Habe heute bei L´tur ein Nurflugangebot (HIN AB, zurück DE) gebucht mit Flügen am kommenden WE. etwa 1 Stunde nach der Buchung kam ein Hinweis, dass sich seitens der Fluggesellschaft DE die Flugzeiten des Rückflugs geändert haben (neue Flugnr, Verlegung um etwa 3 Stunden nach hinten) Tritt hier eigentlich auch die EU-Verordnung mit Ausgleichszahlung (gekürzt um 50% wegen Ersatzbefürderung) in Kraft, da ja 4 Tage vor Abflug die Mitteilung kam und ich mehr als 2 Stunden später am Ziel ankomme?