Mietwagen von TUI für Australien

Dieses Thema im Forum "Bus & Bahn" wurde erstellt von halk, 23. Juni 2011.

  1. halk

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    Ich habe für einen Aufenthalt in Australien einen Mietwagen gesucht.
    Wichtig war, zum einen dort auch nicht asphaltierte Straßen fahren zu dürfen und zum anderen eine Kaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Beides schien TUI zu bieten.
    Es gibt die Fahrzeugklasse G, ein 4WD, der kein zusätzliches Kilometergeld kostet, aber sog. „gazetted roads“ fahren darf, das sind auch nicht asphaltierte öffentliche Straßen.
    Was die Selbstbeteiligung angeht, habe ich bei TUI vor Buchung gefragt, ob die auch den Ausschluss hat wie z.B. Dertour, das Überschläge nicht abgedeckt sind (Im Katalog und im Internet heißt es nur: Vollkasko- und DKFZ-Diebstahlschutz eingeschlossen – ohne Selbstbeteiligung.“)
    Antwort von TUI: „Ein Insassenunfallschutz wird nicht angeboten und ist nicht inklusive.
    Weitere Ausschluesse wie von Ihnen angegeben sowie dem Befahren von bestimmten Strassen und Gegenden gibt es nicht.“
    Also habe ich gebucht. Vermieter in Australien ist Europcar. Ich habe die dann angeschrieben, ob es erlaubt ist, nach Kangaroo Island zu fahren. Antwort ja; aber Sie dürfen keine nicht asphaltierten Straßen fahren und weiter: Under body carriage and overhead damage is not covered in any situation.
    Also habe ich das Reisebüro gebeten, sich an TUI zu wenden. Antwort: Sie dürfen nicht aspaltierte Straßen fahren, sind aber nicht versichert. Dann habe ich selbst an TUICars geschrieben. Ergebnis: nicht nur keine Versicherung auf nicht asphaltierten Straßen, sondern auch keine Versicherung des Unterbodens.
    Daraufhin habe ich an Michael Knapp, Leitung Mietwagen, Camper & Hausboote
    General Manager Car Rental, Camper Vans & Boating Holidays, TUI Deutschland GmbH gefaxt. Antwort: er sendet mir „Anmietbedingungen TUI Cars ab November 2010“, in denen es u.a. heißt, dass Schäden an Unterboden und Ölwanne sowie Folgeschäden u.a. von der Erstattung ausgenommen seien. In Fällen von Beschädigungen des Unterbodens werde seitens aller Versicherungen in allen Reisezielen grundsätzlich „grobe Fahrlässigkeit“ angenommen !( ? )
    (Nicht aspaltierte Straßen dürfe ich allerdings mit dem bestellten Fahrzeug fahren.)
    Ein Problem gelöst, aber nicht das mit der Selbstbeteiligung. Also habe ich zurückgeschrieben, u.a. daß ich die von ihm übermittelten Anmietbedingungen nicht kannte und sie auch im Katalog nicht finde und ja außerdem vor der Buchung TUI etwas anderes gesagt habe.
    Seine Antwort verschärft das Problem: die Anmietbedingungen hätten mir bei Anmietung zur Verfügung gestanden. Das mag insofern stimmen, dass, wenn ich danach gefragt hätte, ich sie vielleicht bekommen hätte. Da von denen im Katalog aber nichts steht, da steht nur „ohne Selbstbeteiligung“, wie hätte ich auf die Idee kommen können, es gebe da noch was ? Vor allem , wenn man ausdrücklich an TUI die Frage nach Ausschlüssen von der Selbstbeteiligung stellt und die schriftlich verneint wird !
    Dazu schreibt Herr Knapp, „Davon abweichende Aussagen haben keine rechtsverbindliche Gültigkeit.“
    Und weiter: „ Wenn Hauptschäden von der Versicherung nicht reguliert werden, weil grobe Fahrlässigkeit vorliegt, sind – entsprechend der Ausführungen von Europcar – neben Unterbodenschäden (s. gestrige Mail) auch Schäden am Dach des Fahrzeuges sowie Überschläge, die ohne Fremdverschulden verursacht wurden, (sog. „overhead damage“) von der Erstattung ausgeschlossen.“
    Was tun ??? Wird sich noch mehr als nicht versichert herausstellen, wenn ich noch mal frage ?
     

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