Autofahrer dürfen einem aktuellen Urteil zufolge mit dem Handy telefonieren, wenn der Motor des Wagens durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Das sah die Justiz bisher anders. Das Handyverbot am Steuer gilt in einem solchen Fall nicht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. Der Senat für Bußgeldsachen kippte damit ein anderslautendes Urteil des Dortmunder Amtsgerichts. (Az. 1 RBs 1/14) Mehr: http://www.focus.de/digital/gericht...er-mit-dem-handy-telefonieren_id_4231988.html Quelle: Focus online
Weiß nicht, ob man das gut finden soll. Klar, im Stand passiert nichts, aber wer nach der Rotphase z.B. noch schnell fertig tippen will, der fährt eventuell mit Handy weiter. Für mich gilt eh nur Freisprecheinrichtung oder nichts.
Habe ich zwar auch, ist allerdings, was die Datensicherheit angeht auch nicht wesentlich besser als WA Das einzige was da akzeptabel ist, ist 'Threema'
Sollte man ein Fahrzeug mit Start/Stop Funktion fahren, sollte man heutzutage auch eine Freisprechanlage haben. Ausrede ist nur, die verheiratete Konkubine holt fix Brötchen mit Lovers Wagen und ruft Ehemann an.