Gericht kippt Urteil "Handyverbot am Steuer"

Dieses Thema im Forum "Alle Alles" wurde erstellt von gospodar, 28. Oktober 2014.

  1. gospodar

    gospodar Platinum Member

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    Autofahrer dürfen einem aktuellen Urteil zufolge mit dem Handy telefonieren, wenn der Motor des Wagens durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Das sah die Justiz bisher anders.


    Das Handyverbot am Steuer gilt in einem solchen Fall nicht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. Der Senat für Bußgeldsachen kippte damit ein anderslautendes Urteil des Dortmunder Amtsgerichts. (Az. 1 RBs 1/14)

    Mehr:

    http://www.focus.de/digital/gericht...er-mit-dem-handy-telefonieren_id_4231988.html

    Quelle: Focus online
     
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  2. B773ER

    B773ER Gold Member

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    Weiß nicht, ob man das gut finden soll. Klar, im Stand passiert nichts, aber wer nach der Rotphase z.B. noch schnell fertig tippen will, der fährt eventuell mit Handy weiter. Für mich gilt eh nur Freisprecheinrichtung oder nichts.
     
  3. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Beim WhatsApp tippen hilft die aber auch nicht viel! ;)
     
  4. bangkok-magic

    bangkok-magic Gold Member

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    Wer WhatsApp und FB nutzt hat doch nix zu befürchten, der steht unter dem Schutz der NSA :lol:
     
  5. radaran

    radaran Guest

    Da ist es ja wieder, unser rosa Spass-Baerchen.
     
  6. A340

    A340 Guest

    Darum nehme ich LINE :mrgreen:
     
  7. slacker

    slacker Silver Member

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    Habe ich zwar auch, ist allerdings, was die Datensicherheit angeht auch nicht wesentlich besser als WA
    Das einzige was da akzeptabel ist, ist 'Threema'
     
  8. kuno

    kuno Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Sollte man ein Fahrzeug mit Start/Stop Funktion fahren, sollte man heutzutage auch eine Freisprechanlage haben. Ausrede ist nur, die verheiratete Konkubine holt fix Brötchen mit Lovers Wagen und ruft Ehemann an.
     

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