Fielvlieger und Fielvliegerinnen ! Heute erst gestohlen , morgen schon in Polen lautet ja eine Kernaussage auf dem Sektor der Eigentumsbeschädigung , weshalb sich ja auch das entsprechende Abkommen der Fluggesellschaften Warschauer Abkommen nennt . Hiernach gibt es im Falle des Verlustes umgerechnet etwa 1100 Oiro Bares . Nun steht am Wochenende im brillanten Bonner General Anzeiger ein Artikel , wonach diese Beschränkung außer Kraft gestzt werden kann wenn man beim Einchecken eine Meldung über höhere Werte im Gepäck abgibt . 1100 Oiro decken nach meinem Verständnis gerade eben den Feinrippbestand des Hon's in Begleitung der Gattin ab , da käme ja eine Regelung wie die oben beschriebene gerade richtig wenn man in der Regel bei Armani shoppen geht . Hieße also , wenn die Meldung stimmt : ich entrichte bei dem Schalterbeamten der Ryanair meine Gepäckgebühr sowie eine Anzahl sonstiger Gebühren und drücke dem freundlich einen Zettel mit Inventarliste in die Hand : 3 Anzüge Brioni / Armani CoolWool ohne Weste gesamt 11700 ,00 € 8 Hemden Brioni , Baumwolle mercerisiert , 2700,00 € 6 Krawatten , gemustert , Hermés , 1320,00 € Diverses 5000,00 € Gesamt 20.720 ,00 € Sehe ich das richtig ? Weil man nämlich dann per Star Alliance mit durchzucheckendem Gepäck eine Fernreise beginnend in FRA mit Egypt Air Richtung Cairo mit verschiedenen Inlandsabschnitten und anschließender Weiterbeförderung mit Turkish Airlines via Nahost inszenieren und anschließend seine gesamte Bekleidung erneuern könnte weil die Egypt Air oder die Air Türkei dann 20720,00 Oiro schicken muß . Echt gut .
Was du hier schilderst, ist eine Anleitung zum Betrug und wird in dieser oder ähnlicher Form besonders gerne auf Flügen Richtung Südostasien praktiziert. :idea: Solltest Du weitere Anregungen benötigen, dann schick mir doch eine Email. Die Emailadresse dürfte Dir ja noch bekannt sein.
GIBT ES NUN SOLCH EINE REGEL ODER NICHT ?? Wieso Betrug , was kosten deine Anzüge denn ?? Welche emailadresse ?
Hier ein paar Infos vom LBA u.a. zum Thema Kofferverlust: http://www.lba.de/cln_009/nn_307058/DE/ ... aeden.html In diesem Kontext habe ich mal Folgendes gehört: Beim Check-in ist es ja oft Praxis, wenn man zu zweit oder als Familie kommt, dass alle Gepäckstücke EINER Person zugeordnet werden. Wenn nun aber alle Gepäckstücke verloren gehen, erhöhe sich nicht automatisch die mögliche Entschädigungszahlung, da ja nur das Gepäck EINES Reisenden verloren gegangen ist. Besser wäre es demnach, die Gepäckstücke (und die Gepäckbelege namentlich) auf alle Reisende zu verteilen. Kann das jemand bestätigen?
Die Frage war : kann man die Haftungsbegrenzung außer Kraft setzten wenn man eine Inventarliste abgibt ?
Nein. Du kannst versuchen, die Haftungshöchstsumme heraufsetzen zu lassen. :idea: 10.000Euro, 1.000.000 Euro etc.
Khun Sooomkiat, wärst Du wohl bitte schön so freundlich, Deine nützlichen Beiträge über mehrere Foren zu streuen? Bütte!