Lufthansa: Antrag auf Erstattung für Rückflug, der nicht angetreten wird, riskant?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von saft99, 12. August 2014.

  1. saft99

    saft99 Newbie

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    Ich habe einen Hin- und Rückflug Frankfurt-Los Angeles gebucht, der Hinflug ist bereits durchgeführt. Aus familären Gründen musste ich früher zurück. Da der gekaufte Tarif eine Umbuchung des Rückfluges nicht zulies, habe ich ein neues Ticket gekauft. Jetzt bin ich am überlegen, ob ich den Rückflug, der erst am 15.8.14 hätte stattfinden sollen, storniere und eine Erstattung beantragen soll. Ich las, dass der Hinflug durch Stornierung des Rückflugs zu einem Oneway-Flug wird und zu einer Neuberechnung Ticketpreises führen kann. Dann müsste ich sicher drauf zahlen, was ich natürlich nicht will.
    Die Lufthansa-Homepage lässt einen Antrag auf Erstattung zu, berechnet aber im Vorgang nicht die Höhe der Erstattung. Ich kann also nicht entscheiden, ob es Sinn macht, den Antrag tatsächlich zu stellen. Was soll ich machen? Kann ich den Antrag im nachherein zurückziehen, falls die Lufthansa tatsächlich eine Nachzahlung will, statt mir etwas zu erstatten?

    Besten Dank für die Ratschläge.
     
  2. relhok

    relhok Silver Member

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    http://www.vielfliegerforum.de/reis...rueckflug-storniert-kein-geld-zurueck-392771/

    Siehe obigen Beitrag. Du siehst das schon richtig, sie könnten durchaus noch nachverlangen. Falls Du den Rückflug (2. Ticket) auch bei LH gebucht hast, könntest Du es wagen, eine Rückerstattung zumindest der Taxen für den Rückflug zu verlangen mit dem Hinweis des zweiten bezahlten Tickets. Sonst würde ich keine schlafenden Hunde wecken. Allenfalls prüfen, ob die familiären Gründe ausreichend sind, für eine allf. vorhandene Reiseversicherung.
     
  3. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Ich weiss gar nicht mehr wie oft ich früher zwei Hin- und Rückflugtickets gekauft und den jeweiligen Rückflug habe verfallen lassen, weil es so günstiger war (günstige Oneways gab es da noch nicht und zum Teil - AF/KL gilt das immer noch). Nie gab es Nachforderungen!
    Allerdings habe ich auch nie Nachforderungen gestellt (Dir steht im Zweifelsfall eh nur die Airport-Gebühr plus Steuer für den Rückflug zu) und habe übrigens auch nie versucht mir dennoch Meilen gutschreiben zu lassen für den entfallenen Flug.
    Der Illusion, man sei durch Meldung des Entfalls fairer gegenüber Reisenden, die noch dringend einen Platz suchen, muss man sich allerdings nicht hingeben: die Airline wird in jedem Fall Knappheitspreise dafür verlangen.
     
  4. saft99

    saft99 Newbie

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    Hat man eigentlich Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Flug, den man zwar gebucht, aber den man nicht antreten wollte, annuliert wird?
     
  5. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Jedenfalls nicht, wenn die Annullierung mindestens 2 Wochen vor Abflug erfolgt (Art 5 der EU Richtlinie).
    Ansonsten kommt es ja wohl kaum auf Motive des Paxes an, sondern ob/wie anderweitige Beförderung angeboten wird (Art 5 Abs.1 c) ii) und iii) der Richtlinie, soweit sie denn zur Anwendung gelangt.
     
  6. saft99

    saft99 Newbie

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    Annullierung erfolgte drei Stunden nach dem eigentlichen Start, nach mehrmaliger Verschiebung des Starts. Die Gründe sind nicht bekannt, denn der vermeintlich Geschädigte war weder eingecheckt noch vorort. Insofern gab es auch keine alternative Beförderungsangote.
     
  7. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Solange es beim 'wollen' geblieben ist verweise ich auf den Post von Bali08
    Kommt natürlich noch drauf an, von wo der FLug mit welcher Airline startet
    Wenn der Flug außerhalb der EU startet und es eine Nicht-EU-Airline ist, gibts nichts

    Hast du den Flug allerdings storniert, bevor er annuliert wurde gibt es in der Regel nichts,
    auch wenn es aktuell ein einziges anderslautendes Urteil gibt
     
    gospodar gefällt das.
  8. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Da das No-Show dann vor der Annulierung war gibt es auch nichts
     
  9. saft99

    saft99 Newbie

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    Der Flug wurde nicht storniert. Airline war Lufthansa, Flugroute war von USA nach Deutschland.
     
  10. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ein No-Show IST eine Stornierung
     
  11. relhok

    relhok Silver Member

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    Wie kommst Du darauf??

    Ein No Show ist wenn Du ohne Umbuchung oder Stornierung nicht zum Flug erscheinst. Das ist der für den Passagier schlimmstmöglich Fall.
     
  12. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Und was denkst Du, was mit dem Ticket passiert, wenn jemand ohne Umbuchung oder Stornierung nicht zum Flug erscheint?! Behält das Ticket seine Gültigkeit oder wird es STORNIERT?! Naaaaaaaaaaaaaaa?!:roll:
     
  13. relhok

    relhok Silver Member

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    Das würde jetzt etwa 1000 Zeilen zu schreiben geben, was in so einem Fall mit einem Ticket passieren kann. Das hängt ganz von den Tarifbestimmungen des jeweiligen Tarifes ab. Es kann alles bedeuten: von 'es passiert gar nichts' bis 'alles verloren'. Für mich bedeutet 'Stornierung', dass eine Seite etwas a k t i v tun muss, hier aber verfällt die Gültigkeit (in der Regel) automatisch. Im rechtlichen Sinn bedeutet 'Stornierung' die 'Rückabwicklung' eines Geschäftes. Ein No Show ist für mich keine Stornierung. Ein No Show ist das Nichtantreten eines Fluges ohne vorherige Information der Fluggesellschaft. Das hat mal primär gar nichts mit dem Ticket zu tun. Es gibt speziell in den USA bei gewissen Fluggesellschaften z.B. so eine Art 'Gnadenfrist'. Wenn man innert ?? Stunden nach dem verpassten Abflug verspätet am Schalter erscheint (so eine Art 'musste noch tanken'-Begründung), dann hat man technisch einen ' No show' gehabt, aber das Ticket bleibt gnadenhalber noch gültig. Es gibt gewisse Begriffe in der Reise-/Flugbranche, die man nicht zu anderen Zwecken benützen sollte, das schafft nur Konfusion.
     
  14. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    http://de.wikipedia.org/wiki/ :roll:

    PS: in diesem Thread geht es um einen Tarif, welcher nicht umbuchbar ist! Erscheint der Pax nicht am Airport, wird sein Ticket ungültig. Hier hat niemand full flex Tarife erwähnt! Da kannst Du gerne noch mal einen halben Roman schreiben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. August 2014
  15. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Wenn "Pink Panda" nicht zum Flug erscheint? OK, ist ein Verlust für die Mitreisenden.
    Aber für einen Passagier, der ja bewusst den Flug nicht antreten möchte (und darum ging es ja hier) kann das nicht der "schlimmstmöglich Fall" sein. Er wird nur keine Ansprüche geltend machen können, da er quasi eine "Stornierung" ausgelöst hat, aber das haben andere ohne so grosse Umstände ja bereits festgestellt.
     
  16. relhok

    relhok Silver Member

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    Ich danke Dir, no_way_codeshare. Ich verstehe und akzeptiere auch Deine Kritik. Ich habe im wesentlichen eigentlich nur die erste Frage beantwortet.

    So wie ich saft99 verstehe, wollte er den Flug ohnehin nicht antreten und hat dann nachträglich erfahren, dass der Flug gecanceled wurde. Jetzt will er wissen, ob er trotzdem Anspruch auf Entschädigung hat? Die Antwort dürfte ja wohl klar sein: Wer den Flug aus eigenem Verschulden nicht antritt, kann auch nicht mit den erforderlichen Anzahl Stunden zu spät ankommen. Er kann auch nicht auf die Idee kommen, von Lufthansa eine Hotelübernachtung und Verpflegung einzufordern, nur weil das die Passagiere die geflogen sind, erhalten haben. Was meine Bemerkung 'schlimmstmöglicher Fall' betrifft, wollte ich eigentlich nur sagen: Wer ohne Information der Fluggesellschaft einfach nicht zum Abflug erscheint, der hat bei 'Rückforderungen', Umbuchungen in der Regel schlechte Karten (das ist eben der schlimmstmögliche Fall, wenn jemand Geld zurück will, besonders bei Billigtickets). Das erwähnte Ticket dürfte ja vermutlich eine Rückerstattung etc. in den Bedingungen ausschliessen.
     
  17. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Und damit ist zu diesem Thread eigentlich alles gesagt!
     
  18. MIG 29

    MIG 29 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Schön, dass nach Ansicht des SEN Wolfgang alles gesagt ist.


    Freilich sieht das LG Frankfurt am Main die Sache doch etwas anders:





    http://www.spiegel.de/reise/aktuell...s-bei-stornierung-zurueckzahlen-a-979245.html


    Aber was wissen die Richter in FRA denn schon, wenn die hiesigen Experten den Fall gelöst haben.

    :lol:


    In dem SPON-Artikel wird übrigens ein Anwalt namentlich genannt, der sich über solche Fälle bestimmt freut. Freiwillig wird LH nichts zahlen. Ist leider so. Nennt sich Raubtierkapitalismus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. August 2014
  19. htb

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    Einfacher Tip: Erstattung mit der Begründung, dass der Flug von der Airline storniert wurde, einfordern und abwarten, was passiert. Ob man bei negativem Bescheid die Nerven besitzt, vor Gericht zu ziehen, muss man selbst wissen. Ich würde es wohl nicht tun.

    HTB.
     
  20. saft99

    saft99 Newbie

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    Danke HTB, genauso habe ich es gemcht.
     

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