Hallo, hatte neulich folgende unangenehme Situation: Meine Universität in England hatte für ca. 15 Leute nen Flug gebucht mit BA, LHR-FRA-LHR, Hinflug am Mo, Rückflug am Mi. Ich war aber zuvor schon nach .de geflogen. Als ich also bei BA anrief, teilte man mir mit, dass man mir den Rückflug streichen wird wenn ich den Hinflug nicht in Anspruch nehme (ging ja nicht, war ja garnicht mehr in London). Überhaupt war man sehr unfreundlich zu mir und teilte mir mit, die bestehenden Urteile zu dem Thema würden sie nicht interessieren und sie würden es immer wieder erneut auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, was das angeht. Ich hab mir dann gedacht: ok - wenn ich mit dem verdammten Hinflug schon nicht fliegen kann, kann ich ja trotzdem aber einfach mal online einchecken und vielleicht somit wenigstens ein bisschen "Präsenz" zeigen. Gesagt, getan. Und dann, zwei Tage später, als es an den Rückflug ging, war mein Rückflug garnicht gestrichen, obwohl mir das als deutliche Konsequenz angedroht worden war - einchecken ging problemlos, alles in Butter. Kann es sein, dass mein online-check-in einen "no-show" verhindert hat oder was war wohl der Grund dafür? Ich hatte mich am Telefon auch ziemlich beschwert so von wegen sehr enttäuscht, extra nicht beim Billigflieger gebucht und dann sowas etc... Was gibt's sonst für Tricks für diese Situation? Grüße, bln
Tja da gibt es geteilte Meinungen... Ich habe mich auch schon einmal von einem Freund auf SFO-LAX einchecken lassen (per Automat) mit Anschluss LAX-JFK-IAD zu Mileage Run Zwecken. Am Gate hiess es dann ungueltig aber ich habe ja die Bordkarte gehabt die er mir ausgedruckt hatte. Daraufhin habe ich dann gesagt was auch immer der Computer anzeigt ist Schwachsinn, hier ist meine Bordkarte und gelaufen werde ich wohl nicht sein. Sie hat dann was in Ihrem Computer rumgetippt und alles war gut.
Wobei zu beachten ist, das Online Check In nicht hilft, sondern die Bordkarte am Automaten gezogen sein muß und man nicht mit der Airlines ein paar Tage früher die Strecke geflogen ist ohne Rückflug bis dahin, welche man nicht angetretten ist.
Naja aber hat ja anscheinend doch geholfen mit dem online check-in? Kann mir wer sagen ob ich nur Glück hatte oder wie oft das so passiert wie in meinem Fall?
Es könnte natürlich schon sein, dass dein Anruf etwas bewirkt hat. Im Moment können es sich doch vorallem die Fluggesellschaften nicht leisten, ihre Kunden zu vergraulen. Aber reine Spekulation. Gruß, MunichMuppet
:mrgreen: Ob sie es sich leisten können oder nicht, ist denen erstmal wurschtpiepegal :idea: Habe bei den gängigen Airlines keinen Unterschied zwischen vor der Krise und in der Krise festgestellt. Vielleicht haben die auch keine Krise :idea:
Bei der Lufthansa ist das nur Sprechblasenhochgehalte. Hab schon dreimal den Hinflug nicht angetreten und bin dann mit dem Rückflug geflogen. Im Call-Center hatten sie mir trotzdem gesagt, dass der Rückflug verfallen wäre. Scheint eine neue Taktik der LH zu sein, um die aktuelle EU-Rechtslage zu ihren Gunsten auszunutzen.
im Praxis wird dies doch wohl nur eine Sache sein wenn der Rueckflug voellig ausgebucht sei und mit Warteliste-denn erst dann hat es ein Zweck. Frueher wurde intertat oft alles gestrichen-und musste mann sehr kraeftig zahlen fuer ein Full-Fare open ticket, denke das die EU-Bestimmungen das nun wohl gemindert haben. Und denke bloss was die Englische Presse wieder auf BA aus zu kramen haette-wenn es tatsaechlich zu einer Verweigerung gekommen waere........
Interessant. Und wie ist jetzt die genaue Rechtslage? Hat es da Urteile gegeben oder Vorgaben, der EU, wie man hier zwischen den Zeilen rauslesen kann? Also kann ein Kunde darauf bestehen, dass er nur den Rückflug in Anspruch nimmt und den Hinflug verfallen lässt? Falls die Gesellschaft das denn verweigert, hat er dann die gleichen Schadensersatzansrüche, wie wenn die Maschiene überbucht wäre?