Lufthansa - Wie der Kunde bei Stornierung verarscht wird

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von tripleseven777, 16. Oktober 2012.

  1. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Lufthansa Stornierung

    Egal, wie Du Dich entscheidest: Bitte hier informieren. Dank im Voraus.
     
  2. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Naja da sind noch immer Unterschiede von Zivilkammer / Strafkammer bzw Grosse Strafkammer. Per se zu behaupten, dass Zivilprozesse die Strafverfolgung von Gewalttaetern negativ beeinflussen halte ich fuer wagemutig. Schon allein von der Zustaendigkeit.

    Ausser natuerlich man vertritt die Meinung, dass die Richter welche aktuell den Zivilprozessen vorsitzen alle nur noch (oder zum Grossteil) Strafsachen verhandeln.

    An Ueberforderung liegt es sicher nicht, eher an der laschen Gesetzgebung. Die Anklagen werden von der Staatsanwaltschaft gefuehrt. Wenn ich dann wie diese Woche in der Zeitung lese, dass eine Frau wegen Unzurechnungsfaehigkeit nicht einmal angeklagt wird trotz dem sie ihren Mann auf offener Strasse mit einer Stichwaffe lebensgefaehrlich verletzt hat dann schuettele ich schon den Kopf.

    Ist aber seeeeehr weit OT von der Ausgangslage des OP und den 30 EUR Stornogebuehren. Ausserdem hat er sich ja bisher nur beschwert und nicht geklagt. :p
     
  3. Alpenmilch

    Alpenmilch Gold Member

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    Lieber Skywalker, Du kommst ja auch viel in der Welt herum. ich ja hin und wieder auch und gerade in den letzten Tagen ist mir wieder bewußt geworden, in was für einem sicheren und friedlichen Land wir in Deutschland (und seinen Nachbarländern) wir doch leben. Wir können uns also glücklich schätzen. Führ dir mal die Situation in anderen Ländern, den USA, Russland, Südafrika oder Thailand und Indonesien vor Augen. Alles Länder, die ein "perfekt funktionierendes" Abschreckungssystem besitzen, die drakonische Strafen selbst für Kleindelikte verhängen, die einen großen Teil der Bevölkerung in Gefängnissen schmoren lassen.

    Ich habe noch die Bilder der permanenten Sicherheitskontrollen auf Bali im Kopf. Da stehen vor einem Restaurant ein Dutzend oder mehr Sicherheitsleute und zusätzlich laufen da noch vier, sechs Mann mit einer (geladenen) MP herum.

    Was ich sagen will? Vielleicht ist unser Rechtssystem als System zur Befriedung der Gesellschaft doch nicht so schlecht?

    Schau Dich mal demnächst in Brasilien um und brechet wie Du dort Deine persönliche Sicherheit empfindest.
     
  4. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Dies sicherlich nicht. Aber in den von Dir genannten Ländern / Regionen scheint mir die Gewaltbereitschaft bzw. Bereitschaft zu kriminellen Handlungen schlicht und einfach höher als in D bzw. EU. Ob unsere Rechtssprechung dort nicht noch weniger abschrecken würde, darf in Frage gestellt werden.
     
  5. tripleseven777

    tripleseven777 Silver Member

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    Ihr dürft eines nicht vergessen. In Deutschland kann man sich auf die Couch legen und man bekommt alles in den Hintern geschoben. In den anderen angesprochen Regionen fressen einen dagegen die Ratten, wenn man seinen Hintern nicht von der Couch bekommt.

    Nun bitte back to topic!

    Also was leistet sich Lufthansa da?

    Das Landgericht hat die Stornogebühr für unzulässig erklärt. Sieht man bei Lufthansa aber anscheinend anders. Nun stellt sich die Frage, inwieweit das Urteil allgemeingültig für andere Fälle anwendbar ist.

    ....und die Angelegenheit bitte nicht auf 30 EUR herunterspielen. Die wachsen auch nicht auf dem Baum und LH führt sicherlich nicht nur einen einzigen Storno am Tag durch. Ich denke, die ganze Geschichte geht in die zehntausende EUR.
     
  6. BrennendesTriebwerk

    BrennendesTriebwerk Gold Member

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    Was aber wenn ich die M&M T&C "anders sehe"...
    Die Antworte kennen wohl alle hier und darum geht es denke ich...
     
  7. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Justiz schlägt T&C. Egal was dort steht.
     
  8. tripleseven777

    tripleseven777 Silver Member

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    In die AGB/ABB (und was es da sonst noch so alles gibt) kann ein Unternehmen alles hineinschreiben was es will. Natürlich werden diese meist von Rechtsanwälten verfasst. Ob die einzelnen Bedingungen aber rechtlich zulässig sind, steht auf einem anderen Blatt Papier.

    In der Angelegenheit "Stornogebühr" mag der Passagier zwar mit einem Klick den 30 EUR Gebühr zugestimmt haben. Das Landgericht Berlin hat diese aber für unzulässig erklärt.

    Als Laie kann man die Begründung des Gerichts auch nachvollziehen. Ich denke, LH (& auch andere Gesellschaften) wollen einfach nur abkassieren.
     
  9. Alpenmilch

    Alpenmilch Gold Member

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    Bitte nicht immer nur Internetwissen nachplappern. Wenn das von der VZBV erstrittene Urteil rechtskräftig sein wird, vielleicht es ja das schon, dann darf LH diese Klausel nicht mehr verwenden oder sich auf diese berufen.
    Ganz allgemein.
    Auch gegenüber Personen, die mit der Klage nichts zu tun hatten. :mrgreen:
     
  10. tripleseven777

    tripleseven777 Silver Member

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    Habe mal die Poststelle des Gerichts bezüglich der Rechtskrafterlangung von o.g. Urteil kontaktiert.
    Mal schauen wo wir rund ein Jahr nach Urteilsverkündung stehen.
    Ich melde mich, sobald ich neues erfahren habe.
     
  11. Alpenmilch

    Alpenmilch Gold Member

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    Du kannst dir in der Regel eine Leseabschrift des Urteils (kostenfrei) kommen lassen.

    Zumindest solltest du jetzt wissen, wo du eine etwaige Klage einreichst! :idea:

    Jedenfalls nicht in Köln! :mrgreen:
     
  12. tripleseven777

    tripleseven777 Silver Member

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    Danke Alpenmilch!

    Ggf. werde ich dies auch tun (Leseabschrift).
    Es geht mir aber eher darum, wo wir uns aktuell befinden.
    Sprich: Wird das Urteil von der Lufthansa angefochten? Geht es durch weitere Instanzen?

    Sollte es rechtskräftig werden, müsste LH doch sämtliche Stornogebühren zurückerstatten, die nach dem 29.11.2011 erhoben wurden, oder?
    Vielleicht gilt dies aber auch erst, sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist.
    Ist wieder eine juristische Angelegenheit für Rechtsanwälte.

    Vielleicht kann jemand etwas dazu beitragen, der bissl mehr Ahnung hat.

    Danke vorab!

    Sobald ich 'was neues weiß, melde ich mich.

    Schönes WE

    777
     
  13. gladen

    gladen Co-Pilot

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  14. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Zur Abschreckung an sich ist es durchaus brauchbar. Problematisch wird es fuer mich (als Laie) wenn sich eben ein gewisser Prozentsatz nicht mehr abschrecken laesst. Das gibt es in jeder Gesellschaft in jedem Land der Erde, dort wo es den Menschen schlecht geht natuerlich noch viel mehr. Das vorgesehene Strafmass fuer Gewaltverbrechen ist in einem solchen Fall einfach nicht ausreichend. Man muss ja nicht gleich wegen Kaugummispucken und Merkel verhetzen auf die Streckbank und in den Kerker geworfen werden aber bei Gewaltverbrechnen sollte man eine Linie ziehen. Es kann nicht sein, dass man eine hoehere Strafe zu erwarten hat wenn man das Finanzamt bescheisst (da kann man schlecht auf unzurechnungsfaehig plaedieren) als ob man vergewaltigt und attackiert (da war der Taeter dann einfach nicht mehr er selbst, so ein Pech).

    Mache gleich mal einen Spaziergang um mein Sicherheitsgefuehl in einer Favela auszutesten! :?

    Deine Erzaehlung von Bali erinnert mich an einen Trip in Mittelamerika, dort at mir mal jemand mit einer MP Kokosnuesse vom Baum geschossen. Ich habs auch versucht aber leider war von der Kokosnuss nichts mehr uebrig (bin nicht treffsicher). :evil:
     
  15. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Das Urteil gilt nach Rechtskraft inter partes, also nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits. Jeder andere Geschädigte müsste sein Geld also separat einklagen. Freiwillig wird da mit Sicherheit nicht das Füllhorn ausgeschüttet.
     
  16. tripleseven777

    tripleseven777 Silver Member

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    Sobald das Urteil vom 29.11.2011, Az. 15 O 395/10, vom LG Berlin rechtskräftig werden sollte, kann es sicher sehr gut als Präzedenzfall angesehen werden.
    Es ist äußerst unwahrscheinlich, dasss Gericht XY die Angelegenheit vollkommen anders sieht.
    Demzufolge sollte bei LH schon die Unterhose feucht werden, wenn es soweit sein sollte.
     
  17. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Lufthansa - Stornierung

    Das ist zunächst so - Auswirkungen auf nachfolgende Prozesse könnte so ein
    Urteil aber schon haben. Nur: Wer will denn ernsthaft wegen 30 Euro klagen?
     
  18. ExtremeHon

    ExtremeHon Platinum Member

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    :lol: :lol: :lol:

    Und die abgeschossenen Kokosnüsse hat er dann mit seinem Lümmel geknackt. Im schlappen Zustand wohlgemerkt.
     
  19. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Ne, mit einem Beil aber scheinbar waren seine Faehigkeiten im schiessen ausgepraegter wie beim klettern.

    Da musste nichts 'geknackt' werden denn die Kokosnuesse sind gruen und faserig, das ist eher ein aufschneiden aber zwei schlitze mit dem Beil waren zum trinken schon genug.
     
  20. Alpenmilch

    Alpenmilch Gold Member

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    Mein lieber Skywalker!

    Wer sich zur Zeit der Austragung der Formel 1 in Sao Paulo das Hyatt dort leisten kann - laß mich raten - das Zimmer um die 1.000 US $ ++, der hat entweder ein ganz besonderes Sicherheitsgefühl oder er hat seine Leibwächter dabei.


    Ich könnte mir diese Zimmerpreise nicht leisten. :mrgreen:
     

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