Fluggesellschaft muss auch bei krankem Piloten zahlen Landgericht Darmstadt, Aktenzeichen 7 S 250/11 :arrow: www.spiegel.de/reise/aktuell/fluggesell ... 60958.html :mrgreen:
Auch bei krankem Piloten wird Entschädigung für Fluggäste fällig: Ein Krankheitsfall ist kein 'außergewöhnlicher Umstand', der die Airline von ihrer Zahlungspflicht befreit, urteilt das LG Darmstadt. http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1371964
Muss das denn - obwohl bereits am 13.10. durch einen anderen user eingestellt- am 15.10. noch einmal erfolgen? Leider nicht nur hier, sondern in den meisten threads ueberschuettet immer der gleiche user mit "ollen Kamellen"! :shock:
Condor fliegt Frankfurt - Sansibar - Mombasa - Frankfurt. Und wenn das Urteil vom Landgericht Darmstadt stammt, das örtlich zuständig ist für den Firmensitz von Condor, kann ich kaum glauben, dass es sich um eine andere Airline gehandelt haben könnte. Aber nichts ist unmöglich ...
Fast. Mein Beitrag (Mombasa) war ja nur eine Ergänzung - selbstverständlich kann es sich nur um die Condor handeln. Condor fliegt (so in diesem Fall) FRA-MBA-ZNZ / ZNZ-FRA. Da der Pilot in MBA erkrankt war, konnte er nicht nach ZNZ kommen - und dann natürlich auch nicht nach FRA fliegen. :idea: