Hallo, so nun werde ich auch hier meinen ersten Beitrag erstellen (und dann gleich eine Frage ) Ist folgendes routing möglich ohne das es irgendwelche probleme von der befördernden Airline (LX) gibt: Ticket 1(ZRH-NCE-ZRH): Hinflug Tag a 09:00, Rückflug Tag b 18:40 Ticket 2(NCE-ZRH-NCE): Hinflug Tag a 18:40, Rückflug Tag b 09:00 Also eine klassische Überkreuzbuchnung. Da ich eben innerhalb von wenigen Tagen 2 mal nach NCE muss, ist es um einiges günstiger wenn man die Tickets so bucht wie oben dargestellt. Achja, ich habe nicht die Absicht einen Flug verfallen zu lassen. Weiss da jemand bescheid oder hat Erfahrungen? Würde mir sehr helfen davon zu wissen. Ich hoffe das ich meine Frage verständlich gestellt habe. Wünsche euch allen noch einen schönen Sonntag! Blume3456 PS: Wenn man als Deutscher von der Schweiz in die EU fliegt, reicht da der Perso bzw. wird man überhaupt noch kontrolliert wenn man aus der Schweiz kommt?
blume3456, welcome im forum. :wink: mit deinen buchungen sollte es sicherlich keine probleme geben. das nicht endgültig gelöste problem der cross-over buchung betrifft ja nur die nichtnutzung des jeweiligen hinflugs unter ausschließlicher inanspruchnahme des rückflugs des zweiten tickets. 8)
Ihr Ausweis wird vor Abflug nach Zürich am deutschen Flughafen geprüft, Sie können am deutschen Flughafen duty free Zigaretten einkaufen, Ihr Auweis wird nicht kontrolliert in Zürich, da Sie im Transit bleiben. Ihr Ausweis und evt Gepäck wird kontrolliert nach Ankunft in Nizza, da Sie aus einem Nicht-EU Land ( Schweiz ) kommen. Das gleiche beim Rückflug.
Das ist so nicht ganz korrekt. In Zürich findet zumindest vor dem Gate normalerweise noch einmal eine Ausweiskontrolle durch Swiss statt. Es gibt im Transit nur keine Kontrolle durch den Zoll.
auch das ist (noch) nicht ganz korrekt. die ausweiskontrollen finden schon oder aber in kürze nun nur noch durch airport security-personal vor dem betreten des flugzeugs statt. nach mitteilung des flughafens sollen die kontrollen durch swiss und andere fluggesellschaften "zu schlampig" sein. es wird überlegt, die erhöhten kontrollkosten auf die airlines und damit natürlich auf uns paxe umzulegen. schöne freie welt. :wink:
Die Tickets werden vollständig und in gebuchter Reihenfolge abgeflogen. Vertrag erfüllt. Cross booking ist etwas anders gemeint. PA reicht.
Das obige Beispiel ist meiner Meinung nach ein klassisches Beispiel von "back-to-back"-Ticketing da mit dem zweiten Ticket die Tarifbedingungen (bspw. Mindestaufenthalt) entsprechend "umschifft" werden. Nicht sauber, aber zumindest in Europa kräht kein Hahn nach...
was ist daran "nicht sauber"? das sind zwei "getrennte" tickets und der mindestaufenthalt bezieht sich ja wohl nur auf jeweils ein ticket mit dem jeweiligen "tickethalter".
Eben. Da kann die Airline zwar "Umgehungsversuch" sagen, aber Substanz hat das nicht. Oder in die Tarifbedingungen müßte irgendwas in der Richtung reingeschrieben werden, Flüge müssen zum teuersten verfügbaren Tarif gebucht werden und innerhalb 7 Tagen darf kein zweites Ticket für Flüge in umgekehrter Richtung des ersten Tickets ausgestellt werden. :wink:
Ich hab nie behauptet, dass ich davon abrate oder es selbst nicht auch praktiziere aber an meiner Aussage das es "nicht sauber" ist halte ich fest. :mrgreen:
na ja, diese rule ist ja unfaßbar. demnächst gibts noch eine kleider- (und wie früher in sin) Haarschnittvorschrift. :cry: hab heute bei ft gelesen, dass jemand aber riesenprobleme mit ua bekam, weil sein routing "hidden cities" beinhaltete. diese back-to-back regelung in den agbs sollte mal hier einer anwenden. :lol: dieser prozess würde ein heidenspaß - dazu braucht man weder die merkel hauspostille oder einen anwalt, ein referendar für die verhandlung genügt völlig. :mrgreen: