Musterschreiben um Entschädigung bei Flugverspätung/ausfall einzufordern

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von FT_Reise, 25. März 2014.

  1. FT_Reise

    FT_Reise Newbie

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    Mit diesem (nicht kommerziellen) Tool könnt Ihr herausfinden welche Entschädigung Euch bei verspäteten/ausgefallenen Flügen zusteht. Mit dem Ergebnis bekommt man auch gleich ein Musterschreiben für die Airline zum Download finanztip.de/fluggastrecht/ (darf nicht verlinken, sorry)
    Ist das brauchbar für Euch? Verbesserungsvorschläge willkommen
     
  2. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    1.) Musterschrieben zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Nichtbeförderung, Annullierung oder der sogen. 'großen Verpätung' gibt es im Internet wie Sand am Meer, u. a. hier: http://ras-law.de/musterbriefe_anschriften_fluggastrechte.html

    2.) Die entfernungsabhängige Ausgleichsleistung beträgt:
    -250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km und einer Verspätung von mehr als 2 Stunden,
    -400 € für eine Flugstrecke bis zu 3500 km oder einem Flug innerhalb der Europäischen Union, auch wenn die Flugstrecke länger ist und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden oder
    -600 € für eine Flugstrecke größer als 3500 km und einer Verspätung von mehr als 4 Stunden
    Dafür benötigt man kein Berechnungstool.

    Allerdings benötigt man zum Berechnen der Entfernung zwischen zwei Orten nach dem Großkreis (=direkte Luftlinie) einen Großkreisberechner. Diesen findet man hier: http://www.luftlinie.org/
     
  3. FT_Reise

    FT_Reise Newbie

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    Was ist mit Flugausfall? Wurde eine Alternativflug angeboten? Was war der Grund für die Verspätung? Was ist mit einem Flug der von außerhalb in der EU ankommt?

    Wir fanden das nicht so einfach zu beantworten, daher der Rechner der genau diese Dinge abfragt.
     
  4. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Habe den Rechner jetzt auch im Internet gefunden. Zur ersten Rechtslageeinschätzung finde ich ihn sehr gut. - Ich habe daher auch versucht, diesen von 'finanztip' zur Verfügung gestellten Rechner in meinem Fluggastrechte-Blog zu verlinken, was technisch leider nicht möglich ist. - Dennoch ersetzt der Rechner keine weiterführende Literatur.
     

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