wobei die Verbesserung nur für LH gilt, nicht für den Passagier.... Umbuchungsgebühren bei Aufzahlung auf höherwertige Tarife Seit kurzem gilt für Aufzahlungen für Tarife, die eine Umbuchung nur gegen Gebühr erlauben, eine neue Regelung: Bisher musste bei Aufzahlung auf „Normal Fares“ die Umbuchungsgebühr nicht kassiert werden. Nun gilt, dass die Umbuchungsgebühr in jedem Fall anfällt, unabhängig auf welchen Tarif aufgezahlt wird. Damit wird auf eine Differenzierung in Abhängigkeit des neuen Tarifs verzichtet. Die Tarifbedingungen in der Übersicht: BISHER: FARES CAN BE UPGRADED TO A HIGHER APPLICABLE FARE RECALCULATED FROM THE POINT OF ORIGIN WHERE ALL CONDITIONS OF THE NEW FARES MUST BE COMPLIED WITH. CHARGE APPLIES. IN CASE OF UPGRADE TO THE APPLICABLE NORMAL FARE CHARGE DOES NOT APPLY. NEU: FARES CAN BE UPGRADED TO A HIGHER APPLICABLE FARE RECALCULATED FROM THE POINT OF ORIGIN WHERE ALL CONDITIONS OF THE NEW FARES MUST BE COMPLIED WITH. CHARGE APPLIES Für frei umbuchbare Tarife oder nicht umbuchbare Tarife ändert sich nichts.
ich formuliere mal ganz frei: Man darf also in Zukunft eine Gebühr an LH dafür verrichten dass man ihnen mehr Geld zahlen darf. :shock:
das ist ja auch nicht so schwer gewesen das zu verstehen .... - scheinbar ist es nicht sooooo wichtig für viele, wie es für dich zu sein scheint, vllt kommt deshalb keine reaktion?