Hallo Leutz, Paypal verschickt derzeit E-Mails mit 2x 10,00€ AirBerlin Voucher. Da ich dieses Jahr nicht mehr mit AirBerlin fliegen werde, schmeisse ich die Voucher mal in die Runde vielleicht kann jemand was mit anfangen. Die Codes lauten: RABATTCODE01 RABATTCODE02 Einzulösen über folgenden Link: http://www.airberlin.com/de-DE/coup...&mpch=ads&type=Email&mplx=3484-46780-12439-11 Bedinungen: Startflughafen muss in Deutschland sein und bezahlt werden muss mit Paypal. Einzelne Einlösung der Codes ist möglich. Gültigkeit bis 04. September 2013 jeweils können innerhalb des Aktionszeitraums jeweils 1 x mal eingelöst werden. Gilt für Flüge bis zum 15. Dezember 2013 Viele Grüße und schicken Flug 8)
Tzzzz... tatsächlich, da weiß man doch nicht mehr was man dazu noch sagen soll!! Der Verkaufserlös abzgl. der Gebühren und Provision evtl. noch Paypal Gebühren macht dies nicht gerade rentabel. Aber der Name Oberseppels ist genial!!! :mrgreen:
Ich habe gerade wieder eine weitere schlechte Erfahrungen mit Airberlin gemacht. Es gab eine Aktion, in der bei airberlin 10,-- EUR Rückerstattung versprochen wurde, wenn man mit PayPal zahlt. Das erste Problem war, die Abwicklung mit der Kreditkarte wurde zurück gewiesen. Über Bankeinzug ging es dann, dauerte aber ein paar Tage. Die Rückerstattung ist aber nach mehr als 2 Wochen noch nciht da. Das Kundencenter sagte, Airberlin habe damit nichts zu tun, die Gutschrift käme von Paypal. 2 eMail, 2 Telefonate und es ist noch keine Gutschrift in Sicht. Auf solche Aktionen kann ich gut verzichten!
Wäre der Preis für den Flug nicht soooo verlockend gewesen, hätte ich das auch getan. Ich habe vor 1,5 Jahren schon mal schlechte Erfahrungen gemacht. Da hat man statt einer Umbuchung den vollen Preis für eine Neubuchung kassiert und ist auf keine Reklamation eingegangen. Als ic hdie Zahlung storniert habe, kamen Mahnungen. Dann die Bedingung, ich müsse erst den überhöhten Betrag zahlen, dann würde man prüfen. Das gin so bis zum gerichtlichen Mahnbescheid. Dann sollte man Beweise vorlegen und hat eingelenkt, es wäre doch eine Umbuchung. Und statt mir für den Aufwand und Ärger eine Entschädigung zuzubilligen, wollte man noch Mahngebühren weit über das zulässige Maß und Zinsen haben.