Neue Refund Politik bei AF/KL

Dieses Thema im Forum "Air France / KLM" wurde erstellt von test54, 8. Mai 2009.

  1. test54

    test54 Platinum Member

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    Zum 15. Mai 2009 führen AIR FRANCE und KLM eine neue Refund-Policy ein, die festlegt,
    dass der Kerosinzuschlag (YR-Tax bzw. YQ-Tax) bei nicht erstattbaren Tarifen nicht mehr
    rückerstattet wird. In Fällen, in denen Tickets teilweise oder komplett ungenutzt sind, erstattet
    AIR FRANCE und KLM die kollektierten Steuern an den Passagier zurück, die im Auftrag von
    Dritten eingezogen wurden (z.B. Flughafengebühren und Landessteuern). Für ein erstattbares
    Ticket wird sowohl der angewandte Tarif für die ungenutzte Strecke, als auch der
    Kerosinzuschlag erstattet. Der verbleibende Teil des Flugtarifes wird durch Rückrechnung
    abzüglich einer Stornogebühr, sofern anwendbar, errechnet. Die neue Regelung gilt für alle
    057 und 074 – Tickets die ab dem 15.Mai 2009 auf AF/KL/NW/DL/KQ/MP-Flügen ausgestellt
    werden.
     
  2. vielfliegercgn

    vielfliegercgn Platinum Member

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    ist sowas überhaupt zulässig? ich bin kein jurist, aber ich habe das immer so verstanden das diese ganzen gebühren ja deshalb gebühren sind (und nicht im ticketpreis integriert) weil sie mit dem tarif nichts zu tun haben und meistens an 3. weitergeleitet werden, zB die airports.
     
  3. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Glückwunsch zum 1,000. Beitrag.

    Zum Thema: Dann hast Du da anscheinend wirklich etwas mißverstanden.
    Kerosinzuschläge waren noch niemals und bei keiner Airline "Drittgebühren".
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Ist unerheblich ob es Drittgebühren sind oder nicht, es handelt sich hierbei um Steuern & Gebühren die im Gegensatz zu einer Q-Surcharge nicht Teil des Basistarifs sind. Wenn die Airlines der Auffassung sind, der Kerosinzuschlag wäre Bestandteil des Tarifs, dann sollten Sie das Kerosin auch als Bestandteil des Basistarifs pricen.

    Wie immer wird man in Hinblick darauf abwarten müssen, bis jemand die Erstattung von nicht genutzten Kerosinzuschlägen vor Gericht durchstreitet und gewinnt - allerdings wird aufgrund des niedrigen Streitwerts wohl immer vor dem AG und nicht dem LG verhandelt werden, somit wird es wohl nie einen anwendbaren Präzedenzfall geben.

    Bis also die Verbraucherschützer der EU tätig werden, werden die Airlines ganz genau das machen, wie bisher auch: nach bestem wirtschaftlichen Eigeninteresse weiterhin einfach alles so festlegen, wie's denen am besten in den Kram passt.
     
  5. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Das ist doch völlig unerheblich, wie Du das siehst -
    die Airlines (gut beobachtet 8) ) legen's halt fest. :idea:

    Manche schlagen die Kerosinzuschläge der fare zu;
    andere eben nicht. Jedes dieser Modelle hat für die
    Kunden Vor- oder Nachteile - je nachdem. Wer sie
    nun unbedingt im Tarif eingepreist haben möchte,
    sollte sich am besten eine Fluggesellschaft suchen,
    die das so handhabt. Kann im Storno-Fall allerdings
    auch zu "Irritationen" führen (klasse bei Awards). :idea:

    Aber es ist wie so häufig im Leben:
    Man kann nicht immer alles zur gleichen Zeit haben.
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Ganz genau meine Rede.
    Die Airlines versuchen es aber schon.

    Klar wäre der Kerosinzuschlag nicht erstattbar, wenn in der Base Fare enthalten.
    Ist er aber nicht.

    Und nun argumentieren Airlines, dass er doch Teil des Basistarifs wäre - ist er aber nicht.
     
  7. Reifel

    Reifel Gold Member

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    Ist übrigens auch bei BA so eingeführt worden...
    Aber die Zeiten bei denen man bei AF einen günstigen N-Klasse-Tarif nach Paris buchen kann, der im Falle einer Erstattung nur ein Paar Euro gekostet hat sind jedenfalls vorbei...
     

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