Mögliche Ansprüche

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Snoopy04, 3. Januar 2013.

  1. Snoopy04

    Snoopy04 Einsteiger

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    Hallo zusammen,

    ich habe schon gesucht bin aber nicht so ganz fündig geworden.

    Akuter Fall: Mein Bruder und Sohn sitzen momentan in Madrid fest. Sind heute abend mit einem Flug der Aerolinas Argentinas verspätet in Madrid angekommen und haben auf Grund der Verspätung den Anschlussflug der LH nach München nicht mehr erreicht. Ein späterer Flug, der mit einer anderen Fluggesellschaft heute noch geht, kann wegen eines fehlenden Abkommens nicht in Anspruch genommen werden.

    Die beiden LH-Flüge morgen Vormittag sind angeblich ausgebucht - jetzt können die beiden erst morgen abend nach München fliegen, d.h. eine Verspätung von 24 Stunden.
    Großzügigerweise erhalten sie eine Hotelübernachtung in Madrid.

    Können vielleicht noch weitere Ansprüche geltend gemacht werden? Die Flüge wurden zusammenhängend gebucht und das Gepäck wurde von AR in Buenos Aires auch direkt nach München durchgecheckt. Ich habe beiden gesagt, sie sollen sich auf alle Fälle die Verspätung schonmal bestätigen lassen.

    Nichts als Ärger mit der Reise - auf dem Hinflug kam das Gepäck nicht an und wurde beschädigt nachgeliefert.

    Danke für Tips.

    Gruss
    Snoopy04
     
  2. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Kein Anspruch auf Leistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU. Die gilt bei Flügen von außerhalb der EU in die EU nur mit Airlines, die in der EU beheimatet sind. Das trifft bei Aerolineas Argentinas nicht zu.
     
  3. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Was war der Grund der Verspätung?
     
  4. Snoopy04

    Snoopy04 Einsteiger

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    Hallo zusammen,

    @Jet1 - das habe ich schon befürchtet dass hier nichts zu erwarten ist.

    @maccaroni1to5 - den Grund der Verspätung habe ich noch nicht herausgefunden. Jetzt sind die beiden mit dem LH Flug aus Madrid nach München unterwegs. Der hat
    aber auch schon wieder 30 Minuten Verspätung. Das ist ja noch schlimmer als mit der Bahn zu fahren. Mal sehen, ob das Gepäck wenigstens mitkommt.
     
  5. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Bei einem Flug der nicht in der EU angetretet oder von einer EU Airline durchgeführt wurde, sieht es in der Tat schlecht aus.
    War die Ursache für die Verspätung höhere Gewalt gibt´s, unabhängig von Abflugsort oder der Airline, grundsätzlich keine Entschädigung.
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Wenn der Flug nun aber MUC-EZE//EZE-MUC ging? Was gilt dann?
     
  7. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Nicht anders als bei Flügen von/nach Madrid, also bei Rückflügen mit Aerolineas Argentinas kein Anspruch, bei Flügen mit Lufthansa dagegen ja.
     

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