Wie es bei Air Berlin ist, weiß ich nicht, aber als bei LH die neue C eingeführt wurde, gab es einen Passus, dass - obwohl es seinerzeit extra eine Info auf der Homepage gab, welche Flüge schon mit der neuen C durchgeführt würden - der Transport noch in alten Sitzen keinerlei Rechtsanspruch begründet. Ich habe mich seinerzeit auch zwei/drei mal darüber geärdert, wieder in den ollen Sitzen gelandet zu sein, aber da konnte man nichts machen. Also: Vielleicht findet sich bei AB ja in den ABG irgendwas in dieser Hinsicht, oder mal genau die Homepage absuchen. Würde mich allerdings wundern, wenn der Anwalt das nicht schon gründlich gemacht hat. Zur Verspätung: Das ist ja relativ einfach - der Airport hat sicherlich die genaue Abflugzeit, und dann gibt's da eigentlich keine zwei Meinungen mehr...
Auf der AB-Website wird durchaus zwischen den beiden Produkten unterschieden, sodass man selbstverständlich Kompensation fordern kann. Mann muss es nur sehr schnell tun, solange es AB noch gibt und sie Geld auf dem Konto haben. http://www.airberlin.com/site/business_ ... p?LANG=deu
War die Reise bei einem Reiseveranstalter gebucht oder waren die einzelnen Leistungen (Flug, Kreuzfahrt und Ausflüge) separat gebucht?
Gute Frage, da hab ich jetzt gar nicht daran gedacht, da ich außer Rio noch nie im Leben bei einem Veranstalter gebucht habe, und das nach Rio auch nie wieder tun werde.
Flug von Ham via Dus nach Mia, ist direkt über das Reisebüro bei LTU/AB gebucht worden. Die Kreuzfahrt und die Ausflüge über Costa Fortuna, die Ausflüge schon Wochen vorher auf der HP von Costa und die Kreuzfahrt ca. ein Jahr vorher über das Reisebüro.
Reisebüros sind und wollen in der Regel nur Vermittler sein. Klingt so, als ob die C. in Deinem Fall kein Reiseveranstalter war. Schlecht. Kannst Du die Höhe Deines Schadens beziffern?
Verstehe ich jetzt nicht, warum ist das schlecht wegen der C? Wir gehen ja sowieso gegen LTU/AB direkt vor, steht kein Reiseveranstalter dazwischen: Die Höhe des Schadens bei Costa, ist noch lange nicht zu beziffern. Bin noch AU und gehe Anfang August in die Klinik nach Prien am Chiemsee. Muß das Trauma behandeln lassen und ich warte schon jetzt seit fünf Wochen auf ein freies Bett, soll Anfang August soweit sein. Grob geschätzt geht der Schaden in die Zehntausende. Mein Betrieb ruht seit dem Unfall, deshalb wird es nicht wenig sein um was es da geht. Dazu noch das Krankenhaus (zahlt erstmal die Krankenkasse, wollen sich das dann aber später zurückholen) und so weiter, ich habe wirklich keine Ahnung wie hoch das sein wird. Der Anwalt macht jetzt ersteinmal eine Feststellungsklage gegen Costa.
Hättest Du eine Gesamtheit von Reiseleistungen bei einem Reiseveranstalter, wobei ich keine Ahnung habe, welcher Reiseveranstalter die C im Programm hat, dann wären die §§ 651 a ff BGB wahrscheinlich anwendbar gewesen. Deutsches Recht, deutscher Gerichtsstand. C. hat ja eine Niederlassung in Neu-Isenburg und vermutlich hast Du über diese Niederlassung gebucht. Sollte sich aus Deinen Reiseunterlagen ergeben. Das wird Dein Anwalt aber alles für Dich machen. Halte uns informiert.
Ach so, jetzt habe ich das verstanden. :idea: Soweit ich weiß, ist Costa bei keinem Reiseveranstalter vertreten. Es stimmt, der Sitz ist in Neu Isenburg und deren Anwalt kommt aus Frankfurt, so wird wohl deutsches Recht angewandt werden. Der Hauptsitz ist allerdings in Genua, die Schiffe laufen unter italienischer Flagge. Wenigstens nicht Nassau oder ähnliches. Der Anwalt wird schon wissen was er zu tun hat, ich hoffe! Viele Grüße.
MSN hat daraus ein "Thema" gemacht: "Landebahnen des Grauens" und andere (alte) Dinge zum Fliegen. Immer wieder schön "Die schlimmsten Airports der Welt". Oder "Benimm an Board" (sic!) und natürlich "Im Irrflug über Indien". http://reisen.msn.de/reise-magazin/tipp ... index.html :mrgreen:
Update zu Air Berlin. Wie schon gesagt hat AB Nur eine Fluggutschrift in Höhe von 100 Euro pro Person angeboten und bei der Verspätung nicht die Wahrheit gesagt. Habe nun von der Rechtsschutzversicherung eine Kostengewährung zur Klage gegen AB bekommen. Die Sache landet also vor Gericht, der Anwalt macht gerade die Klage fertig, ich halte euch auf dem laufenden. Grüße.........
Na ja. Wenn eine Rechtsschutzversicherung einer Kostenübernahme zustimmt, kann die Sache so aussichtslos ja nicht sein. Wesentlich gravierender fand ich allerdings die Sache mit dem Unfall. Hat sich da schon etwas getan?
In der Unfallangelegenheit wird auch gerade die Klage fertig geschrieben. Das dauert etwas länger und ist ziemlich aufwendig. Ich bin nun endlich in Prien am Chiemsee um das Unfallereignis behandeln zu lassen, mußte leider 12 Wochen auf ein freies Bett warten. Die stationäre Behandlung hier wird ca. 7 Wochen dauern. Die Ärzte sind aber sehr zuversichtlich das alles wieder so wie vorher wird und die Posttraumatische Belastungsstörung gut behandelt werden kann. Saukalt ist es hier geworden..........