Hotelkosten bei verzögerter Abreise wg. Flugausfalls

Dieses Thema im Forum "Emirates" wurde erstellt von subzero, 23. April 2010.

  1. subzero

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  2. HON CIRCLE RD

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    Na dann sollte man mal alle Passagen der Richtlinien lesen:

     
  3. Sukkot

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    Und man sollte der englischen Sprache mächtig sein, auch wenn man als HON dies ja eigentlich nicht nötig hat.

    Es wird in dem Text die pauschale Entschädigung (=Kompensation) ausgeschlossen. Betreuungsleistungen (=Hotelkosten) werden auch bei "höherer Gewalt" fällig.

    Bevor jetzt einige Hobbyjuristen, die auch manchmal bei Airlines anzutreffen sind, etwas anderes sagen, sollten sie wissen, dass zumindest der EU-Kommissar für Verkehr es auch so sieht.

    http://www.ftd.de/unternehmen/handel-di ... 04135.html
     
  4. HON CIRCLE RD

    HON CIRCLE RD Gold Member

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    Na dann klage mal.....
     
  5. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Warum sollte ich? :lol:
     
  6. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Bin zwar kein Hobbyjurist sondern nur Volljurist.
    Frage mich aber, was Emirates mit dem EU Kommissar zu tun hat, insbesondere dann, wenn es zum Beispiel um deutsche Paxe geht, die in BKK gestrandet waren und (über Dubai) nach D wollten.
     
  7. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Wenn Du Volljurist bist, dann solltest Du wissen, dass für den Fall, dass die berühmte VO (EG) Nr. 261/04 nicht anwendbar sein sollte, die allgemeinen Regeln des Luftbeförderungsvertrages immer noch anwendbar sind.

    Verträge über die Luftbeförderung gab es nämlich schon vor 2004. :idea:
     

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