Haftung bei Gepäckverlust

Dieses Thema im Forum "Weitere Aussereuropäische Airlines" wurde erstellt von LordExcalibur, 26. Dezember 2008.

  1. LordExcalibur

    LordExcalibur Co-Pilot

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    Hallo,

    sind FLuggesellschaften eigentlich grundsätzlich haftbar zu machen wenn auf einem Flug das Gepäck verloren geht?
    Ich frage deshalb, weil bei der Buchung eines Fluges mit Air Asia eine zusätzliche Reiseversucherung angeboten wird, welche u.a. dieses Risiko abdeckt.

    Nach meinem (europäischen) Rechtsverständnis müsste Air Asia doch sowieso haften, wenn die mein Gepäck verschlampen, oder gilt diese Regelung nur in der EU bzw. bei europäischen Airlines?

    Grüße,
    Sebastian
     
  2. Robstar

    Robstar Gold Member

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    Hallo!

    Grundsätzlich haften die Airlines, dies betrifft zumindest die EU. Ich weiss nicht wie es in Asien ist, kann mir aber kaum vorstellen, dass es dort anders ist. Ryanair bietet meines Wissens nach diese Gepäckversicherung auch an um zusätzlich Geld zu verdienen. Für dich als Kunden ist diese Gepäckversicherung aber überflüssig. Es gibt aber bestimmte Haftungshöchstgrenzen. Ich weiss jetzt nicht in wie fern die dir dort evt weitere Zugeständnisse machen. Dies betrifft aber wiederum nur die EU. Ich schließe solche Gepäckversicherungen grundsätzlich nicht ab, fliege aber auch nicht mit diesen Billigairlines.
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Ob und wie gehaftet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Such mal nach Warschauer Abkommen und/oder Montrealer Abkommen. :idea:
     
  4. sun

    sun Bronze Member

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    Es hängt davon ab, ob das Montraler Abkommen gilt (hier gibt es die Höchsthaftung mit 1200 Sonderziehungspunkten ( ungef. 1200 Euro), auch haften die Airlines bei Verspätung, Überbuchtung etc.) oder aber das ältere Warschauer Abkommen.
    Das Montrealer Abkommen wurde jedoch von den einzelnen Vertragsstaaten unterzeichnet (derzeit 54) und nicht durch Airlines.Wird ein Flug in dem Land gestartet oder geendet, welche dieses Abkommen unterzeichnet hat, so gilt das Montrealer Abkommen.

    Das neue Schadensersatzrecht, gilt bei internationalen Luftbeförderungen zwischen den derzeit 54 Vertragsstaaten des Montrealer Übereinkommens (darunter alle alten EU-Mitgliedstaaten, USA, Kanada und Japan), bei Luftbeförderungen durch ein Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union sowie bei allen Luftbeförderungen innerhalb Deutschlands, wenn es dabei zu Personen-, Gepäck- oder Güterschäden kommt.

    Hier findet man eine Auflistung in welchen Staaten das Montrealer Abkommen bzw. das Warschauer Abkommen gilt.

    http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=150

    Das Problem ist, kommt ein Koffer abhanden, so ist der Schaden wohl kaum durch die o.g. Summe (Maximalhaftung) gedeckt, welche die Airlines erstatten.
    Bevor man aber für jede Reise seperat eine Reisegepäckversicherung eventl. sogar noch pro Person abschließt, sollte man sich überlegen, ob man nicht eine Reisegepäckversicherung über seine Kreditkarte automatisch mit eingeschlossen hat.

    Viele Hausratversicherungen beinhalten in der Aussenversicherung nicht nur den Diebstahl durch einfachen Raub (ist bei einer Flugreise nicht gegeben, da ja nirgends "eingebrochen" wird), sondern haben auch einen sog. Mobilitätsbaustein, in welcher diese bei Gepäckbeschädigungen bzw. Verluste haften. Oftmals kann man seine Hausratversicherung dieses Risiko schon für eine geringe Summe (ca. 20-30 Euro) für das gesamte Jahr einschliessen (und die gesamte Familie). Einfach mal nachfragen, ob die Hausrat mit deren Außenversicherung Gepäckschäden bei Airlines mit abdeckt und falls nicht, ob dies eingeschlossen werden kann.

    Hier noch ein Tipp von Stiftung Warentest:
    Generell zu Reisegepäckversicherungen:
    Für Reisegepäckversicherungen gilt die allgemeine Empfehlung der Stiftung Warentest: sie sind weitgehend sinnlos, da kaum gezahlt wird (zuletzt in der Zeitschrift "test" Nr. 04/2000 bzw. „test“ Nr. 06/2001). Standardverträge enthalten strenge Auflagen, etwa beim Verlust von Wertsachen oder bei Diebstählen aus dem Auto. Von einem "Rund-um-Sorglos-Paket" kann auf gar keinen Fall gesprochen werden.

    Dieser Link ist interessant, um sich zu informieren:

    http://www.usatipps.de/Tips_1/V_-_Z/Ver ... ungen.html

    http://www.reiseversicherung.com/faq_re ... erung.html

    Ich würde mir einmal überlegen, welchen Wert Du ca. im Koffer hast (also ob im Falle eines Verlustes die Höchsthaftung der Airline überhaupt ausreicht, insbesondere wenn 2 Personen mit einem Koffer reisen, und trotzdem die Höchsthaftung auf 1200 Sonderziehungspunkte begrenzt ist), ob dieses eventl. durch eine Kreditkarte u. deren Versicherungen abgedeckt wird u. dann würde ich bei meiner Hausratversicherungen nachfragen, ob dieses Risiko versichert ist, bzw. was es kosten würde, dies einzuschliessen. Auf die Dauer ist es sehr teuer pro Person / pro Flugreise eine seperate Reisegepäckversicherung abzuschliessen.
     
  5. HON CIRCLE SR

    HON CIRCLE SR Bronze Member

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    In der Schweiz ist das Reisegepäck auch über die eigene Hausratversicherung abgedeckt. Der Wert eines durchschnittlich gefüllten Koffers ist wesentlich höher als die Zahlungen durch Airlines.

    Ich empfehle jedem mal den Neuwert seines Kofferinhaltes zu berechnen.
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Ja, ich habe auch einen Zusatz in der Hausratversicherung, der auch mein Gepäck bei Reisen schützt. Die Versicherungen, die von den Fluglinien angeboten werden, sind meiner Meinung nach nur sehr beschränkt zu gebrauchen, weil erstens nur in bestimmten Fällen gezahlt wird und zweitens die Versicherungssumme kaum etwas abdeckt. Also bei weiteren Reisen würde ich sehr empfehlen, mal bei der Hausrat nachzufragen, ob das Gepäck auch entsprechend versichert ist. Ich habe ja auch einige Zeit in den USA gelebt, bei meiner Hausratversicherung in den USA war Reisegepäck auch inkludiert, das ist glaube ich dort üblich. Mir ist übrigens auch schon mal ein Gepäckstück abhanden gekommen, also ich durfte es am eigenen Leib erfahren. Wenigstens war nichts allzu wertvolles in der Tasche.
     

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