Liebes Forum, ich habe einen Flug gebucht von DUS nach MIA mit der Iberia und erwäge diesen aus verschiedenen Gründen zu stornieren. Ich habe über Airlin-direct.de gebucht und eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Auf Anfrage bekam ich folgende E-Mail: " Vielen Dank für Ihre E-Mail. Der Flugpreis darf laut den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft nicht erstattet werden. Eine Erstattung der nicht angeflogenen Steuern-und Gebühren ist laut neuesten Bestimmungen der Fluggesellschaften und Flughafenbehörden in einigen Fällen nur anteilig möglich. Die zu erstattenden Steuern und Gebühren Ihrer Buchung betragen 319,24 Euro pro Person. Das bei Buchung vereinnahmte Serviceentgelt wird nicht erstattet. Für die Stornierung der Buchung und Erstattung der Flugscheine erheben wir weiterhin ein Bearbeitungsentgelt von 50,00 Euro/pro Person. Wir bitten Sie, uns diese Bedingungen zur Stornierung schriftlich (per Fax/ E-Mail) bis zum 29.03.2011 zu bestätigen. Eine Stornierung muss, um weitere Kosten zu vermeiden, vor dem Reisedatum der ersten Strecke erfolgen. Nach Erhalt einer Bestätigung von Ihnen werden wir Ihre Buchung stornieren und die Flugscheine zur Erstattung einreichen. Dem dann per E-Mail an Sie gehenden Gutschriftsbeleg können Sie den Betrag entnehmen, den wir an Steuern und Gebühren erstatten konnten. Die Differenz, welche sich aus Stornierungskosten und dem an uns bereits gezahlten Betrag ergibt, schreiben wir Ihrem Konto/Ihrer Kreditkarte, welche/s Sie bei Buchung angegeben haben, in den nächsten 4-6 Wochen gut. Sollten Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie bitte vor Einreichen einer Schadensmeldung an die Versicherung, ob auch ein versicherter Stornierungsgrund vorliegt. Die genauen Versicherungsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihrer Police. Nach Erstattung durch uns, reichen Sie die von uns erstellte Stornokostenabrechnung zusammen mit den weiteren relevanten Belegen (z.B. ärztliches Attest) bei der "Europäischen Reiseversicherung" direkt ein. Bei Rückfragen bezüglich Ihrer Reiserücktrittskostenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an die Europäische Reiseversicherung unter 089-4166 17 17. Die Kollegen dort stehen Ihnen kompetent zur Seite. Ich habe für den Flug 450€ + ca. 30€ für die Reiserücktrittsversicherung bezahlt. Ich verliere also wirklich insgesamt satte 210€, wenn ich storniere trotz Reiserücktrittsversicherung? Stimmt das da oben so, oder kann man die fehlenden Gebühren auch einfordern? VG Christoph
Dein Reisebüro hat Dir doch bereits alles mitgeteilt. Hast Du die Mitteilung gelesen und verstanden? Ob ein versicherter Grund für die Versicherung vorliegt, kann von hier nicht beurteilt wertden, da ich weder die Art der Versicherung, noch die Versicherungsbedingungen kenne. Ein versicherter Grund bei einer Reiserücktrittskostenversicherung wäre Dein Tod. Frage: Lebst Du noch?
Danke für deine Antwort ;-). Ich wusste nur nicht, dass ein Storno so teuer ist. Dann muss ich es mir wohl doch noch mal überlegene, eieieiei. VG Christoph
Das sind doch nur die Regeln für den Fall, daß Du ohne eintretende Versicherung stornierst. Wenn Du eine RRV-Versicherungs-Police hast, tritt diese ein und trägt (abhängig vom Vertrag und dem Storno-Grund) weitere Storno-Kosten. Also erst einmal prüfen, was versichert ist. :idea:
Eine RRV habe ich ja... die Infoblätter sind nur so super kompliziert und unverständlich geschrieben, ich sehe wirklich nicht durch. ICh sollte wohl mal bei airline-direct anrufen und nachfragen.
Also, ich habe eine RRV mit 20% Selbstbeteiligung. 80% der Stornokosten werden mir also erstattet... bloß was genau sind die Stornokosten und muss ich mich nun an zwei Firmen wenden (Airline-Direct.de und ERGO RRV), um die Kosten zurückzubekommen?
Das ist gar nicht wirklich schwer. Du mußt nur wissen, welchen Stornierungs-Grund Du im speziellen Fall hast - und dann nachsehen, ob dieser von Deiner Versicherung auch abgedeckt ist. Dann noch die Frage, ob (und wenn ja; in welcher Höhe genau) ein Selbstbehalt vereinbart worden ist. Tritt die Versicherung ein, bekommst Du die Differenz zwischen dem ansonsten anfallenden 'Verlust' und dem Selbstbehalt-Betrag. Aber natürlich kann ein Anruf nicht schaden (es sei denn, Du wolltest "schummeln").
Das ist doch mal ein Wort. 8) Ja, wenn Dein Storno-Grund versichert ist, bekommst Du 80% der Stornierungskosten von der Versicherung erstattet. Die Kosten, die Dir wegen der Stornierung entstehen. Also das, was Du ja oben (für den Fall des Stornos ohne Versicherung) schon angegeben hast. Vom Vermittler bekommst Du das erstattet, was jeder erstattet bekommt (ganz gleich, ob er eine Versicherung hat oder nicht). Von der Versicherung dann 80% des Rests. Ob die Bearbeitungsgebühr ebenfalls dazu zählt, mußt Du nachsehen (oder telefonisch erfragen). Den Betrag für die Versicherung (also die 30 Euro, die Du oben erwähnt hast) bekommst Du natürlich nicht. Für die Zukunft: Eine Einzel-Versicherung "lohnt" sich fast nie. Du solltest prüfen, ob eine Jahrespolice (bei möglicherweise besseren Bedingungen) nicht sinnvoller wäre, Aber dazu kannst Du Deinen Versicherungsvertreter fragen oder im Internet recherchieren. Das hilft Dir für diesen Fall nicht weiter; ich weiß.
Hallo, vielen Dank für eure Antworten, jetzt habe ich auf jeden Fall einen besseren Durchblick bei der ganzen Sache und kann das mal angehen... Ich halte euch auf dem Laufenden ;-) LG