Gebühr bei Erstattung von Steuern und Gebühren

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von MD271184, 23. Juli 2009.

  1. MD271184

    MD271184 Silver Member

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    Hallo....Gibt es bei der Lufthansa neuerdings eine Gebühr bei der Rückerstattung von Steuern und Gebühren ?


    Mfg
     
  2. red star

    red star Platinum Member

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    Ja. Jedoch nicht generell.
     
  3. MD271184

    MD271184 Silver Member

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    Ja. Jedoch nicht generell.[/quote]

    Was heisst denn nicht generell ? Bzw...Seit wann gilt diese ? Ich habe im März über Expedia gebucht und hab nur einen Teilflug absolviert und mir wurde keine Gebühr ausgewiesen....
     
  4. hvogt

    hvogt Co-Pilot

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    Kann hier jemand noch Näheres zu sagen? Ich werde einen Flug nicht antreten können und überlege, was günstiger wird: NoShow und Steuern und Gebühren erstatten lassen oder im Vorfeld stornieren mit 30,-- Euro Gebühren pro Ticket. Hat jemand dazu genauere Informationen?
     
  5. boekel

    boekel Platinum Member

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    meine irgendwo gelesen zu haben, dass Steuern und Gebuehren ohne weitere Bearbeitungsgebuehr ab einem Ticketwert, d.h. wohl ohne Steuern und Gebuehren ab, 150 EUR moeglich ist.
     
  6. LTU

    LTU Bronze Member

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    hvogt, diese gebühr wird immer dann verlangt, wenn man steuern & gebühren zurückhaben möchte - egal, ob no show oder storno vor reiseantritt. diese gebühr gilt seit dem 01. oder 02.06. (weiß nicht mehr genau). sollte deine buchung vor diesem stichtag erfolgt sein, rufe eben bei lufthansa an und kläre dein storno telefonisch unter dem hinweis, dass diese gebühr zum zeitpunkt deiner buchung noch nicht existiert hat. du solltest dann ohne weiteres den steuern- und gebühren-refund ohne abzug der rsc erhalten. ist der ticketpreis vor steuern, gebühren und tsc 150 euro oder höher, trifft die rsc ohnehin nicht zu, wie bereits erwähnt.
     
  7. vielfliegercgn

    vielfliegercgn Platinum Member

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    ist ne ziemlich ätzende sache die sich da eingeführt haben, sinn ist wohl dass die leute sich nicht diese 99€ tickets erstatten lassen und dann praktisch nichts dafür gezahlt haben ausser vlt die 5€ fare und die 15€ TSC. da wollte man nochmal richtig zulangen...
     
  8. Buster

    Buster Lotse

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  9. Reifel

    Reifel Gold Member

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    Wir reden hier nur bei einer Erstattung von LH direkt. Solltest Du das Ticket woanders gebucht haben, z.b. bei Expedia oder einem anderen Reisebüro, dann hgilt das mit den 30 EUR nicht. Den Tax refund kann natürlich auch die ausstellende Agentur durchführen, allerdings nehmen fast alle Reisebüros hierfür auch eine Gebühr, analog wie es LH jetzt macht. Ist m.E. aber auch legitim wenn es Reisebüros machen, schliesslich machst Du denen damit nur Aufwand, und diese Kosten möchte ein Reisebüro natürlich auch decken.

    Dem User, der nur einen Teilflug absolviert hat würde ich raten von einer Erstattung abzusehen. Sollte z.B. der Rückflug nicht genutzt worden sein kannst Du dir zwar natürlich die Steuern für den Rückflug erstatten lassen, die Tarifbedingungen sehen jedoch vor das dann der gültige Eco-Fullfare für Oneways nachbelastet wird. Ob das rechtens ist steht auf einem anderen Blatt, aber die Tarifbedingungen wurden ja akzeptiert... Also besser freuen einen günstigen One-Way gehabt zu haben und keine schlafenden Hunde wecken...
     

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