Neuerliches Urteil gegen LH

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von test54, 25. Oktober 2007.

  1. test54

    test54 Platinum Member

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    und schon wieder ein Urteil gegen Lufthansa (Quelle: Der Mobilitätsmanager):

    Urteil: Rückflug zu Unrecht verfallen
    Eine Fluggesellschaft darf einem Reisenden nicht den Rückflug verweigern, wenn er den Hinflug nicht angetreten hat. So ging es aber einem Fluggast, der ein Hin- und Rückflugticket von München nach Florenz gebucht hatte. Da er den Hinflug nicht wahrgenommen hatte, durfte er auch zurück nicht mitfliegen. Er musste zu wesentlich teureren Konditionen neu buchen und verlangte diesen Betrag nun zurück. Zu recht. Zwar enthielten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Airline eine Klausel, die dieses Verhalten rechtfertigen sollte. Diese sei jedoch unwirksam, da sie den Fluggast wider Treu und Glauben unangemessen benachteilige, so die Richter. Denn die Fluggesellschaft erhielte mit dieser Klausel einen wirtschaftlichen Vorteil, da sie den Flug durch die Stornierung ein weiteres Mal verkaufen könne. Der Fluggast habe hingegen den unzumutbaren Nachteil hinzunehmen, erneut ein Ticket bezahlen zu müssen, obwohl er bereits ein Ticket erworben habe.

    Amtsgericht Erding, 27. März 2007, Aktenzeichen: 4 C 129/07
     
  2. derkleineFTL

    derkleineFTL Silver Member

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    das thema ist schon alt und nicht neu ... trotzdem danke - warum gibt es denn die günstigen OW der LH ???
     
  3. kasi

    kasi Diamond Member

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    Gab es ja zum Zeitpunkt des Streites vermutlich noch nicht... Ausserdem weiß man das doch nicht immer vorher. Pläne können sich schließlich ändern.
     
  4. Peruaner

    Peruaner Diamond Member

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    richtiges urteil, der kunde hat ja auch für 2 strecken gezahlt
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Fehlt fehlt nur noch, dass man ATH-ZRH-SIN erst in ZRH "einsteigen" muss :mrgreen:
     
  6. HAMOSL

    HAMOSL Bronze Member

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    denke auch dass die neue OW-Politik der LH etwas mit solchen Entscheidungen zu tun hat. Mein Reisebüro hatte früher immer den Zusatz bei Buchungen, dass die Fluggesellschaft (LH) sich vorbehalte, bei Abflug nur einer Teilstrecke zum Business-OW-Tarif nachzuberechnen. Dieser Hinweis ist seit neuestem auch verschwunden.
     
  7. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Irre ich mich (schon wieder) oder habe ich kürzlich noch gelesen "...müssen in der angegebenen Reihenfolge abgeflogen werden..."???
     
  8. miles-and-points

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    Zumindest bei manchen Tickets (Beispiel hier: Eco Saver) wird weiterhin unter "Tarifkonditionen" die folgende Bestimmung aufgeführt:
    Und natürlich wird diese Bestimmung - die vom Kunden vor einer eventuellen Buchung zur Kenntnis genommen werden muß - auch weiterhin dort stehen. Und selbstverständlich wird es auch weiterhin "Fälle" geben, in denen bei "Verstoß" gegen diese (vom Kunden "anerkannte") Bedingung die Beförderung verweigert werden wird. Was einzelne AG-Urteile daran ändern sollen, weiß hier wohl auch niemand, oder? Sonst könnte es mir ja mal jemand ganz kurz erklären. 8)

    Sollte es irgendwann einmal Urteile geben, die in einer höheren Instanz ergangen und rechtskräftig geworden sein sollten, ohne daß vorher ein Vergleich im Einzelfall geschlossen wurde, können wir ja gern weiterdiskutieren. Bis dahin bleibt wohl alles so, wie's ist: Wer sicher sein möchte, auch tatsächlich befördert zu werden, ohne vorher ein sehr viel teureres Ticket aus eigener Tasche zu bezahlen und sich dieses "ausgelegte" Geld dann in einem mehr oder weniger langwierigen Prozeß "wiederholen" zu müssen, tut gut daran, die akzeptierten Regeln zu beachten. Wie immer im Leben.

    :mrgreen:
     
  9. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Nö - Regeln, von denen man weiss, dass sie sittenwidrig sind, kann man gerne unterschreiben - sind ja eh unwirksam.
    Auch AGBs müssen sich an Gesetze halten - wie immer in einem Rechtsstaat... :mrgreen:
     
  10. miles-and-points

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    Natürlich kannst Du sie (per Klick) "unterschreiben".
    Du mußt es ja sogar, wenn Du überhaupt buchen willst.
    Die Frage ist doch nur (s.o.), ob man dann, wenn man auf sein (vermeintliches) "Recht" pocht und sich nicht an die per Klick akzeptierten (angeblich "sittenwidrigen") Regeln hält, dann vielleicht zunächst einmal nicht mitgenommen wird.

    Da steht man dann und hat in einem Rechtsstaat seine "persönlichen Prinzipien" und "Überzeugungen" (die womöglich nach langer langer Zeit von einem Gericht als "gesetzeskonform" bestätigt werden könnten) - aber man steht halt und fliegt nicht. Oder man zahlt (nicht wenig) für ein vollflexibles Kurzfrist-Ticket (nach) und versucht, sich später in einen noch viel längeren Rechtsstreit mit der Airline zu werfen.

    Da finde ich es (derzeit noch) sehr viel "smarter"/"cleverer", sich an die T/C zu halten und (für recht wenig Geld) so zu fliegen, wie ich's aus freien Stücken heraus gebucht habe.

    :mrgreen:
     
  11. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Ein wenig Zeit, ein wenig Streitlust... ich habe manchmal solche Tage :?

    Rede übrigens auch nicht unbedingt um diesen konkreten Fall (es war bislang immer leicht für mich das einzuhalten und den Dummy-Flug nach hinten zu schieben) - nur alles zu glauben und zu tun was schwarz auf weiss geschrieben ist (der grösste Quatsch wird geglaubt, wenn es nur jemand mal auf ein scheinbar offizielles Papier geschrieben hat) und ein "immer den Regeln nach leben", wie dämlich sie auch sein mögen ist mir persönlich zu langweilig und riecht so nach "obrigkeitshörig" - weniger nach smart.

    Revolution96 ;)
     
  12. miles-and-points

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    Ja, ebendt 8) .

    Der Mini-Revoluzzer bleibt (weil's weniger "langweilig" ist) einfach stehen.
    Eher einigermaßen "unclever" und mehr oder weniger "peinlich". :lol:

    Der als angeblich "obrigkeitshörig" Titulierte fliegt gleichzeitig preiswert.
    Eine bezahlte Leistung auch in Anspruch zu nehmen, finde ich "smart". 8)

    Die Zeit, mich mit der LH rumzustreiten, halte ich für "rausgeschmissen".
    Aber Nachwuchs-Revolutionäre haben davon ja genug, nicht wahr? :mrgreen:
     
  13. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Nö - wie gesagt, dieser konkrete Fall trat noch nicht ein - und ich weiss ja noch nicht mal, ob das nun sittenwidrig ist; aber mal zwei Beispiele, in deren Richtung ich lenken wollte: man (genauer: SWISS) wollte von mir Geld haben, damit ich in B/Y mitfliegen durfte, obwohl ich zuvor ein C-Ticket hatte; ein lächerlicher Betrag, btw, und ganz nach deren Richtlinien. Hatte die Tante am Telefon mir eine falsche Auskunft gegeben. Natürlich habe ich den entrichtet, damit ich einsteigen durfte - eine Briefmarke und weniger Zeit, als das Ordern eines Welt-Abos benötigt hätte, von mir und ein paar Tausend Meilen nebst den 30? nachträglich bezahlten € an mich. Du hättest wohl nachgelesen und gesagt: "Ja, das stimmt... das hatte ich unterschrieben (per klick)" - war mir nicht peinlich, der Airline schon.
    Ganz anderer Fall: Wohnungsmakler schreibt, er bekommt 3MM Provision. Klar habe ich das unterschrieben - in dem Wissen, dass ich eine eh wieder bekomme -> das ist gesetzlich geregelt und seine AGBs waren nicht konform. Hättest Du womöglich gesagt: "ich hätte ja nicht unterschreiben müssen" und wärst entweder in eine nicht so schöne Whg oder mit 1500€ weniger auf dem Konto eingezogen. Clever... :mrgreen:
     
  14. miles-and-points

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    Solch kruden Beispielen (die ja nur davon ablenken sollen, daß vorherige Äußerungen etwas "neben der Spur" gewesen sind) kann man "mit gleichem Mechanismus" (bloßes Ablenken) antworten:

    Wenn eine Fluglinie von mir "Geld haben" will, damit ich mit meinem C-Ticket in Y fliegen kann/darf, fange ich auch an zu kichern. Über den, der dann bezahlt. :lol:

    Im übrigen wohne ich schon lange nicht mehr in Miet-Wohnungen; die Provision für unsere Häuser wäre mit 1,500 Euro echt ein Schnäppchen gewesen. :lol:

    Aber zum Thema zurück:
    Da es ja keinerlei Schwierigkeiten bereitet, seine Flüge so zu buchen, daß - wenn überhaupt - das letzte Segment verfällt, habe ich für diese eher akademischen/theoretischen "Probleme" nur ein sehr müdes Lächeln übrig. Leute, die sich dann noch - im übertragenen Sinn: wie ein halbwüchsiges Kind - "auf den Boden schmeißen und mit den Füßen und Fäusten auf den Teppich trommeln", kann ich sogar lauthals an- und auslachen. Tu ich aber nicht, weil man ja "denen am Boden" nicht auch noch einen "Tritt" gibt, richtig? :mrgreen:
     
  15. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Huch, da wird er dann doch zum "Revoluzzer" der sich "wie ein halbwüchsiges Kind - auf den Boden schmeißt und mit den Füßen und Fäusten auf den Teppich trommelt" - oder bleibt doch peinlich berührt stehen? Man dreht sich im Kreis...

    Die einzige Äusserung, die ich albern fand und finde, war
    - weiter so, good citizen, und gratuliere zum Haus. 8)
     
  16. Guest

    Guest Guest

    mag sein, dass ich noch recht neu im Forum bin, aber manchmal verstehe ich den Ton hier nicht so recht...

    Natürlich ist es einfacher "keinen" Ärger zu machen, aber viele Annehmlichkeiten die wir heute nutzen können basieren auf irgendwelchen "Querulanten", die diese irgendwann mal durchgekämpft haben weil sie sie für Unrecht erachtet haben.

    Ich wäre grundsätzlich ja schon für eine dokumentenorientierte Rechtsprechung, aber das würde aus meiner Sicht auch empfindliche Strafen für das Verfassung "unsittlicher" AGBs bedingen. Solange wir die nicht haben bleibt mir dann nur noch "motzig zu Fuß zu gehen" statt mit gebeugtem Haupt im Flieger der einzigen Airline zu sitzen, die mit "schlechten" AGBs zwei Airports verbindet. Insofern kann ich den Kollegen mit der Wohnungsmiete sehr gut verstehen.

    Grüße, jvt
     
  17. miles-and-points

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    Immerhin - man(n) rudert zurück. Gut so. Aber wenn, dann vollständig zitieren, ja?
    Da bin ich nämlich ausnahmsweise mal einer Meinung mit unserem Ex-Kandesbunzler, der sinngemäß einmal gesagt haben soll: "Es kommt nur darauf an, was unten/hinten rauskommt."

    Und so versuche ich halt, nicht immer und "aus Prinzip" auf meinem (vermeintlichen) "Recht" zu bestehen, wenn's "unter'm Strich" nix bringt. Vertane Liebesmüh und Lebenszeit, die ich doch weitaus besser in schönere Dinge investieren kann. Warum sollte ich z.B. darauf bestehen, eine "mir zustehende" Parklücke nutzen zu können, wenn der andere Verkehrsteilnehmer "mit aller Gewalt" darauf besteht, er wolle sie haben, weil er sie "zuerst gesehen" habe oder so? Streitest Du Dich dann wirklich und wahrhaftig mit einem solchen "Hirni" rum, läßt Dir Dein Auto zerkratzen oder gar "anbumsen", weil Du im (meinetwegen nicht irrigen) Glauben bist, im Recht zu sein? Dann könntest Du Dich also an den nächsten Polizisten wenden, eine Anzeige erstatten und wirst in einem späteren Prozeß womöglich (meinetwegen auch wahrscheinlich) Dein gutes "Recht" bekommen. Aber wofür? :shock:

    Versuche doch einmal zu verstehen:
    Mit keinem Wort habe ich etwas dazu gesagt, ob für mein Rechtsverständnis und -empfinden die Lufthansa mit dieser "Bedingung" im Recht ist oder schreiendes Unrecht begeht. Ich habe stets nur versucht, aufzuzeigen, daß es - unabhängig von einer Entscheidung, wer hier nun Recht hat (oder vor Gericht bekommen kann) - derzeit nicht unbedingt opportun ist, diese Tarifbedingungen einerseits zu akzeptieren, aber sich dann "aus Prinzip" nicht daran zu halten und höchstwahrscheinlich stehengelassen zu werden. Eine "smarte"/"clevere" Vorgehensweise sieht für mich eben eher etwas anders aus. Es ist ja machbar, denselben Effekt zu erreichen, ohne die ("ungesetzlichen"?) Vorgaben zu brechen.

    :mrgreen:
     
  18. miles-and-points

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    Gaaanz schlechte "Alternativen". :shock:

    Mich wirst Du auch "niemals nicht" gebeugten Hauptes in irgendeinem Flieger sitzen sehen - warum denn auch? Und erst recht werde ich nicht "motzig zu Fuß" gehen, weil ich irgendwelche AGB für nicht rechtskonform halte.

    Den "Kollegen" mit der Wohnungsmiete kann ich übrigens auch verstehen (kam das anders an?) - nur versuche ich halt, etwas Licht ins anscheinend immer noch vorhandene Dunkel zu bringen und meine (mißverstandenen) Worte zu erklären.

    :mrgreen:
     
  19. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Agree.

    Nö, natürlich nicht. Und aus Prinzip und immer beharre ich sowieso nicht auf mein Recht (verheiratet, ein Kind - ich würde das nächste Jahr nicht erleben). Aber wenn ich gerade mal in Stimmung bin - und wenn es nicht um eine Parklücke sondern um 1500€ geht...

    Entfällt.

    Da habe ich wohl Dein "immer im Leben an die Regeln halten" fehlinterpretiert. Oder eine andere Auffassung von dem Wort "immer"...

    Auch hier stimme ich weitestgehend zu - ich habe übrigens auch mit keinem Wort gesagt, dass ich mit LH wegen eines ausgefallenen Hinflugs streiten will. Sollte dennoch dieser oder ein anderer Passus als sittenwidrig erweisen, habe ich keinen Drang mehr, hiernach zu handeln oder zu buchen, werde im Zweifel am Counter zahlen und danach einen Brief schreiben.

    Weiss nicht, wo ich zurückgerudert sein soll, aber ich weiss, dass ich jetzt gleich wieder in das Land mit dem ß zurückfliege. Demnach also ein charmantes Wochenende,
    S96
     
  20. miles-and-points

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    Deutßland?
    Ößterreich?
    ßweiz?
    ßpanien?
    ßweden?
    ßlowakei?
    ßlowenien?

    ßröderland?

    Guten Flug. Wir sind ja gar nicht sooo weit auseinander. :mrgreen:
     

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