"nicht vorhersehbarer Defekt" -> Schadenersatz abgelehnt

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von 66David, 22. November 2012.

  1. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das halte ich für ein Gerücht! AF lehnt solche Forderungen auch erst mal pauschal ab......eigentlich tun dies (fast) alle Airlines!
     
  2. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Auch zum (gar nicht so netten) Umgang einer großen französischen Airline mit den Kunden sind hier Erfahrungen dokumentiert:
    viewtopic.php?f=16&t=30728
     
  3. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    "nicht vorhersehbarer Defekt"

    Welche Airline versucht eigentlich nicht, derlei Forderungen (zunächst) abzuwehren?
     
  4. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Es ist nett, dass Du so viele Aussagen von mir bestätigst. Aber dies stört doch den Forenbetrieb.....oder willst Du nur Dein Konto füllen?!
     
  5. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Stimmt. Die fliegen mit Defekten einfach ab. Insofern alles Tutti! :lol:
     
  6. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Hat sich LH wenigstens während der "Wartezeit" benommen? Hotel, Taxi, Essen bezahlt?
     
  7. 66David

    66David Lotse

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    Guten morgen,

    kurzer Zwischenbericht: Unser Anwalt hat der Fluglinie die Forderung nach Artikel 5 i.V. m. Artikel 6 Abs.1 c) m. Artikel 7 Abs.1c) der Fluggastverordnung 261/2004 vom 11.Feb 2004 zugestellt. Dabei habe ich meine Forderungen an meine Freundin abgetreten, sodass ich im Zweifelsfall als Zeuge auftreten könnte. Vorläufige Frist ist der 21.12. Mal sehen was daraus wird.

    Gruß
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Die Sache mit der Abtretung klingt gut. Viel Erfolg und bitte uns weiter informieren.
     
  9. 66David

    66David Lotse

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    Ich als Rechtsleihe fand die Idee auch ganz fifig :). Melde mich dann im neuen Jahr. Vorher werden wir wohl keine neuen Informationen erhalten.
     
  10. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Andere Zeugen und Zeugnisse gibt es nicht? Du hast doch alles von LH schriftlich bestätigt bekommen.
     
  11. jensboy

    jensboy Bronze Member

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    Im Grunde benötigt er keine Zeugen oder Zeugnisse. Im Falle eines technischen Defekts ist die Airline in der Beweispficht.
     
  12. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Was ich damit meinte, dass sie selbigen doch schon im Antwortschreiben schriftlich bestätigt hatten und niemand mehr beweispflichtig ist. Technische Defekte sind laut EUGH kein Grund für die Verweigerung der Ausgleichszahlung.
     
  13. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Dies ist korrekt. Allerdings gibt es 2 Ausnahmen (nur der Vollständigkeit halber): Herrstellerfehler und terroristische Aktivitäten!
     
  14. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Da hast Du natürlich recht. Beim OP gings allerdings um ein von der LH bestätigtes Hydraulikleck, insofern müsste die VO greifen. Ich finde immer wieder diese Antwortschreiben aus Textbausteinen, die Rechtsverdreherei und die Ignorierung von Urteilen seitens der LH dreist - immer in der Hoffnung, der Pax ist zu blöd und merkts nicht.
     
  15. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Natürlich. Die "müsste" in 99% der Fälle greifen......aber da sind (fast) alle Airlines gleich. Erst mal pauschal ablehnen und auf "höhere Gewalt" verweisen!
     
  16. 66David

    66David Lotse

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    Juhu,
    die Lufthansa zahlt die Entschädigung :D . Der Anwalt hat es also doch gebracht. Im Begründungsschreiben geben sie ein "Fehlverhalten" ihrerseits aber nicht zu und begründen die Zahlung mit Kundenorientierung und Zufriedenheit. Sicher nicht, weil wir bereits die Klage vorbereitet worden ist und es dann nur noch teurer geworden wäre ;)
     
  17. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Gut dass Du am Ball geblieben bist - schade um die 99,9% anderen Pax, die mal wieder von LH um ihr Recht gebracht wurden.
     

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