Wieso erstattet Ryanair kundenfreundlich die anfallenden Hotelkosten bei einem verspätetem Reiseantritt nach Flugausfällen wegen der Aschewolke gem. der EU Richtlinie 261, http://www.ryanair.com/de/notices/gops/ ... LEMENTS-GB während Emirates auf der Webseite kundtut für keine Ersatzleistungen aufkommen zu wollen? http://emirates.com/de/german/help/FAQD ... Id=560730# Vielleicht lässt sich ja der Widerspruch schnell klären!
Und man sollte der englischen Sprache mächtig sein, auch wenn man als HON dies ja eigentlich nicht nötig hat. Es wird in dem Text die pauschale Entschädigung (=Kompensation) ausgeschlossen. Betreuungsleistungen (=Hotelkosten) werden auch bei "höherer Gewalt" fällig. Bevor jetzt einige Hobbyjuristen, die auch manchmal bei Airlines anzutreffen sind, etwas anderes sagen, sollten sie wissen, dass zumindest der EU-Kommissar für Verkehr es auch so sieht. http://www.ftd.de/unternehmen/handel-di ... 04135.html
Bin zwar kein Hobbyjurist sondern nur Volljurist. Frage mich aber, was Emirates mit dem EU Kommissar zu tun hat, insbesondere dann, wenn es zum Beispiel um deutsche Paxe geht, die in BKK gestrandet waren und (über Dubai) nach D wollten.
Wenn Du Volljurist bist, dann solltest Du wissen, dass für den Fall, dass die berühmte VO (EG) Nr. 261/04 nicht anwendbar sein sollte, die allgemeinen Regeln des Luftbeförderungsvertrages immer noch anwendbar sind. Verträge über die Luftbeförderung gab es nämlich schon vor 2004. :idea: