Lebensmittelvergiftung und Entschädigung

Dieses Thema im Forum "Alle Alles" wurde erstellt von fly4free, 28. März 2009.

  1. fly4free

    fly4free Gold Member

    Beiträge:
    712
    Likes:
    0
    Ich hatte gerade einen interessanten Vorfall im näheren Bekanntenkreis:
    Rückflug mit namhafter Fluggesellschaft von Ostasien nach CH. Während des Rückfluges wurde ein Essen serviert, dass bei meiner Bekannte zu einer Lebensmittelvergiftung geführt hat.
    Folge: Erbrechen & Durchfall bereits während des Fluges; nach der Ankunft in CH schnellstens in ein Krankenhaus. Dort sofortige notfallmedizinische Behandlung und stationäre Aufnahme für mehrere Tage.
    Von den Ärzten wurde die Lebensmittelvergiftung diagnostisch bestätigt und auf eine Fleischmahlzeit zurückgeführt. Aus dem Verlauf der Erkrankung/Vergiftung konnte die Einnahme der Mahlzeit bzw. des verdorbenen Lebensmittels zeitlich zweifelsfrei auf einen Zeitraum während des Fluges eingegrenzt werden, sonst hätte sie es wohl nicht wirklich überlebt.

    Meine Frage an das Forum, bevor die Airline kontaktiert wird:
    Habt ihr schon mal von so einem Fall gehört und wie ist da wohl der Entschädigungsanspruch ?
    Danke für euren Input.

    Wohlgemerkt: Fehler passieren überall und in diesem Fall sind keine bleibenden Folgen zu erwarten. Andererseits ist ein gewisser Schaden entstanden, der meines Erachtens nach einen Schadenersatz nach sich ziehen sollte. Es ist hierbei sicherlich sinnvoll und zielführend, der Airline mit einem realistischen Anspruch, eventuell basierend auf ähnlich gelagerten Fällen, gegenüber zu treten.
     
  2. somkiat

    somkiat Diamond Member

    Beiträge:
    3.994
    Likes:
    0
    Hiermit kriegst du meinen Input , wobei es sich natürlich aus meiner Sicht um einen Output handelt :

    Bei Anspruch auf Ersatz eines Schadens obliegt dem Geschädigten der Nachweis der Kausalität . Dieser Begriff beschreibt den Nachweis des Zusammenhangs zwischen der Aufnahme einer vergifteten Nahrung während eines Fluges mit der fernöstlichen Fluggesellschaft und dem Eintritt der Vergiftung . Den wiederum müßte der Vergiftete vermutlich vor dem Landgericht Bangkok erbringen , oder Ho-Chi-Minh-Stadt . Hierzu begleiten den Vergifteten meinen besten Wünsche .

    Ich verweise abermals auf die Möglichkeit , mit einer Batterie Tupperware- Dosen in der Lounge zu Frankfurt Unmengen Kartoffelsalat zu laden und fortan frei von Nahrungsmittel-Belästigungen gen Fernost zu reisen . Aber auf mich hört ja kein Schwein .
     
  3. red star

    red star Platinum Member

    Beiträge:
    1.416
    Likes:
    0
    Möglicherweise ist Schwein ja hier genau das richtige Stichwort?
     
  4. red star

    red star Platinum Member

    Beiträge:
    1.416
    Likes:
    0
    Wenn es zutrifft, sollte es ja mehrere Fälle auf diesem Flug gegeben haben. Müsste doch festzustellen sein.
     
  5. fly4free

    fly4free Gold Member

    Beiträge:
    712
    Likes:
    0
    Die Bekannte hatte leider ein wenig mit sich zu tun und konnte sich aus dem WC, auf dem sie sich dann gezwungenermassen ziemlich stationär niedergelassen hat, das Verhalten der anderen Passagiere nicht beobachten...

    @Somkiat: Die Kausalität, zumindest mit während des Fluges aufgenommener Nahrung ist durch die Ärzte nachgewiesen und es geht nicht um eine Klage. Ausserdem lösen die Tupperware-Dosen das grundsätzliche Problem nicht; nach 2 Wochen Ferien ist auch der in FRA gebunkerte Kartoffelsalat eher in die Kategorie Toxine einzureihen.
    Die Lounge in BKK wird ja wahrscheinlich auch aus dem gleichen Trog wie die AIrline gefüllt. Darüber hinaus (ohne Nennung der AIrline): Es muss nicht immer Bangkok oder Ho-Chi-Minh-Stadt sein, wenn der Airport BKK heisst. Spielt auch eigentlich keine Rolle, da wie gesagt eine Klage nicht angestrebt wird.
     
  6. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

    Beiträge:
    2.584
    Likes:
    0
    Eine Lebensmittelvergiftung fällt ja wohl nicht mehr in die Kategorie "harmlos", die mit ein paar Tausend Meilen zu regeln wäre.

    Deine Bekannte sollte sich einen spezialisierten Anwalt nehmen, der - wenn schon auf eine Klage verzichtet werden soll (warum eigentlich, wenn alles so eindeutig ist?) - wenigstens einen anständigen Vergleich aushandeln kann.
     
  7. fly4free

    fly4free Gold Member

    Beiträge:
    712
    Likes:
    0
    Ja, warum eigentlich keine Klage, wahrscheinlich sogar bis vors Bundesgericht mit Referenzurteil :roll:
    Man könnte auch die Indianer aufbieten, da die bereits zitierte 7. Kavallerie ja schon einmal von diesen geschlagen wurde; aber das ist ein anderer Fall :lol:
    Ganz einfach: Weil Fehler passieren, mir, wahrscheinlich sogar dir.
    Als normale Schweizer setzt man sich dann zusammen - redet über den Fall - findet eine Lösung, die für Alle passt und der Fall ist vom Tisch.
    Wenn das nicht funktioniert, kann man immer noch den juristischen Weg beschreiten oder man redet darüber im Bekanntenkreis. Das spricht sich dann rum, wird von einem profilierungssüchtigen Reporter aufgenommen und findet ggf. seinen Weg in den "Beobachter" oder den "Kassensturz".

    Aber hier geht es der Bekannten nicht um Drohung, Klage, Anwalt und Gericht, sondern um Erfahrungswerte, wenn vorhanden, was die eigene Verhandlungsposition betrifft.
    Im Kern: Was kann man realistisch anhand von vergleichbaren Fällen "verlangen/erwarten". Bisher haben wir nur Fälle mit Bezug auf Pauschalreisen gefunden.
     
  8. sixpack

    sixpack Silver Member

    Beiträge:
    352
    Likes:
    0
    Da das ganze sich zwischen Asien und CH abspielt greift hier eins der beiden Rechtssysteme (faktisch das der Zulassung der Airline, ich lese mal raus das es nicht LX ist), da die Nahrungsaufnahme ja in der Luft stattgefunden hat. IMHO auch wenns "unschweizerisch" 8) ist -> Anwalt eine größenordung kann wohl nur im Bereich der Körperverletzung effektiv gefunden werden, das dürfte IMHO bei asiatischem Recht eher wenig sein (bin aber kein Anwalt)

    <ironie>in einer US Fluglinie könntest du wohl den Sportwagen ordern </ironie>

    Die Fluglinie wird wahrscheinlich schon aus Marketinggründen alles abstreiten (müssen), die medizinische Kausalität hat leider nichts mit der juristischen zu tun.
     
  9. Guest

    Guest Guest

    war es tg?
     
  10. Zartbitter

    Zartbitter Gold Member

    Beiträge:
    686
    Likes:
    0
    Das erinnert mich an ein Luxus-Camp in Afrika, einen Flug mit einer mittelamerikanischen Airline und ein asiatisches 5*-Hotel (Neujahrbuffet). Breit über den Globus verteilt wurden immer von zumindest zwei Dutzend Gepeinigten recht rasch das gar nicht so stille Örtchen aufgesucht. Reue, Entschuldigung oder Kompensation? Natürlich nicht. "Nicht kausal..."
     
  11. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

    Beiträge:
    7.576
    Likes:
    7

    In der heutigen Zeit holt nicht eine Airline ein paar Döner an der Strassenecke sonder bei einem Caterer.
    Diese Catering Firma hat Vorschriften wie lange sie von jedem erzeugtem Gericht eine Probe aufbewahren muss.
    Ich glaube nicht das dies bei asiatischen Airlines anderst ist.

    Schon alleine um sich abzusichern.

    Da es sich um die Herstellung von mehrern Portionen handelt, ist ,das nur ein Pax so schwer erkrankt sehr ungewöhnlich.
     
  12. AAI

    AAI Silver Member

    Beiträge:
    259
    Likes:
    0
    Dein "fly4free" nick name sagt ja schon alles :roll:
     
  13. fly4free

    fly4free Gold Member

    Beiträge:
    712
    Likes:
    0
    Na ja, es kann sich ja nicht jeder nach der " Alzheimer Angehörigen Initiative eV" (ugs. AAI) benennen :lol:
    Ansonsten danke für den wertvollen Input von dir; ich hab wenigstens noch Ziele... :roll:

    Danke an die Anderen für den Diskussions-Input.
    Wir haben die Airline freundlich mit einer Falldarstellung und dem ärztlichen Bericht angeschrieben. Mal sehen, was jetzt kommt.
    Ob nur ein Pax betroffen war ist immer noch offen, aber wir haben mal bei ein paar Leuten die wir kennen und die auch auf dem Flug waren, rumgefragt

    @sixpack: Der Sportwagen ist gut, aber Essen ist bei US-Airlines eigenes Risiko bzw. wird die Prozesskette oft bis zum Erzeuger ausgedehnt.
    Dann verklag mal den argentinischen Rancher oder den kolumbianischen Bananenpflanzer.....

    Ich werde auf jeden Fall berichten, was gegangen ist.
    Aber wie ich die Airline aus der Vergangenheit kenne, wirds wohl ein paar Wochen gehen.....
     
  14. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

    Beiträge:
    2.584
    Likes:
    0
    Bin gespannt, wie weit ihr nur mit Freundlichkeit bei so einer Sache kommt.

    Ich bin mehr ein Anhänger von "Speak softly, but carry a big stick" :mrgreen:
     
  15. sixpack

    sixpack Silver Member

    Beiträge:
    352
    Likes:
    0
    Hmm ich will ja zivilrechtlich an die Sache ran und würde argumentieren das Mein Vertragspartner seine Pflichten verletzt hat, wenn ich dann jmd aus dem Hut zaubere der schonmal wegen der Airline Magenprobleme hatte und mein Kumpel (Ähhh Psychater) mir latente Angst for Amerikanischem-Airline-Essen nachweist (OK das macht jeder der es mal gesehen hat :mrgreen: ) --> Punitive Damage in 7 stelliger Höhe :twisted: :twisted:

    Ich bin auch ein Anhänger der big sticks, aber wäre auch interressiert wie DAS ausgeht :)
     
  16. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

    Beiträge:
    4.270
    Likes:
    8
    Wieso sollte der Gerichtsstand hier BKK sein ?

    Der Passagier wohnt scheinbar in der Schweiz, daher wird das Ticket auch dort erworben und angetreten worden sein.

    Ebenfalls hat die Airline vermutlich in ZRH eine Niederlassung in Form eines Verkaufsbueros.

    Insofern sollte es im Fall das ein Verfahren angestrebt werden sollte wohl kein Problem sein die Airline in der Schweiz haftbar zu machen.

    Weshalb hat LH in den USA z.B. eine eigene Rechtsabteilung (und diese hat auch fleissig zu tun) !? Weil es eben nicht darauf ankommt in welchem Land die Airline registriert ist sondern wo der Befoerderungsvertrag zustande kam ! :idea:
     
  17. fly4free

    fly4free Gold Member

    Beiträge:
    712
    Likes:
    0
    Dann sag mir mal bei dem unten stehenden hypothetischen Fall das Land, in dem der Beförderungsvetrag zu stande kam:
    - Airline aus xyz (nicht D und nicht CH)
    - Gabelflug MUC-BKK-ZRH
    - Buchung auf einem englischen Portal
    - Pax ist Deutsch mit Wohnsitz in CH und D

    Also ich bin da mit meinen juristischen Kenntnissen und in anbetracht der noch nicht gelesenen, sich wahrscheinlich überlagernden, AGBs geringfügig überfordert... :shock:
     

Diese Seite empfehlen