Nachberechnung ???

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von ckosch61, 12. Januar 2012.

  1. ckosch61

    ckosch61 Bronze Member

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    hallo zusammen,

    bin neu hier im Forum und habe (leider ) direkt eine Frage...

    Folg. ist passiert: habe ein Ticket von DUS via FRA nach IAH und zurück mit CO.

    habe vor kurzem bei CO angerufen und mich informiert, wenn ich nach dem Transatlantik Rückflug nach FRA
    das letzte Segment nach Dus weglasse, also nicht fliege. würde es regulär so umgebucht, würde mich das erhebliche
    Gebühren und eine Ticketneupreisberechnung ergeben. Also meinte ich dann so am Telefon, dann lasse ich das letzte
    Teilstück gerade weg.. . Daraufhin der "gute Rat" von CO , das besser nciht zu machen, da sich CO das Recht vorbnehält,
    die Tickets nachträglich neu zu berechnen und ggfs. dann meine im System vorhandene Kreditkarte damit zu belasten...
    FRAGE: Hat so etwas jemand schonmal erlebt? Bluffen die nur und ist es tatsaächlich so ? UND: ist das nach deutschem
    Recht überhaupt legal (habe auf contnental.com/de gebucht) ??

    VG ckosch61
     
  2. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

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    Herzlich willkommen hier im Forum! :D

    Ich weiß nicht, wie die Rechtslage bei CO ist; bei Lufthansa muss das Ticket im Regelfall (außer bei teuren full-fare-Tarifen) wie gebucht abgeflogen werden.

    Es ist jedoch - soweit mir bekannt - bisher noch nicht vorgekommen, dass beim einmaligen Auslassen des letzten Segmentes (in deinem Fall FRA-DUS) eine Neuberechnung vorgenommen wurde - außer, wenn ein übereifriger Passagier für dieses Segment die Erstattung der Steuern/Gebühren eingefordert hat oder die Airline in großem Umfang einen Mißbrauch mit Überkreuzbuchungen feststellt.

    Die Problematik für Dich dürfte wohl eher sein, wie Du in FRA an Dein Gepäck kommst - das wird nämlich von IAH direkt nach DUS durchgecheckt.

    Solltest Du nur mit Handgepäck reisen, kannst Du meiner Meinung nach relativ risikolos in FRA aussteigen. Dennoch liegt die Verantwortung dafür letzlich natürlich bei Dir - denn ja, rein rechtlich dürften sie neu berechnen.
     
  3. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Und aufgrund DeinenAnfragebistbmoeglicherweiseneinnVermerkminnDeiner Buchung.....
    S
     
  4. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Deshalb braucht "man" in FRA seinen Koffer, weil "man" dort auf dem Flughafen ja einen Geschäftspartner trifft und ihm das neueste Muster vorstellen muss. Und natürlich ist der Gesprächstermin so erfolgreich, dass "man" leider den Anschlussflug nicht schafft.
     
  5. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

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    Wie gesagt, machen kann man das so, aber die Risikoabwägung kann ihm keiner abnehmen.
     
  6. wedding13347

    wedding13347 Co-Pilot

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    Ich würde auch die Finger davon lassen, denn fast alle seriösen Fluggesellschaften haben mittlerweile sehr intelligente Softwareprogramme laufen, die jedes ausgestellte Ticket mit den tatsächlich geflogenen Teilstücken vergleichen. Früher haben das Tausend Inder manuell gemacht, heute werkeln da ein paar Computer rum.

    Und ja, es ist vollkommen legal, daß Du nachbelastet werden kannst. Entscheidend in diesem Fall ist auch, daß die Fluggesellschaft die Neuberechnung nicht auf der Basis Deines ursprünglichen Reservierung macht, sondern berechnet, was Deine neue Flugstrecke zum Zeitpunkt der "Änderung" gekostet hätte. Da das immer Flüge am gleichen Tag sind, kostet es idR den vollen Tarif, d.h. die Nachzahlung geht richtig ins Geld.
     

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