Nein. Bei einem Streitwert über 5000,- wäre die erste Instanz das Landgericht, die zweite das Oberlandesgericht. Der BGH wäre erst bei der Revision dran, die vom Berufungsgericht ausdrücklich zugelassen werden muss, wenn der Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung hat. Die LH würde aber wohl schon ein für sie ungünstiges Berufungsurteil durch einen Vergleich verhindern.
Bringen wir doch diesen endlos Thread auf den Punkt. Ob wir User ein richtungweisendes Urteil noch miterleben werden, ist äußerst fraglich!
Eigentlich müssten wir dies mal provozieren. Wir buchen alle ein ex-Ath-Ticket und steigen erst in FRA zu. Und dann starten wir eine Sammelklage gegen LH, das erhöht die Aufmerksamkeit und senkt die Anwaltskosten.. :wink: Der Wellensittich
Auf die Gefahr hin, dass du mich jetzt endgültig für einen Spielverderber hältst: Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht.
:shock: Aber es ist doch möglich, dass sich mehrere Individuen zu einer Klägergruppe zusammenschliessen, oder? Der Wellensittich
Nein, das wäre ja eine Sammelklage. In D gibt es nur die "Streitgenossenschaft". Die Unterschiede zu erklären würde aber hier zu weit führen und hätte dann mit "günstiger business class bei langstreckenflügen" überhaupt nichts mehr zu tun. Deshalb verweise ich mal auf lexexakt.de: http://www.lexexakt.de/glossar/streitgenossenschaft.php http://www.lexexakt.de/glossar/sammelklage.php
Das Gericht entscheidet, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Streitgenossenschaft die Verfahren verbunden werden. "Gründen" kannst du eine Streitgenossenschaft nicht. Das war jetzt aber wirklich mein letzter Kommentar dazu, das ist ja hier kein Jura-Forum. :wink: