Nach einer Vielzahl von Verfahren der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Wolfgang Heiß & Kollegen, hier vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Markus Klamert, vor dem LG Köln hat die Lufthansa die Brisanz der einseitigen Reduzierung des Meilenwertes zum 03.01.2011 erkannt. Zwischenzeitlich konnten nach langen Verhandlungen sämtliche durch den Unterzeichner betreuten Verfahren gegen die Lufthansa mit einem Vergleich beigelegt werden.
Die Lufthansa erteilt hierbei eine Meilengutschrift, welche einen erheblichen Teil der Einbußen ihrer Kunden infolge der Anhebung der Flugprämienreife ausgleicht.
Da die Lufthansa nach wie vor von der Wirksamkeit der Abänderung der Flugprämienreife ausgeht, wird sie nicht automatisch allen Miles & More-Kunden das o.g. Vergleichsangebot unterbreiten. Es besteht daher nach wie vor die Möglichkeit und die Notwendigkeit, die bislang noch nicht geltend gemachten Ansprüche gegen die Lufthansa wegen der aus Sicht des Unterzeichners unwirksamen Abänderung der Flugprämienreife zum 03.01.2011 erfolgversprechend geltend zu machen.
Die Kosten eines möglichen weiteren Vergleichs werden im Zweifel von Seiten der Lufthansa bzw. der jeweiligen Rechtsschutzversicherung getragen, so dass nicht zu erwarten ist, dass Miles & More-Kunden hierdurch Kosten entstehen.
Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit gerne nach schriftlicher Anfrage bei Herrn Rechtsanwalt Markus Klamert. E-Mail:
[email protected].
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