Lufthansa missbraucht Marktmacht

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von test54, 6. März 2009.

  1. test54

    test54 Platinum Member

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    Die Royal Bank of Scotland hatte gegen Lufthansa geklagt. Der Vorwurf: Sie würde ihre Kreditkarten-Tochter bei der Ausweisung des Vorsteuerabzugs bevorzugen. Der Bundesgerichtshof gab der Klägerin Recht.

    Für die Wettbewerber des Marktführers Airplus ist das Urteil des Bundesgerichtshofs ein großer Erfolg. Denn seit August 2005 hatte die Lufthansa nur seiner Kreditkarten-Tochter Airplus erlaubt, die Umsatzsteuer für Lufthansa-Flüge auf der Kreditkartenrechnung separat auszuweisen. Dies ist notwendige Bedingung für die Akzeptanz der Rechnung beim Vorsteuerabzug beim Finanzamt. Bei Airplus-Kunden reichte die Vorlage der Rechnung aus – eine Tatsache, die Unternehmen bei der Abrechnung der Reisekosten erheblich die Arbeit erleichtert.

    Mit der Sonderstellung nimmt es jetzt ein Ende: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Lufthansa auch anderen Kartenanbietern den Vorsteuerausweis ermöglichen muss. Airplus verliert damit sein Alleinstellungsmerkmal.

    Jetzt muss das Oberlandesgericht Düsseldorf klären, ob die Lufthansa von anderen Kreditkartenunternehmen etwa wegen eines erhöhten Verwaltungsaufwands eine Gegenleistung verlangen darf.

    Für die ehemalige Kreditkartensparte der Royal Bank of Scotland kommt das Urteil zu spät, denn die ist inzwischen an die Santander Consumer Bank verkauft worden. Das Firmenkreditkartengeschäft ist im breiten Angebotsportfolio der Bank aufgegangen und dürfte an Bedeutung verlieren.
     
  2. kuususi

    kuususi Bronze Member

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    Ist diese Meldung wieder aus der Bild oder aus der Pressestelle der RBS??? :shock:

    Ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird / werden kann oder nicht, liegt mit Sicherheit nicht an einem Unternehmen. Das liegt, wenn hier etwas faul sein sollte, mit Sicherheit an schlecht gemachten Gesetzen. Fuer den Umgang und die Gesetzgebung mit der Umsatzsteuer ist immer noch das Bundesfinanzministerium und nicht die Lufthansa zustaendig.
     
  3. kasi

    kasi Diamond Member

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    Wie gut, dass Du dich hier besser als die Richter auskennst, denen der Fall vorgelegt wurde.
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Was für ein Unfug. Die Umsatzsteuer wird doch auf jedem Passenger Receipt explizit ausgewiesen, wenn angefallen. Und diese ist Bedingung für den Vorsteuerabzug beim Finanzamt. Eine Kreditkartenabrechnung alleine ist mitnichten ein ausreichender Beleg, welcher zum Vorsteuerabzug berechtigt. In Zeiten von Etix und elektronischem Versand von Passenger Receipts dient die Kreditkartenabrechnung nur als zusätzlicher Beleg für den Zahlungsfluss. Hierbei ist einzig und alleine die Gesamtsumme entscheidend.

    Keine Ahnung, um was es in dem vorliegenden Fall wirklich geht. Aber die Beschreibung ist definitiv so nicht richtig.
     
  5. tenere

    tenere Diamond Member

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    Zum Thema Kreditkarten und Lufthansa wünsche ich mir eigentlich noch ein anderes Urteil -insider wissen was gemeint ist 8)

    ja aber der Passenger Receipt zeigt auch oft ziemlich viel Müll.

    Mein Beispiel:
    Total 14 EUR, was für ein Quatsch!!
     
  6. Ventus2

    Ventus2 Gold Member

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    Würde mal aus spaß der Kreditkartenabrechnung wiedersprechen, dürfen ja nur 14€ abbuchen ;-)
     
  7. zardi

    zardi Diamond Member

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    Mal 'ne andere Frage: Es gibt ja viele Hotels auf der Welt, die bei CC-Zahlung 3% Zuschlag verlangen.
    Was unternimmst du da eigentlich? Wäre doch auch mal 'ne Klage angebracht oder zumindest eine
    Beschwerdemail. Also ich für meinen Teil zahle dann eben cash. Und bei LH eben per Bankeinzug.
    Bleibt das nicht jedem Unternehmer selbst überlassen, welche Zahlungsmöglichkeiten er mit welchen
    Gebühren anbietet, wenn er zumindest eine Möglichkeit offeriert, die kostenlos ist?

    Kreditkarten sind nun mal mit einer Provision belegt und wo ist das Problem, wenn ein Händler
    meint, die an den Kunden weitergeben zu wollen. Er könnte ja auch sagen "CC-Zahlung is nich".
    Würdest du dich dann auch darüber aufregen? Ich meine meine Fragen wirklich ernst, weil ich
    bis heute das Wort "Strafe" bei der komischen Wortschöpfung "Kreditkartenstrafgebühr" nicht verstanden habe.
     
  8. tenere

    tenere Diamond Member

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    gutes Thema Zardi!

    Wurde schon öfters diskutierert (von mir und anderen):

    1. welche Hotels verlangen Kreditkartenzuschlag? Beispiele? Ist in Deutschland per Gesetz verboten, aber es mag sein, dass sich verschiedene Hotels, die ihre Raten auf dem absoluten Minimum (break even bei 40 EUR/Zimmer?) eingestellt haben, nicht dran halten. Definitiv erwarte ich OHNE Aufschläge die Akzpetanz der Kreditkarte wenn dieses Hotel Kreditkarten akzpetiert. Muss ja keine akzeptieren - dann würde ich aber auch nur buchen, wenn es saubillig ist! Nebenbei sei gesagt, dass ich auch bei Barzahlung eine saubere Rechnung verlangte!!

    Ist mir bisher nur vor zig Jahren mal in Regensburg passiert, da war - wie immer - das Lesegerät kaputt, allerdings Eh-zeh ging wie von Geisterhand.

    Ganz nebenbei: auf der ganzen Welt kann man bei teilweise niedrigeren Preisen bei IKEA mit Kreditkarte bezahlen nur in Deutschland haben die das nicht nötig! Schon mal versucht bei IKEA was zu kaufen, was mehr als 1000 EUR kostete? Dann macht deine "eh-zeh" nicht mehr mit. Kreditkarte kannst du dein limit voll ausschöpfen (bei mir 7.5k/Monat 8) )

    Immerhin akzpetieren mittlerweile die teureren Supermärkte wie EDEKA Kreditkarten. Auch Drogeriemärkte sind dabei (Marge 10-20%). In deutschen Restaurants leider meist nicht bei den Geheimtips sondern nur beim Chinesen, Italiener, Thailänder und andere "Geldwäscher"

    2. Kreditkartenakzpetanz gibt auch dem Hotelier eine Sicherheit! Er kann eine Authorisierung durchführen, beim check-in kann er sicher gehen, dass der Kunde nicht ohne zu zahlen verduftet! Und bei no-show kann er bis zum gesamten Aufenthalt belasten. Für diese Vorteile muss ein Hotelier bereit sein, die 3-4% zu investieren, und seine Raten um 4% höher ansetzen als ursprünglich geplant.... (keine Ahnung wie die ihre Raten machen)

    3.gehen wir mal bei einem Hotel in einer deutschen Großstadt von einem break-even von 40-50 eUR/Nacht ohne Frühstück aus. Sag mal ehrlich wo kriegst du denn - ausser am A..sch der Welt - noch ein zimmer für 50 EUR? OK in Frankfurt gibt's das bei Gelegenheit, dafür verdienen die sich zu Messezeiten dumm und dämlich (dann plötzlich 300 EUR). Sei der break-even 40 EUR muss der Hotelier also 4% drauschlagen, 1,60 EUR, also macht er 42 EUR oder gleich 45 eUR.
    Will sagen: Preise in Hotels sind sehr stark Nachfrage getrieben, wer was anderes behauptet träumt! Deshalb kann der Hotelier Karte akzpetieren und wird deshalb trotzdem nicht Konkurs gehen, weil ersten nicht jeder damit zahlt und ausserdem teilweise nur ein Deckungsbeitrag rauskommt ("besser als ganz leer zu lassen"). Bei einem Restaurant kann das, bei genauer Kostenanalyse auch anders ausfallen (Preise ändern sich ja nicht täglich durch die Nachfrage, sondern ggf. im Laufe der Zeit, stellt der Besitzer fest, dass auch höhere Preise durch zu setzen sind)

    4. Kreditkartenstrafgebühr: 4 EUR die LH verlangt sind nicht 3-4%, die wirklich anfallen - bei einem Ticket von 500 EUR sind 3% 15 EUR, bei 1000 EUR sind es 30 EUR etc. Deshalb ist es eine 4-EUR-straf-gebühr wenn du Kreditkarte einsetzt. Ausserdem gilt die Gebühr nur für Kunden mit Wohnsitz Deutschland. Also insofern "DeutscherWohnsitzKreditkartenstrafgebühr" :lol: Tip: Einfach auf Irland umschalten und du zahlst nicht mal ne TSC!!

    Ähnlich undurchsichtig sind die Steuern und Gebühren bei Marketingpreisen wie 99 EUR-Tickets (Klasse "E")

    So jetzt bist du dran Zardi
     
  9. zardi

    zardi Diamond Member

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    Ich habe nicht von Deutschland gesprochen. Soll ich jetzt Beispiele aus anderen Ländern bringen? Das verlangst du nicht wirklich von mir, oder?


    Verstehe zwar die Logik nicht, warum es dann "Strafgebühr" heißt, aber ich finde 4 EUR eigentlich lächerlich, wenn man weiß, dass die tatsächlichen Kosten für LH viel höher liegen (schreibst du ja selbst). Das ist eine Bearbeitungs- oder Verwaltungskostengebühr und ich habe mit solchen Beträgen, solange sie sich im Rahmen bewegen, keine Probleme.

    Ist wohl alles Ansichtsache; folglich werden wir uns da nie einig.
     
  10. jock1234567890

    jock1234567890 Silver Member

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    Per Gesetz ist das sicher nicht verboten, das wäre ja noch schöner. Es ist allenfalls per Vertragsbedingungen (der Kreditkartengesellschaften) untersagt, die vorsehen, dass Kartenzahler gleich wie Barzahler behandelt werden müssen. Ein Verstoß dagegen nennt sich bei Amex "Suppression". Bei einer Beschwerde werden einem in der Regal die regelwidrig berechneten Aufschläge erstattet und dem Händler belastet. Ausnahme: Mastercard erlaubt deutschen Vertragshändlern einen Aufschlag. Daher akzeptiert IKEA Deutschland auch nur Mastercard, denn dort dürfen sie 2,50 Euro (?) Aufschlag nehmen.

    IKEA Deutschland akzeptiert Mastercard und verlangt dafür einen Aufschlag. Maestro/ec geht bis zu 2500 Euro, nicht 1000 Euro.
     
  11. tenere

    tenere Diamond Member

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    wäre mir neu! in welchem IKEA denn? ggf. Pilotprojekt?

    was da leider nicht steht:
    1. was ist bei Einkauf über 2500 EUR? Hat sich schnell zusammen, mittlerweile ist IKEA ja nicht mehr "billig" :lol:
    2. "in jedem Einrichtungshaus AUSSERHALN Deutschlands kannst du mit jeder beliebigen Kreditkarte bezahlen, obwohl dort teilweise Preis um bis zu 50% unter denen in Deutschland sind" - auf nach Ungarn und Polen :lol:

    (Peek&Cloppenburg akzpetiert seit neuestem neben Amex auch Visa und Mastercard)

    In Deutschland ist es verboten, weil ein alternatives Zahlungsmittel nicht zu Preiserhöhung führen darf steht im BGB. Gleichzeitig ist es auch nicht erlaubt, bei Barzahlung einen Abschlag zu erlauben!
    Ich bin kein Jurist aber so ist die Rechtslage! Aber wie so oft: wo kein Kläger da kein Richter und LH verfährt wie die ganzen Hotels, die das angeblich machen: wer wird bei 4 EUR schon klagen.... Verbraucherschutzverbände ggf.?
     
  12. zardi

    zardi Diamond Member

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    Leben wir jetzt in Ungarn oder Polen? Klar sind die Preise dort niedriger. Aber was hat das mit der CC-Diskussion zu tun.

    Welcher Paragraf?

    Das ist aber mal ganz sicher Humbuk. Sogar zu Zeiten des deutschen Rabattgesetzes waren schon bis zu 3% Skonto bei Barzahlung zulässig.
     
  13. peter42

    peter42 Diamond Member

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    LH zahlt als Großkunde keine 3-4%, sondern eher 1%.
     
  14. jock1234567890

    jock1234567890 Silver Member

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    Das wäre dir nicht neu, das ist dir neu. Zum Beispiel im IKEA Freiburg, schon seit mindestens einem Jahr. Kann mir schwerlich vorstellen, dass im IKEA Freiburg ein Pilotprojekt gestartet wird, das mehr als ein Jahr dauert.

    Wie wär's mit 2 ec-/Maestro-Karten?

    [/quote]

    Zweimal Blödsinn.

    Das ist offensichtlich. Und offenbar auch dauerhaft im Kind-Ich-Zustand. :)
     
  15. tenere

    tenere Diamond Member

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    also "anna" oben ist 1:1 Zitat von IKEA online.

    In Freiburg haben die das ggf. gemacht wegen den Franzosen, die ja keine "Eh-zeh" kennen. Was war da mit 2,5 eUR Aufrpreis (pro 100 EUR oder wie?)

    Genau LH ist Großkunde, die zahlen keine 3-4% Kreditkartengebühr sondern eher unter 1% was fast an die "eh-zeh" rankommt!

    Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber das mit den verbotenen Preisaufschlägen bei alternativen Zahlungsmethoden ist inDeutschland so. die 3% Skonto gelten für B2B Geschäfte!!
     
  16. jock1234567890

    jock1234567890 Silver Member

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    Genau, und bald kommt der Osterhase. :)
     
  17. zardi

    zardi Diamond Member

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    Was du alles weißt. Durch ständiges Wiederholen wird's aber auch nicht besser. Wenn's im BGB steht,
    wie du sagtest, dann sei bitte so gut und benenne doch einfach mal den Abschnitt wo das steht.
    Oder hast du BGB mit Bild verwechselt? :lol:
     
  18. jock1234567890

    jock1234567890 Silver Member

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    Nein, so, wie ich es geschrieben habe.
     
  19. tenere

    tenere Diamond Member

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    IKEA Freiburg verlangt also 2,5 EUR Aufschlag bei Kartenzahlung! Demnächst im Restaurant oder bei EDEKA :shock: auch noch oder wie?
     

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