Ein Gerichtsprozess könnte so ausgehen, ein Amtsgericht weisst die Klage ab. 1) Beförderungsverweigerung bei "unzureichendes Papier/Dokument/"Faxkopie eines Bustickets" 2) Eingechecktes Gepäck ist verschwunden. Zu 1)Passagier wurde am Check-In eingecheckt und am Gateway ca.30min vor Abflug die Mitreise sowie Gepäckausgabe verweigert. Zu 2)Ein anwaltliches Schreiben bleibt erfolgslos. Das Gepäck ist in der Obhut von ..-Air. Ein zeitnahes Anwaltsschreiben (+3Tage) wäre ohne Erfolg,da die Airline als Pfand für weitere Kosten z.B."Entladung" aus der Maschine behält. Das erste Urteil sei unplausibel. Das Gepäck wäre auf (Gepäckband 34) "gelandet" ,obwohl die ..-Air mit Grenzschutzpolizisten den Passagier aus Sicherheitsbreich auf die Strasse setzen lies (7kg Handgepäck okey). Die Einreise-u.Visabestimmungen wären mal dahin gestellt. (da ein Grenzübertritt mit Busticket am Schalter vorab als Zugesichert war) Angenommen, das Gepäck ist nach Check-In verloren, muss der Passagier ein Lost&Found Ticket haben?
O/W-Flug FRA-BKK: Beförderung verweigert Der für eine Einreise ins Königreich Thailand vorgeschriebene Nachweis eines Rück- oder Weiter-Flugtickets sollte eingehalten werden. Die Geschichte zum Gepäck ist mir im Moment noch zu wirr.
Re: One-Way Flug FRA-BKK,Beförderungsverweigerung und Gepäck Wenn da genau so chaotisch vorgetragen wurde, wie hier, geht das wohl in Ordnung. Ich versteh jedenfalls nur "Bahnhof".
FRA-BKK und Gepäck Ist wahrscheinlich auch egal. Sie scheint wieder einmal voll vom Sofa gerutscht zu sein.