
    zu ändern- von mir aus auch gegeb Gebühr. Wenn das wirklich sooooo wichtig ist warum ist es dann 3 Monate vor Abflug!!!( also noch genug Zeit)
    so ein riesen Problem...????
    Für mich als Kunde- und ich habe wirklich keine Ahnung von all dem- ist es echt ein einziges Chaos.
    Jeder erzählt dir am Telefon was anderes- man versteht die Welt nicht mehr und wird total verunsichert!!!
    Und dann die ganz Pfiffigen- sie müssen sofort stornieren und neu buchen raten die dir- und der Preis ist jetzt natürlich wesentlich höher!!
    Schade eigentlich- ich hoffe es geht trotzdem alles gut...
    Animaus
     
  5. Möhre

    Möhre Newbie

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    1 Buchstabe falsch oder er fehlt dürfte kein Problem sein. Mir wurde mal vor ca 1 Jahr im Reisebüro gesagt es dürfen bis zu 3 Buchstaben falsch sein, je nach Länge des Namens. Air France hatte das damals bei mir nach einen Anruf bei der Hotline kostenlos geändert, hatte 1 Buchstaben vergessen, mir wurde dann ein neues Ticket zugemailt. Air France sagte mir auch, das ein fehlender Buchstabe für Ihren Flug keine Bedeutung hätte. Es könnte aber vieleicht passieren das es in dem Land, wo man einreist, Ärger geben könnte. Sie hätte aber in noch keinen Fall gehört, das die Einreise verweigert wurde.
     
  6. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    und warum gibt es diesen Thread nun doppelt?
     
  7. Sam Maccoy

    Sam Maccoy Pilot

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    Vielleicht weil das Thema so wichtig ist .:D

    Hatte auf meinen Ticket , auch schon vertauschte Buchstaben .Es gab aber nie , Probleme beim Boarding oder so . Mein Eindruck , es wird nicht wirklich kontrolliert .
     
  8. Ataraxix

    Ataraxix Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Nee, folge mal dem Rat von Schlesinger, d.h. wende dich an einen Anwalt, verklage die Airline bis zum BGH und schon nach ca. 5 Jahren hast du sie in die Knie gezwungen.
    Die Alternative von Sam Maccoy, freundlich an der Immigration erst (und nur!) auf Nachfrage die doppelte Phonetik des Namens im Deutschen kurzerhand zu erklären und ein paar weitere Dokumente vorzuzeigen, passt natürlich nicht so recht in dieses Forum...
     
  9. Ataraxix

    Ataraxix Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Irrsinn auch.
     
  10. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Der user Schlesinger hat hier niemandem geraten ein Gerichtsverfahren zu führen! Er hat nur auf die Rechtsauffassung eines renommierten Reiserechtlers hingewiesen, die besagt, daß eine falsche Schreibweise des Namnes im Flugticket dieses nicht ungültig macht. Letzteres versuchen Airlines jedoch häufig ihren Kunden einzureden um diese zum unnötigen Kauf eines neuen Tickets zu bewegen.

    Schon wirklich Irrsinn, was hier einige Leute rauslesen...
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Februar 2015
  11. relhok

    relhok Silver Member

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    Die Frage, ob es Probleme gibt, ist ja bereits erklärt.

    Hierzu kann ich Dir folgendes sagen:

    Sobald Du mit mehreren Airlines fliegst, sind Deine Daten bei verschiedenen Gesellschaften in ihren Computern abgelegt. Deine Daten, sagen wir sie sind in einem 'Record' abgelegt. Zuoberst ist die PNR (die Reservationsnummer), der nächstwichtige Begriff zum Finden einer Person ist dann der Name (In einer PNR können ja verschiedene Personen erfasst sein, also reicht die PNR nicht aus). Jede Gesellschaft führt Dich auch mit ihrer eigenen, internen PNR. Alle Deine Daten hängen also an der PNR und dem Namen, sind damit 'verkettet'. Jetzt können vielleicht IT-Spezialisten etwas Näheres zu den Konsequenzen sagen. Eine Fluggesellschaft wird jetzt einer anderen Gesellschaft (oder dem Reisebüro) erlauben, die PNR in gewissen Bereichen (Flüge, Sitze, Mahlzeiten etc) zu ändern, ergänzen, löschen. Aber sie wird dem Reisebüro sicher nicht erlauben, an der 'Verkettung' Aenderungen vorzunehmen.

    Würde jetzt z.B. Lufthansa 'Gisela' in 'Giesela' abändern, dann würde sich das nur in der PNR bei Lufthansa auswirken, bei z.B. Delta bliebe es bei Gisela. Nun will Lufthansa das Ticket ausstellen. Es meldet Delta: Ticket für 'Giesela' ausgestellt. Delta findet 'Giesela' nicht. Gibt es nicht. Das führt zu Chaos, wie diese beiden Systeme dann reagieren, kann nicht gesagt werden.
    PNR's und Inhouse-Reservationssysteme stammen halt oft aus der Steinzeit. Mehrere Hundert Fluggesellschaften müssen sich auf einen Minimalstandard einigen. Das dauert.
     
  12. KaiP84

    KaiP84 Pilot

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    Schau an, hätte jetzt nicht gedacht, dass ein falscher Buchstabe so viel Ärger bringen kann. Aber in gewisser Weise durchaus nachvollziehbar. Obwohl ich schpn denke, dass man mit der „richtigen“ Fluglinie durchaus auf Kulanz hoffen kann? Wenn es nicht gerade nach Ägypten, sondern nur innerhalb der EU geflogen wird? Da kontrolliert doch eh keiner mehr groß. Mh, auf jeden Fall hab ich mal wieder was gelernt und werden künftig die Tickets genauer kontrollieren. Danke für den Hinweis!
     
  13. derconny

    derconny Co-Pilot

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    Tickets kontrollieren wird in dem Fall ja nichts bringen. Wenn die ausgestellt sind ist das Kind ja bereits in den Brunnen gefallen...

    Allerdings wundere ich mich über die harte Haltung der Fluggesellschaft. Ähnliches ist mir nämlich auch schon mehrfach passiert. Zuletzt bei Ethiopian Airlines im November: Erst in der Bestätigungsmail habe ich gesehen, dass ich statt DERCONNY fälschlicherweise DDERCONNY angegeben hatte. Habe da gleich angerufen bei der Fluggesellschaft und die meinten, das wäre kein Problem, sie würden dem PNR einfach eine Anmerkung anfügen. Habe das dann ein paar Tage später überprüfen lassen, es fand sich tatsächlich diese Kommentarzeile:

    Das scheint sich mit der Praxis anderer Airlines zu decken, dass 1 bis 2 falsche Buchstaben im Namen recht unproblematisch zu korrigieren sind (wenn offensichtlich ist, dass es ein Tippfehler ist), so z.B. sehr detailliert niedergeschrieben in der Name Correction Policy von Delta. Lufthansa handhabt das aus Erfahrung ähnlich: ein Arbeitskollege mit chinesischem Vornamen beginnend mit QI... - fast jedes Reisebüro gibt das wiederholt mit QUI... ein (Q und U sind in Deutschland schließlich unzertrennlich). War bisher immer durch einen Anruf zu klären.

    Eventuell korrespondiert der Sitz der Airline auch mit deren Servicebereitschaft - Stichwort Servicewüste... ;) Jedenfalls fallen die Namen Etihad und Emirates recht häufig in Verbindung mit sehr strikten Regeln diesbezüglich (z.B. hier).
     
  14. think-plane

    think-plane Lotse

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    Nicht bei der so viel geschmähten Ryan Air:

    "24 hour grace period for correcting minor booking errors
    Customers who book directly on the Ryanair.com website have a 24 hour grace period from the time of original booking, to correct any minor errors (i.e. spelling of names, incorrect routings/dates) made in their original booking.
    Please contact our call centre, click here for details, alternatively click here to chat with one of our team who will be happy to assist you."
    (Habe die englische Version zitiert, da die deutsche Übersetzung nicht so präzise ist)

    Welche sonstige Airline hat noch eine "grace period"?
     
  15. derconny

    derconny Co-Pilot

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    So viel Service überrascht da wirklich! Hut ab.

    Von den anderen erlauben ja Lufthansa und SAS eine kostenlose Stornierung innerhalb 24 Stunden. Das ist zwar die "harte Tour" bei einem Buchstabendreher, aber sollte es mit dem Servicecenter partout nicht klappen wäre das ja auch eine Lösung. Wobei meine Erfahrungen andere sind, denn bei LH wird einem meist schnell geholfen und auch das Servicecenter von SAS ist am Telefon recht hilfsbereit (auf deutsch übrigens mit einem unfassbar charmanten skandinavischen Akzent).
     
  16. relhok

    relhok Silver Member

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    Die Gründe, weshalb Namensänderungen technisch nicht gehen (mehrere Gesellschaften) habe ich ja weiter oben geschrieben. Deshalb werden ja auch Anmerkungen angebracht (OSI-Eintrag).
    Stornierung und Neubuchung, auch wenn diese innert 24 Stunden gewährt wird, ist auch nur dann eine Lösung, wenn die gewünschte Buchungsklasse noch vorhanden ist.
     
  17. KaiP84

    KaiP84 Pilot

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    @ derconny, da ist jetzt auch wieder was dran. Aber zumindest kannst du dann prompt den Fehler melden, notfalls vielleicht sogar stornieren und entsorechend „neu“ buchen“. Wie ist das dann eigentlich? Wer trägt die Kosten? Man selbst, der Anbieter? Gibt es da eine Rechtslage? Interessant ist das Thema jedenfalls und treffen kann es jeden.
     
  18. think-plane

    think-plane Lotse

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    Bei FR gibt es die "grace period" d.h. auf gutdeutsch: Fr verzichtet in diesem Zeitraum auf die Gebühr.
     
  19. KaiP84

    KaiP84 Pilot

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    FR ist Ryanair? Bin da leider nicht so up to date mit den Abkürzungen. Also geht das dann halt ganz nach Kulanz und wird von jeder Linie anders gehandelt? Und vom Gesetzgeber ist da in diesem Fall nix verbindliches vorgeschrieben? Mmh...
     
  20. jotty

    jotty Einsteiger

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    Hatte das gleiche Problem, und das Forum hier war als eines der ersten von google empfohlen worden. Für mich sehr hilfreich, was hier geschrieben wurde, weshalb ich meine Erfahrung teile:

    Habe fälschlicherweise einen Buchstaben in meinem Nachnamen vergessen. Inlandflug Thailand, mit Bangkok Airways (n.b. sehr empfehlenswert). Dummerweise über TripAir.com gebucht, welche für eine Namensänderung 30€ wollten. Anhand diverser Berichte habe ich es dann ohne Namensänderung gewagt.

    Mit dem einen Buchstaben zu wenig in meinem Nachnamen hatte ich keine Probleme mit Check In, Kontrollen oder Boarding. Via Tripair werde ich aber nie mehr buchen, da diese nur an Gebühren interessiert sind.



    Grüsse
     

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