Neues Urteil zu Cross-nd Cross Border Ticketing

Dieses Thema im Forum "Business & First Only" wurde erstellt von test54, 10. September 2008.

  1. test54

    test54 Platinum Member

    Beiträge:
    1.314
    Likes:
    6
    Urteil: Keine Nachbelastung bei Crossticketing

    Das Landgericht Frankfurt hat ein neues Urteil zum Thema Crossticketing gefällt (AZ. 2-04 O 121/07). Im konkreten Fall ging es um eine Nachforderung von Lufthansa gegenüber einem Reisebüro, dessen Kunden Flugcoupons in anderer Reihenfolge abgeflogen hatten. Teilweise wurden auf der gleichen Strecke zwei Hin- und Rückflüge für verschiedene Tage gebucht und die Coupons so miteinander kombiniert, dass der tatsächlich angetretene Hin- und Rückflug an einem Tag erfolgten. Die nicht genutzten Coupons ließ der Passagier verfallen.

    Nach dem Urteil habe Lufthansa keine Ansprüche gegen das Reisebüro, wenn der Passagier die Reihenfolge der Coupons vertausche, berichtet der Rechtsanwalt und Reiserechtler Holger Hopperdietzel. Auch habe Lufthansa keine Ansprüche gegen das Reisebüro, wenn der Passagier mehrere Flugtickets so kombiniere, dass er einen Hin- und Rückflug am gleichen Tag erhält. Das Gericht begründe das Urteil damit, dass weder gesetzliche noch vertragliche Bestimmungen diese Praxis verbieten. Mit Hinweis auf die IATA-Bestimmungen erteilen die Richter dem Cross-Border-Ticketing hingegen eine Absage. Um günstigere Tarife zu erhalten, werden dabei internationale Flüge mit Abflug im nahen Ausland gebucht. Der Zubringerflug zum tatsächlichen Abflughafen im Inland wird verfallen lassen.
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Habe gehört, dass LH Reisebüros, die sowas machen, mal eben die Verfügbarkeit im CRS blockiert. So gesehen ein sehr interessantes Urteil.
     
  3. Insider

    Insider Pilot

    Beiträge:
    90
    Likes:
    0
    Heisst das denn auch, dass ich bspw. LHR - FRA - SFO buche und erst in FRA einsteigen kann?
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Probier es einfach aus. Und im Zweifelsfall wirst du vor Gericht ziehen muessen. Ich bin mir sicher das LH zur Zeit niemanden in ein Flugzeug einsteigen laesst wenn er den ersten Fluganschnitt verfallen laesst. Wenn du dann am CI ueber juristische Feinheiten mit der Bodencrew diskutieren willst kann ich dir nur viel Spass wuenschen.
     
  5. AntonBauer

    AntonBauer Diamond Member

    Beiträge:
    2.777
    Likes:
    0
    Naja, und auf Grundlage dieses Urteils hätte das Bodenpersonal ja sogar Recht.
     
  6. HON CIRCLE LS

    HON CIRCLE LS Platinum Member

    Beiträge:
    1.920
    Likes:
    0
    Normalerweise wird der Weiterflug storniert, wenn Du die erste Strecke nicht fliegst. Wenn die dann einfach den Flug als voll erklären, hast Du schlechte Karten.

    Fraglich ist, was geschieht, wenn Du die Bordkarte für den zweiten Flug über's Internet ausdruckst und dann den ersten Flug nicht antritts ?
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Die Frage ist doch immer, ist es die Ersparnis wirklich wert sich hinterher im worst case ein neues Ticket zu kaufen und vor Gericht zu streiten und generell nicht zu wissen, ob man überhaupt mitgenommen wird? Das ist doch Stress pur u. keine Ersparnis ist dies wert!?

    Bevor ich das machen würde, würde ich doch lieber nach AMS, ATHEN oder Beirut fliegen u. mich in das Flugzeug setzen und von dort die Reise beginnen oder eben den vollen Preis bezahlen.....

    Man hängt doch zu 100% von dem good-will des Personals ab! Du kannst doch dem Personal nicht mit Gerichtsentscheidungen kommen, das interessiert die doch nicht, ausserdem kennen die diese nicht.
    Ich hatte mal einen LH Flug, der war überbucht, ich pünktlich am check-in. Am Ende warf man mir vor, dass ich unter dem Zeitlimit eingecheckt hatte, es also selbst zu verantworten hatte, dass mein Platz vergeben war, das war unwahr, ich hatte Zeugen und Beweise, war also im "Recht" letztendlich wars egal...was soll ich mit der Tante am Check-in rumstreiten?
    Ich musste mein Gebäck wieder unten am Band einsammeln, schnell einen Mietwagen mieten, 250km zum Anschlussflug im Winter "rasen" da ich diesen unbedingt bekommen musste. Diesen Stress kann kein upgrade, Gutschein oder Erstattung gutmachen. Bei o.g. Fall ist doch schon der Stress vorprogrammiert....Solange es hier keine einheitliche Rechsprechung gibt, die dies ermöglicht bist Du doch immer abhängig von dem Personal der Airline....Keine Ersparniss wäre mir das wert!
     
  8. kasi

    kasi Diamond Member

    Beiträge:
    3.659
    Likes:
    3
    Gut, in dem von Dir geschilderten Fall hätten aber die Kompensationszahlungen nach EU-Verordnung gegriffen. Boarding verweigert, obwohl Zeugen bestätigen, dass Du nach den Regeln der Fluggesellschaft pünktlich eingecheckt hast. Vermutlich war der Fall schon länger her? Denn sonst hättest Du Dir das Geld sicherlich erfolgreich im Nachhinein auszahlen lassen.
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Nicht nur LH Reisebüros !! :D
     
  10. Guest

    Guest Guest

    quote]Gut, in dem von Dir geschilderten Fall hätten aber die Kompensationszahlungen nach EU-Verordnung gegriffen. Boarding verweigert, obwohl Zeugen bestätigen, dass Du nach den Regeln der Fluggesellschaft pünktlich eingecheckt hast. Vermutlich war der Fall schon länger her? Denn sonst hättest Du Dir das Geld sicherlich erfolgreich im Nachhinein auszahlen lassen.[/quote]

    Ja Du hast Recht, das war schon länger her, bevor es in Kraft getreten ist. :(
    Ich hatte es nur daher angebracht, da es meist zwecklos ist mit denen am Check-in zu diskutieren, da denen die Rechtslage egal ist. Die interessiert nicht am Check-in was die Airline nacher an Kompensationen zahlen muss.
    Der war es völlig egal, welche Argumente ich auch angebracht hatte u. letztlich konnte ich schauen wie ich den Flug noch bekomme. Dasselbe ist doch auch bei diesem Urteil, auch wenn Du das Geld nachher wieder einklagst, solange dies nicht sowohl geltendes Recht als auch gängiges angewandtes Recht in der Praxis ist und dem Personal bekannt ist, so ist der Ärger weiterhin vorprogrammiert. Leider!
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Und ich dachte, auch in Österreich versteht man Deutsch. :shock:
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Nicht denken, sondern der Realität ins Auge blicken... :mrgreen:
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Das heißt, ich brauche dort am nächsten Wochenende einen Dolmetscher? :shock: :lol: :roll: 8)
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Na freilich .

    Habe mir für dieses "Rolleye Do" in SFO extra nen Translator runtergeladen: "Öschi-Deutsch und Deutsch-Öschi". Sicher ist sicher. :mrgreen:
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Der Papst sollte lieber für uns beten anstatt für AZ. :idea:
     
  16. kasi

    kasi Diamond Member

    Beiträge:
    3.659
    Likes:
    3
    Der betet doch nur für die hoffnungslosen Fälle. Da gehört Ihr ja wohl nicht zu. ;-)
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Von wegen! :mrgreen:
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Im Gegensatz zum Peruaner sind wir schon deswegen hoffnungslos, weil wir LAX mit nem Wagen bereisen... Und das bei den Parkgebühren... :mrgreen:
     
  19. Guest

    Guest Guest

    We are doomed! :p
     
  20. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

    Beiträge:
    4.270
    Likes:
    8
    Was ist daran fraglich ?

    Der Flight Manager nimmt dich als no-show am Gate von der Passagierliste und sobald die Daten nach Schliessung des Fluges in den Zentralcomputer laufen ist dein Anschluss futsch !
     

Diese Seite empfehlen