Germanwings hat Flug vorverlegt. Welche Rechte habe ich?

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von sir_edward, 6. Oktober 2010.

  1. sir_edward

    sir_edward Lotse

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    Hallo zusammen!

    Ich habe einen Flug bei Germanwings von Stuttgart nach Moskau und zurück gebucht. Leider habe ich gerade zufällig auf der Webseite von Germanwings entdeckt, dass mein Rückflug mehr als zwei Stunden vorverlegt wurde. Dies ist für mich ein großes Problem, da Moskau nicht mein eigentliches Ziel in Russland ist. Dies bedeutet, dass ich beim Rückflug erst drei Stunden vor dem Abflug mit dem Zug in Moskau ankommen werde. Wenn alles genau nach Plan verläuft, kann ich trotzdem noch den Flug bekommen. Sollte aber nur eine Kleinigkeit passieren, dann werde ich den Flug verpassen. Welche Rechte habe ich jetzt als Fluggast? Was mich auch ärgert ist, dass Germanwings mich nicht über den vorverlegten Flug informiert hat.
     
  2. dido78

    dido78 Pilot

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    Hi sir_edward,

    das hängt stark von den Fristen ab. Wann ist der Abflug, wann hat Germanwings dich informiert?

    Die EU 261/2004 sieht vor:
    Wenn das alles nicht der Fall ist: Artikel 7 und je nach Entfernung 250/400/600€ verlangen...
     
  3. sir_edward

    sir_edward Lotse

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    Das sieht verdammt schlecht für mich aus :-( Der Rückflug ist erst in einem Monat. Das Problem ist nur, dass es jetzt keine bezahlbaren Alternativen mehr gibt.
     
  4. sir_edward

    sir_edward Lotse

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    Gerade eben habe ich auch eine offizielle E-Mail von Germanwings über die Änderung der Abflugszeit erhalten. Als Kontaktmöglichkeit für Alternativen wird nur eine kostenpflichtige Hotline angeboten.
     
  5. dido78

    dido78 Pilot

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    Dann wirds schwierig.

    In wiefern hier eine Ersatzbeförderungspflicht greift kann ich nicht sagen.
    Danke aber, daß Germanwings kostenlos stornieren und Geld erstatten müsste.
     
  6. Sir

    Sir Bronze Member

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    Die VO 261/2004 gilt hier nicht, jedenfalls nicht direkt. Geregelt wird dort nur Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung. Nichts davon trifft hier zu. M.E. liegt entgegen dido78 auch keine Annullierung vor. Das könnte man allenfalls sagen, wenn die Passagiere auf einen anderen planmäßigen Flug umgebucht werden. Hier kann man sich daher nur auf deutsches Zivilrecht berufen. Die Rechtsprechung geht von einer Pflichtverletzung der Airline aus, wenn die Flugzeitverschiebung "erheblich" war. Meines Erachtens lässt sich das auch bei einer zweistündigen Vorverlegung sagen.

    Du kannst zwar nicht die Ausgleichszahlung nach Art. 7 der VO 261/2004 verlangen. Du sollstest aber auf alle Fälle die Kosten der Hotline als Schadensersatz verlangen. Hier auf eine teure Hotline zu verweisen, ist eine Frechheit.

    Darüber hinaus wäre es eine Überlegung, auch eine Umbuchung zu verlangen und bei Verweigerung einen anderen Flug zu buchen. Die Mehrkosten könntest Du dann ebenfalls als Schadensersatz geltend machen. Hier gibt es aber keine ausgetretene Rechtsprechung, es ist also ein wenig mit Risiken behaftet. Außerdem wäre wohl Voraussetzung, dass der Ersatzflug bedeutend näher an dem ursprünglichen Abflugtermin liegt, als der vorverlegte Flug.

    Sir
     
  7. sir_edward

    sir_edward Lotse

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    Ich habe Germanwings mal eine E-Mail geschickt, aber angesichts der rechtlichen Lage sehe ich für mich keine großen Chancen ohne finanziellen Schaden aus der Sache rauszukommen. Damals, als ich meine Russland-Reise gebucht habe, gab es einige günstige Angebote. Ich hatte mich für Germanwings entschieden, da die Flugzeiten genau zu meinen Zugzeiten (der Zug fährt nur einmal täglich) gepasst haben.

    Wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt meinen Rückflug bei einer anderen Fluggesellschaft buche, dann werde ich ein Vielfaches des ursprünglichen Betrags zahlen. Daher ist es für mich kein großer Vorteil, wenn ich den Flug kostenlos stornieren darf. Schade, dass ich kein Recht auf einen Ersatzflug habe.

    Ich verstehe nicht, warum mir Germanwings nicht die Mehrkosten bezahlen muss. Schließlich war die Verschiebung nicht meine Schuld und auch keine höhere Gewalt. Ich habe Germanwings gebucht, weil die damalige Abflugszeit zwei Stunden später war. Zu meinem Buchungszeitpunkt hätte ich für die jetzige Abflugszeit bei der Konkurrenz auch günstigere Tickets als bei Germanwings bekommen.
     
  8. Sir

    Sir Bronze Member

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    Siehe mein Beitrag von eben. M.E. müssen Mehrkosten erstattet werden.
     
  9. sir_edward

    sir_edward Lotse

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    Unserere Beiträge haben sich zeitlich überschnitten. Danke für deine ausführliche Stellungsnahme.

    Daran hatte ich gar nicht gedacht. Ich habe mich nur mit den EU-Vorgaben beschäftigt.

    Ich habe Germanwings eine ausführliche E-Mail (diese habe ich in einem Forum gefunden) geschrieben und den Sachgehalt geschildert. Ich hoffe, dass sich Germanwings hilfsbereit zeigt. Rechtliche Mittel wären mein allerletzter Ausweg.
     
  10. dido78

    dido78 Pilot

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    @Sir:
    Bin kein Experte, allerdings ist die Frage, was vorliegen muss, damit ein Flug als annulliert gilt.
    Die Abflugzeit ist meines Erachtens eine wesentliche Eigenschaft (genauso wie die Flugdauer) der Dienstleistung, die ein Luftfahrtunternehmen erbringt.

    Insofern wurde die ursprünglich sir_edward vertraglich vereinbarte Leistung einseitig verändert.
    Könnte man auch Annullierung und gleichzeitiges Angebot zur anderweitigen Beförderung interpretieren !?

    Bei dieser -zugegeben- sehr freies Auslegung käme EU 261/2004 Art 4 (1) und (2) in Frage...

    Ich hatte mal eine ähnliche Situation mit Alitalia, da wurde der Flug vorverlegt UND ein anderer Abflugort angegeben.
    Alitalia hatte vergessen mich zu informieren, einen Tag vorher hab ich das gemerkt, bei Alitalia über LBA reklamiert.
    Die haben sich schriftlich entschuldigt und mir 250€ sowie die Kosten für den Zug zum anderen Abflugort überwiesen...
     
  11. Sir

    Sir Bronze Member

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    @dido78
    Da es neben der Annullierung auch den Fall der Verspätung gibt, kann die Änderung des Abflugtermins keine Annullierung sein. Dein Fall mit Alialia ist eben anders, weil dort auch der Abflugort geändert wurde. Das ist dann m.E. eine Annullierung des ursprünglichen Flugs. Aber danke, dass Du bei der Gelegenheit von Deinen Erfahrungen mit Alitalia berichtet hast. Dies zeigt doch, dass es auch anders geht. Die normalen Airlines scheinen sehr viel mehr auf die Einhaltung der Fluggastrechte bedacht zu sein, als die Billigairlines. Das habe ich zwar vermutet, aber Belege dafür habe ich nicht.
    Sir
     
  12. dido78

    dido78 Pilot

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    @Sir: Ok, dann finde ich die EU 261 sollte in Zukunft erweitert werden.
    Ne Flugverlegung ist ja in Ihren Auswirkungen oft genauso unangenehm wie Verspätung und Streichung...Wäre mal ne Anregung für unsere EU-Parlamentarier.

    Alitalia: Ja, stimmt, wobei man mich zunächst abgewimmelt hat, erst als ich das LBA eingeschaltet hab, haben die sich bewegt. Immerhin keine Klage nötig.
    Andrerseits stand Alitalia da grad kurz vor der Pleite, vielleicht dachten sich die damaligen Sachbearbeiter: Naja, wir sind eh verschuldet und alles geht den Bach runter, da können wir den Kunden auch noch nen kleinen Gefallen tun ;-)
     
  13. sir_edward

    sir_edward Lotse

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    Gestern, nach 10 Tage Warten auf eine Antwort, habe ich endlich eine Antwort per E-Mail von Germanwings erhalten. Man bietet mir eine Umbuchung auf den Flug Moskau – Köln/Bonn (4U995) an, plus ein kostenloses Zugticket nach Stuttgart. Einerseits bin ich froh eine machbare Alternative angeboten zu bekommen. Die Abflugzeit ist die gleiche, wie der ursprüngliche Flug nach Stuttgart. Andererseits bedeutet dies, dass ich mit über vier Stunden Verspätung in Stuttgart ankommen werde.
     

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