Flugzeitenänderung bei Pauschalreise - Storno möglich?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von rausmade, 15. Januar 2015.

  1. rausmade

    rausmade Entdecker

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    Hallo zusammen,
    habe eine Pauschalreise gebucht (übver Urlaub.de bei Tui), bei der der Hinflug nun kurzfristig um 2 Stunden nach hinten verschoben wurde (1,5 Tage vor Abflug; TuiFly). Wegen diesen 2 Stunden verpassen wir nun das Abendessen im Hotel, da wir dort nun zu spät ankommen (haben AI).

    Ich habe angeboten, von irgendwo anders zu fliegen, da wir Zug zum Flug haben (sofern wir mit dem Zug rechtzeitig zum Airport kommen). Ist möglich, aber soll dann direkt mal 200 Euro pro Person kosten. Bitter ist, dass ich bei der Buchung auch einen anderen Airport hätte nehmen können. Preis wäre der gleiche gewesen (bei ähnlichen Flugzeiten). Beim aktuell gewählten Abflughafen sind wir halt einen Tacken schneller da.

    Habe ich irgendwelche Möglichkeiten; evtl. kostenlose Storno? Was sage ich der Hotline am Besten? Die Reise wäre nämlich aktuell noch genauso teuer mit anderem Abflugort, nun aber attraktiveren Flugzeiten...
     
  2. relhok

    relhok Silver Member

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    Da wirst Du aber einige interessante Antworten erhalten in diesem Forum. Storno wegen Verpassen eines Abendessens? Vergiss das Abendessen, ärgere Dich nicht und freue Dich auf Deine Ferien.
     
  3. rausmade

    rausmade Entdecker

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    Versteht mich nicht falsch; ich freue mich schon auf den Urlaub. Ich ärgere mich aber gerade, weil es 4 andere mögliche Abflughäfen für den Hinflug gibt (von einem kostet der Flug (auch TuiFly) sogar im Moment nur 39 Euro pro Person) und ich als Angebot bekomme, mich für über 200 Euro pro Person umzubuchen. Dass wir dann abends noch für 50-60 Euro was Essen und Trinken werden (was eigentlich schon bezahlt ist) sei jetzt mal dahin gestellt.
     
  4. FlyRoli

    FlyRoli Silver Member

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    Hallo,- natürlich ist das für dich ärgerlich. Ich kenne mich mit Reiserecht zwar nicht so aus, nur kann ich mir nicht vorstellen das eine Flugzeitenänderung von 2 Stunden eine kostenlose Stornierung rechtfertigt. Unabhängig von Flugzeitenänderungen kann es immer auch zu Verspätungen (schlechtes Wetter....)kommen,- egal von welchen Flughafen du nun fliegen würdest.
     
  5. A340

    A340 Guest

    2 Std. sind durchaus akzeptabel.
     
  6. Sam Maccoy

    Sam Maccoy Pilot

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    Das ist nicht schön . Aber wo liegt der Schaden . Gerade am Tag der Anreise ,kann soviel passieren .
    Was zu einer Verzögerung führen kann . Ein guter Anwalt kann vielleicht einen kleinen Schadenersatz geltend machen . Aber zum Storno langt es sicher nicht . Denn Flugzeitenanderungen sind nicht ungewöhnlich. Genieße den Urlaub . Geh schön essen ( landestypisch ) .
    AI ist doch eine recht langweilige Sache . Du verpasst mit Sicherheit nicht viel .
     
  7. A340

    A340 Guest

    Bei einer Pauschalreise heißt es immer voraussichtliche Flugzeiten, also keine Garantie für feste !
     
  8. tristarfreak

    tristarfreak Gold Member

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    Das stimmt so nicht und gehört schon länger in den Bereich der Fabel. Die Flugzeiten sind genauso bindend, wie bei Nur Flügen. Wenn ich Zeit und Lust habe suche ich gerne das entsprechende Urteil raus.
    Rechtlich würde diese Verschiebung 1,5 Tage vor Abflug einer Verspätung wohl am ähnlichsten kommen, und dafür gibts bei 2 Stunden halt wenig bis nichts.
     
  9. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Defintiv: Nein!!!

    Nach der 'Europ. Fluggastrechteverordnung' (EG (VO) 261/2004) steht dem Reisen nur im Falle der Annullierung eines Fluges oder bei einer Nichtbeförderung eine entfernungs- und verspätungsabhängige AusgleIchzahlung von der Airine über EUR 250,-, 400,- oder 600,- zu. Es ist jedoch weder eine Annullierung erfolgt noch hat eine Nichtbeförderung stattgefunden.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH steht das Recht auf eine AusgleIchzahlung auch Passagieren zu, deren Ankünfte sich um über drei Stunden verzögern. Dies ist im Sachverhalt nicht der Fall.

    Gem. deutschem Reiserecht (§§. 651a ff. BGB) steht dem Reisenden erst ein Recht auf Minderung des Reisepreises ab der fünften Verpsätungsstunde zu. In der Vergangenheit billigten die Gerichte in solchen Fällen eine Minderungsquotevon von fünf Porzent pro Versptäungsstunde des anteiligen Tagesreispreise ab der fünften Verspätungsstunde zu. Begründung: Der erste und der letzte Urlaubstag dienen bei einer Pauschalriese, so die Gerichte, der An- und Abreise. (mein pers. Ergänzungskommentar hierzu: '...und nicht dem Vollfressen, auch nicht bei 'all-inclusive!')

    Die rechtliche Würdigung: Es handelt sich bei der Flugverlegung um zwei Stunden lediglich um eine vom Reisenden 'hinzunehmende Unannehmlichkeit' und nicht um einen Mangel, der zu einer Minderung des Reispreises oder zu einer Auslgeichsleistung führt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Januar 2015
  10. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    @rausmade

    Bitte nach Ankunft nochmal nachberichten, ob sich die Ankunft um über Studen verspätet hat. - Dann (und nur dann) könnte man da noch 'etwas drehen'.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Januar 2015
  11. rausmade

    rausmade Entdecker

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    Werde ich machen. Danke erstmal für euer Feedback. Ich gehe ja jetzt schon praktisch mit +2 Stunden ins Rennen; wäre dann wirklich Interessant falls noch was drauf kommt ;)
     
  12. relhok

    relhok Silver Member

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    und Du auch noch das Frühstück verpasst?

    In 48 Stunden wirst Du über Deinen Aerger lachen (oder je nach Qualität des Abendessens sagen: Mein Gott, bin ich froh, dass ich gestern noch nicht hier war!)
     

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