LG München I: Preisänderungsvorbehalt in Beförderungsbedingungen von Etihad Airways unzulässig Die Wettbewerbszentrale hat die Beförderungsbedingungen zahlreicher Fluggesellschaften, die auf dem deutschen Markt operieren, wegen unangemessener Kundenbenachteiligung erfolgreich beanstandet. Nach ihrer Pressemitteilung vom 18.05.2011 monierte sie unter anderem Preisänderungsvorbehalte, die den Fluggesellschaften im Falle nachträglicher Steuer- und Abgabenerhöhungen eine Preiserhöhung ermöglichen sollten. Während die überwiegende Zahl der Beanstandungen außergerichtlich erledigt worden sei, habe das Landgericht München I auf Antrag der Wettbewerbszentrale gegen Etihad Airways eine einstweilige Unterlassungsverfügung erlassen. Entgegen der Ansicht von Etihad Airways sei auf den beanstandeten Preisänderungsvorbehalt deutsches Recht und nicht das Heimatrecht der Fluggesellschaft anwendbar, habe das Gericht entschieden (Urteil vom 19.04.2011, Az.: 12 O 7134/11). http://beck-aktuell.beck.de/node/1013323