Hallo, ist vielleicht ganz interessant Frankfurt am Main - Eine Fluggesellschaft hatte den Rückflug eines Passagiers einfach storniert - unter Berufung auf eine Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sei jedoch nichtig, da es sich aus Sicht des Fluggastes um eine überraschende Klausel handele, entschied das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil (Az.: 31 C 2972/05). Nach allgemeinem Vertragsrecht stehe es jedem Vertragspartner frei, ob und inwieweit er erworbene Leistungen in Anspruch nehme. mehr dazu hier: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,443894,00.html cheers
Ich glaube, ich habe dies hier schon Mal gelesen. Nichtsdestotrotz ist es gut und wichtig auf diese Rechtslage hier immer wieder hinzuweisen. Auch wenn es manchen "Voll"-juristen hier nicht passt.
warum soll "uns" das nicht passen :?: ganz im gegenteil, ist doch ne super werbung für unsere später notwendigen dienste. a) gibt ja schon x-urteile mit gleichem tenor auf amtsgerichtsebene, lh macht aber trotzdem weiter mit dem alten stiefel. wahrscheinlich klagen noch zu wenig und lassen sich mit ihren ansprüchen von lh abwimmeln. b) da ag-urteile eben praktisch keine präjudiz wie olg oder bgh-urteile entfalten, braucht sie lh quasi nicht zu beachten (deswegen dürfte lh auch diese verfahren aus eigennutz nicht in die höheren instanzen "treiben"). c) insofern läßt sich lh scheinbar in jedem einzelfall verklagen und damit kommen wir juristen (ob voll oder halb) oft wieder ins spiel - gelle.
mein fehler hier. das wurde tatsaechlich schon in einem thread behandelt. Heute morgen war in der welt aber ein neues, aktuelles urteil zu diesem thema. diesmal gings um eine privatbuchung, bei der nur der zweite teil abgeflogen wurde. allerdings musste der passagier eine differenzzahlung zum normalen routing zahlen, um beim 2ten leg an bord zu kommen. die summe klagte er ein. und gewann. btw: kein mensch beschwert sich, wenn ich round trip buche und nur das erste leg nutze. oder lieg ich da falsch? hab neulich round trip dus prag dus fuer 88 euro gebucht (ow dus prag waere 200 gewesen). 2te leg lass ich verfallen. An die juristen: muss ich eine leistung, die ich bezahle auch in anspruch nehmen. gelten fuer flugtickets besondere agb's? thx
generell ist es theoretisch so, dass jeder seine agb machen kann, wie er/sie/es gerne hätte. hält sich aber der, der die agbs sich schön "macht" nicht an die (verbraucher-) gesetze oder die dazu schon ergangene höchstrichterliche rechtsprechung, dann werden diese agb bei klage vom gericht - vereinfacht gesagt - angepaßt oder als insgesamt ungültig beurteilt. in den agb der lh steht auch sinngemäß, benutzt du bei einem rt-ticket nur den hinflug dann hat lh das recht, den höheren one-way flugpreis/differenz von dir zu verlangen. :lol: agb ist schon "gekippt" - lh macht aber weiter in dem sinn. das sagen ja gerade die bisherigen urteile im gegensatz zu lh: eine bezahlte leistung muss der pax eben nicht in anspruch nehmen. 8)
merci. dh ich muss keinen anruf von lh befuerchten, weil die wissen wollen, warum ich meinen flieger in prag verpasst habe? im falle eines now show gibts ja wohl auch kein geld zurueck oder kann / muss ich einzelne segmente einer itinerary stornieren, um auf der *sicheren* seite zu sein?
:lol: DU warst damit ja auch nicht gemeint. Ich hätte natürlich im voraus erahnen müssen, dass du dich angesprochen fühlst! Du hast mit deinen Ausführungen zu AG-Uteilen natürlich Recht. AG FFM wiegt dabei etwas mehr als AG Lüneburg. Vielleicht erinnerst du dich daran, dass die Firma NUR Neckermann und Reisen auch deshalb ihren Unternehmenssitz in den Bereich des AG HG verlegt hat, damit das AG FFM nicht mehr für die Klagen der Reisenden zuständig war. Das nur am Rande. Da es halt noch keine Rechtsprechung mit Bindungswirkung gibt, ist es sehr sinnvoll, immer wieder auf die oben geschilderte Problematik hinzuweisen.
leo-dus: nöh, normal dürfte dich deswegen keiner kontaktieren. na ja, für den nicht angetretenen rückflug könntest du die nicht "vebrauchten" steuern und gebühren zurück verlangen, stehn dir zu. das sollen auch schon ganz pfiffige versucht haben. allerdings soll die lh dann (schon vor nikolaus) den knüppel aus dem sack geholt und eine neukalkulation des nun one-way tickets angedroht haben - natürlich mit entsprechend höherem preis.
moin, zur allg. Information: Die LH-Rechtsabt. hat sich schon in 2006 dazu Entschlossen, eine höchstrichterliche Rechtsprechung herbeizuführen, in den kommenden Tagen, wird in 2.Instanz das LG Köln entscheiden, in 2008/09 wird dann spätestens ein höchstrichterliches Urteil für alle vorliegen (auch für die tränengeplagten Zweifler hier), außer die LH bekommt wieder ..... Füße. gruß insel
in dem von dir angesprochenen verfahren wirds aber sicher nicht geschehen, denn wenn das lg köln in der berufungsinstanz entscheidet ist das ende der fahnenstange erreicht = der instanzenweg ist zu ende. :wink:
... und wie die blinden Vögel in Köln entscheiden, kann sich jeder denken! Frankfurt muß ran! Die AGBs müssen geknackt werden!
Die Vorgehensweise der Lufthansa ist - aus Unternehmenssicht - doch gar nicht unclever: Da wird ein bestimmter (ziemlich "eindeutiger") Fall genommen, bei dem die Wahrscheinlichkeit, daß das angerufene Gericht letztendlich gegen den Passagier entscheiden wird, relativ groß ist, um danach die großangelegte (mit großer Wahrscheinlichkeit längst "grob" vorbereitete) öffentliche Kampagne zu starten. Mit diesem "Schachzug" werden dann noch mehr Leute, die eigentlich diesen Passus ablehnen, davon abgehalten, eine gerichtliche Entscheidung ihres Einzelfalls herbeizuführen. Meine Vorhersage, wie dieses "Hornberger Schießen # 5" ausgehen könnte. Vielleicht sollten wir hier einmal (mit "hier" ist der "Alle Alles"-Bereich hier im Forum gemeint) eine Art von "Wette" (ohne Geld-Einsatz) anbieten? Dann könnte man beim Vorliegen der nächsthöheren Entscheidung/en schon mal etwas besser nachvollziehen, welche Argumentationsweise von den Gerichten "goutiert" wird... Meine Vorhersage (die keinerlei Aussage über meine persönlichen "Wünsche" darstellt) kennt Ihr ja inzwischen. Ich wäre jedenfalls sehr "gespannt" darauf, von anderen User/inne/n so etwas wie eine "klare Stellungnahme" zu lesen.
Geldwetten kann ja jeder in seinem privaten Umfeld abschließen, so er jemanden findet, der dagegen hält. Hier im Forum hielte ich so etwas für ebenso "daneben" wie das Verticken von Vouchern, "Einladungen" und dergleichen. Ist allerdings meine ganz persönliche Meinung, die vielleicht nicht von allen anderen geteilt wird. :mrgreen: Das Thema als solches allerdings ist durchaus ernst zu nehmen, meine ich.
natürlich ist dieses thema als ernst anzusehen. sollte auch in alle alles verschoben werden, da es zukünftig (erst mal) weniger mit besser buchen zu tun hat. :|
Das Thema selbst (Hin- und Rückflug buchen, ein Segment verfallen lassen und sparen) ist durchaus richtig hier angesiedelt. Nur die "Wette" (oder nennt es "die Abgabe von Tips") zum Ausgang der Prozesse sollte einen eigenen Thread bekommen. Vielleicht eine Art von "Abstimmung" oder "Umfrage"? Wäre wohl nicht wirklich das, was mir vorschwebte, da dann ja wieder anonym Stimmen abgegeben werden. Überleg....