Kein Schmerzensgeld nach Sturz auf Kreuzfahrtschiff Aktenzeichen: 47 C 406/11 :arrow: www.spiegel.de/reise/aktuell/kreuzfahrt ... 59647.html :mrgreen:
Richtig ! Das hatte wohl soviel Auftrieb dass es kurz vor dem abheben war, dann wäre es ein Luftschiff gewesen und hätte in die Rubrik der Flugzeuge gepasst. :lol:
Mensch, A340, hier wird gerade "Majestaetsbeleidigung" vollzogen! Ist der post bereits gemeldet oder ist Mrs. gerade offline? :lol:
Kreuzfahrt: Kein Schmerzensgeld nach Sturz :arrow: www.focus.de/reisen/urlaubstipps/reiser ... 32847.html :mrgreen:
Danke für den Link. Interessiert mich in diesem Fall zwar nicht (wir vermieten allenfalls - und dann natürlich sauber), aber das 2-Stunden-Angebot abzulehnen empfinde ich ebenfalls als etwas überheblich. Da war wohl ein "Maximierer" am Werk. Ein für meine Begriffe (und auch mein Rechtsempfinden) richtiges Urteil.
Dies ist kein neuer Hut. Im deutschen Recht ist es allgemein so, dass man dem Verkäufer/Vermieter/Werkunternehmer(...) eine Frist zur Nacherfüllung/Mängelbeseitigung setzen muss.