Frage betreffend Entschädigung bei Anschlussflügen

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Margarita, 25. März 2014.

  1. Margarita

    Margarita Entdecker

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    Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zur Entschädigung folgender Flugverspätung:

    Wir hatten bei Air Berlin Flüge von Berlin nach Cancun und zurück gebucht. Die Flüge wurden von Air Berlin via Düsseldorf angeboten und dementsprechend gebucht.

    Leider kamen wir auf dem Rückflug am 09.03. erst gegen 8 Uhr statt wie angekündigt um 7:35 Uhr in Düsseldorf an und haben so unseren Anschlussflug nach Berlin Tegel verpasst.

    Es wurde uns von Air Berlin mitgeteilt, dass wir auf den Air Berlin-Flug um 15:05 Uhr (statt 08:20) umgebucht wurden und somit sind wir nun 7 Stunden später in Berlin Tegel am Zielflughafen angekommen. Auf eine Entschuldigung seitens Air Berlin warteten wir leider vergebens, wir erhielten jeder lediglich einen Verzehrgutschein in Höhe von 10 Euro für den Flughafen Düsseldorf von der Air Berlin-'Service'-Mitarbeiterin und ihre Aussage wenn uns das nicht passt, könnten wir ja nächstes Mal bei einer anderen Airline buchen.... Auf diesen Vorschlag werden wir dann wohl auch eingehen....

    Wenn ich es richtig verstanden habe, hätte man bei dieser Verspätung und einer Flugstrecke von mehr als 3 500 km jedoch Anspruch auf eine Entschädigung von 600 Euro pro Passagier, was lt. einem Urteil wohl auch bei Anschlussflügen gelten soll, ist das so richtig? Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen!

    Vielen Dank!


    P.S.: Gebuchter Rückflug von Cancun nach Berlin Tegel:

    Flugnr. AB7417 | Buchungsklasse P
    von Sa, 08.03.2014 15:00 Cancun
    nach So, 09.03.2014 07:35 Düsseldorf

    Flugnr. AB6438 | Buchungsklasse P
    von So, 09.03.2014 08:20 Düsseldorf
    nach So, 09.03.2014 09:30 Berlin-Tegel
     
  2. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Grundaetzlich hast Du Recht, wobei der Grund fuer die Verspaetung entscheidend ist
     
  3. Margarita

    Margarita Entdecker

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    Besten Dank für die Antwort. Der Flug ist ca. 30 Minuten später als geplant in Cancun nach Düsseldorf gestartet, warum hat uns leider keiner gesagt (das Wetter war gut, kein Streik o.Ä.).
     
  4. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wenn man mit NUR 25 Minuten Verspätung landet und seinen Anschluß nicht bekommt, dann hat man wohl auch den Anschluß etwas eng kalkuliert
    Unabhängig davon, ob die MCT eingehalten wurde
     
  5. Margarita

    Margarita Entdecker

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    Wir haben natürlich unseren Anschlussflug nicht so eng kalkuliert, sondern das war Air Berlin. Bei unserer Buchung für den Flug von Berlin nach Cancun wurde uns angegeben, dass dieser via Düsseldorf geht und zwar zurück von Düsseldorf nach Berlin um 09:30 Uhr! Einige Zeit später wurde der Anschlussflug von Düsseldorf nach Berlin von Air Berlin selbst auf 08:20 Uhr vorverlegt, ich hätte dies mit so kurzer Transferzeit auch nie gebucht! Auf seinerzeitiger Rückfrage bei Air Berlin teilte man uns mit, dass der Flug von Air Berlin vorverlegt wurde und dies kein Problem sei, wir sollen uns keine Sorgen machen.... Außer uns haben auch die Passagiere nach Hamburg und München ihre Anschlussflüge verpasst, auch diese wurden von Air Berlin viel zu knapp einkalkuliert. Die Passagiere nach Hamburg konnten sogar erst um 17:20 Uhr weiterfliegen.
     
  6. olphi

    olphi Entdecker

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    Und für die Vorverlegung wurde euch auch kein Grund genannt? Das kann ja jeder, der ein paar Mal geflogen ist, schon von vorneherein sehen, dass das viel zu knapp kalkuliert ist. Wirklich eine Frechheit von Air Berlin!
     
  7. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Wenn man sich etwas beeilt haette, haette man den Flug noch bekommen......
     
  8. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    In 20 Minuten inklusive Passkontrolle ??? Wohl eher nicht
     
  9. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Wenn der Anschlußflug vorverlegt wurde, so ist dies eine Annullierung.

    'Der Begriff 'Annullierung' eines Fluges ist nicht näher in der Verordnung VO (EG) Nr. 261/2004 definiert.

    Gemäß dem deutschen Luftfahrt-Bundesamt ist eine 'Annulierung' die 'Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war'. - Dies bedeutet, die ursprüngliche Flugplanung wird von der Fluggesellschaft aufgegeben und durch eine andere ersetzt. Beispiele: Der Passagier wird auf einen anderen Flug umgebucht. Oder der Abflug- oder der Ankunftsflughafen haben sich geändert. Eine Annullierung liegt auch vor, wenn eine anderweitige Beförderung über ein Zwischenziel stattfindet.' Quelle: http://www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/annullierung.html

    Insofern hat man einen Anspruch auf eine entfernungsabhängige Ausgleichsleistung nach der VO (EG) 261/2004, welche in diesem Fall EUR 600,- pro Passagier beträgt.
     
  10. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wenn das ganze mehr als 14 Tage vorher mitgeteilt wurde, dann ist die Flugzeitenänderung (9:30 auf 8:20) nicht relevant für die Ausgleichszahlung
    Das Verpassen des Anschlußfluges hingegen schon, wobei hier natürlich zunächst der Grund für die Verspätung eruiert werden müsste
    Wenn zB aufgrund einer Luftraumüberlastung der Flieger nicht starten konnte, dann hat er halt Pech gehabt
     
  11. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Hierzu erstmal generelle Zustimmung!!!
    - Die Fragen sind also: -Wann wurde der Flug vorverlegt (mehr als 14 Tage vor dem Flugdatum)? -Wurde der Passagier über diese Vorverlegung auch wirksam unterrichtet? - Art. 5 Abs. 4 VO (EG) 261/2004 -Annullierung- lautet nämlich: 'Die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Annullierung des Fluges unterrichtet wurde, trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen.'
    Allerdings ist die Beantwortung der Fragen eher akademischer Natur.

    Denn wenn sich der Zubringerflug innerhalb der von der VO (EG) 261/2004 zulässigen Grenzen verspätet und dadurch der Anschlußflug verpaßt wird, steht dem Fluggast eine entfernungsabhängige Ausgleichszahlung zu. Es kommt nämlich auf die Verspätung am Endziel an. BGH, Urteil vom 7. Mai 2013, Az.: X ZR 127/11.
     
  12. ExtremeHon

    ExtremeHon Platinum Member

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    :lol: :lol: :lol:
     
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  13. Margarita

    Margarita Entdecker

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    Zunächst einmal vielen Dank für die vielen Antworten, hier noch einige Erläuterungen von mir die vielleicht noch etwas zur Klärung beitragen:

    Der Flug von Berlin nach Cancun und zurück wurde bereits im Mai 2013 gebucht und wurde von Air Berlin via Düsseldorf mit ausreichender Transferzeit angeboten, s. oben. Nach unser Flugbuchung bekamen wir am 11.07.2013 die erste Flugzeitenänderung für den Rückflug mit sogar nur 40 Minuten Transferzeit am Flughafen Düsseldorf (s. unten) und am 13.08. dann noch einmal eine Flugzeitenänderung mit den 45 Minuten Transferzeit am Flughafen Düsseldorf mit folgendem Wortlaut:

    „Sehr geehrter Fluggast,

    aus bislang nicht vorhersehbaren Gründen war es leider erforderlich, die Durchführung des Fluges teilweise zu
    ändern. Die Änderungen betreffen alle Passagiere der unten aufgeführten Buchungsnummer.

    Aktuelle Flugzeit(en)
    Cancun – Düsseldorf 08.03.2014 15:30 - 08:15(+1) AB7417,P 3
    Düsseldorf - Berlin - Tegel 09.03.2014 08:55 - 10:05 AB6438,P

    Wir bitten für diese Flugzeiten-/Flugnummernänderung und die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten um
    Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Flug.

    Und am 13.08.13:

    Sehr geehrter Fluggast,

    aus bislang nicht vorhersehbaren Gründen war es leider erforderlich, die Durchführung des Fluges teilweise zu
    ändern. Die Änderungen betreffen alle Passagiere der unten aufgeführten Buchungsnummer.

    Aktuelle Flugzeit(en)

    Cancun - Düsseldorf 08.03.2014 15:00 - 07:35(+1) AB7417,P 3
    Düsseldorf - Berlin – Tegel 09.03.2014 08:20 - 09:30 AB6438,P

    Wir bitten für diese Flugzeiten-/Flugnummernänderung und die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten um
    Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Flug. Bei Rückfragen…"

    Gründe wurden nicht angegeben, aber laut telefonischer Auskunft von AirBerlin sollte die Transferzeit von 45 Minuten kein Problem sein. Leider hatte der Flug aus Cancun dann aber 30 Minuten Verspätung und somit wurde es zum Problem…

    Zu dem Kommentar ‚Wenn man sich etwas beeilt haette, haette man den Flug noch bekommen...... '. Das stimmt sogar und das schlugen wir auch vor, nur leider sagte man uns am zuständigen AirBerlin-Serviceschalter, dass dies nicht möglich sei, da wir bereits von AirBerlin auf den 15:05 Uhr-Flug umgebucht worden sind, da wäre nichts mehr zu machen. Dadurch sind wir leider an unserem Endziel dem Flughafen Berlin-Tegel mit 7stündiger Verspätung eingetroffen.
     
  14. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Damit bliebe dann nur noch der Grund der Verspätung zu klären, wenn Airlineverschulden dann 600 Euro
    Vermutlich aber nur auf dem Klageweg oder per Flightright o.ä. zu erwirken
     
  15. Margarita

    Margarita Entdecker

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    Ja mal sehen, ob sich der Grund der Verspätung klären lässt. Wenn es z.B. bedingt durch hohes Verkehrsaufkommen auf dem Airport Cancun war, wie würde das zählen? Aber wie gesagt, ich kenne den Grund leider nicht. Es war gutes Wetter und kein Streik und wir sind knapp 30 Minuten später in Cancun losgeflogen, aber diese Zeit wird ja auch oft wieder 'rausgeholt' dieses Mal leider nicht...
     
  16. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Hohes Verkehrsaufkommen, Flugraumüberlastung wäre kein Verschulden der Airline
     
  17. Margarita

    Margarita Entdecker

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    Danke, na mal sehen, ob man den Grund für die Verspätung noch erfährt und was dann dabei raus kommt, auf jeden Fall hat Air Berlin ddie Transferzeit viel zu kurz kalkuliert...
     

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