Recht auf Business Class?

Dieses Thema im Forum "Business & First Only" wurde erstellt von Guest, 4. März 2008.

  1. Guest

    Guest Guest

    Hallo zusammen!
    Ich bin jetzt seit einem Jahr bei einer Firma angestellt, die mich mehrmals im Jahr in die weite Welt schickt. Da es sich dabei um Langstreckenflüge handelt, konnte ich bisher fast immer Business Class fliegen. Inzwischen hat das Management gewechselt und Businessflüge "verboten" (mit besonderer Genehmigung des Vorstandes...Ausnahmen möglich). Diese Änderung ist nur ein kleines Puzzleteil meiner Frustration, die dazu führte, dass ich gekündigt habe.
    Nun soll ich, während meiner noch laufenden Kündigungszeit, nochmal für 3 Wochen nach Asien. Privat passt mir das gar nicht in den Kram und am liebsten würde ich eh gerne früher raus aus dem Vertrag, aber mein jetziger AG lässt mich nicht. Worauf ich nun am allerwenigsten Lust habe, ist auf einen 11 Stunden Economy class Flug.

    Gibt es irgendeine Regelung, Brauch, Sitte oder was auch immer, die es mir erleichtern würde, auf einen Business Class Flug zu bestehen und durchzusetzen? Ich habe zwar gekündigt, möchte mich aber ungern total verkrachen mit meinem AG (man sieht sich ja bekanntlich mehrmals im Leben...). Ich wäre aber schon bereit etwas Druck auszuüben, um mir wenigstens das Economy-Class-Übel zu ersparen.

    Für Anregungen und Tipps wäre ich dankbar.
    Gutes Fliegen
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Du hast ja nicht viel zu verlieren. Da würde ich klar sagen, unter welchen Bedingungen ich fliege - und unter welchen eben nicht. Es ist nicht unbedingt karriereschädlich, wenn man seine Position deutlich macht und dazu steht. Zumal du bei deinem neuen Arbeitgeber ja auch nur anheuern wirst, wenn die Reiserichtlinien dort in deinem Sinne ausgestaltet sind. Was hat dein Ex-AG überhaupt davon, dich in den letzten Tagen nochmal wegzuschicken und dich dabei endgültig zu verärgern? Allzu produktiv und motiviert wirstu nach dem 11-Stunden-Flug in der Eco ja wohl nicht sein.
     
  3. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Keine Chance. Du hast kein Recht auf Businessclass und wenn Dein AG Dich bislang auf Reisen schicken konnte, wird er es auch nach der Kündigung können.
    Sollte es zum Äussersten kommen (wonach es freilich nicht aussieht): Richter, die eher selten in C oder gar F fliegen, werden kein Verständnis für Dein Anliegen aufbringen (auch hier wieder: ich gebe nur meine Meinung/Vermutung wieder, bin kein Jurist).

    Aber manchmal wird man auch vor einer Reise krank... (wozu ich freilich nicht rate - kann mir nicht vorstellen, dass der AG Dich nur "ärgern" will; er will offensichtlich noch mit Dir das Ding ordentlich zu Ende bringen; und dazu gehört auch das Reisen nach den Reiserichtlinien).
    Also mein Rat: probieren, die Ausnahmeregelung zu bekommen (eine Erläuterung des "warum" wird Dir leicht fallen), wenn nicht: in den sauren Apfel beißen und das Ding in Frieden zu Ende bringen.
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Wenn ich nicht zuletzt explizit wegen der langen Economy-Trips kündige und dann in den letzten Tagen explizit dazu gezwungen werden soll, das zu tun, weswegen ich gekündigt habe, würde ich mir das wohl nicht gefallen lassen, also eben die Ausnahmegenehmigung erwirken oder darauf dringen, dass ein anderer den Flug übernimmt.
     
  5. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Dein Arbeitgeber kann Dich nicht wirklich zwingen nach Asien zu reisen....... In sofern hast Du stets die Moeglichkeit zuhause zu bleiben, wee er nicht C bezahlt.

    Cheers, S
     
  6. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Das kann er ja auch gerne so vorbringen und hoffen, darauf "legal" drängen ([klugscheissen] http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfis ... 43,00.html [\klugscheissen] ;) ) kann er m.E. nicht.
    Wie auch?
    - Einfach nicht einsteigen? Wäre eher dumm... (Schadensersatzforderungen und das Tischtuch wäre zerschnitten, was er ja nicht will.)
    - Klagen (Tischtuch weg, m.E. keine Chance)
    - Krank werden (es soll Leute geben, die das beeinflussen können).
    - Sagen, dass man eh unmotiviert ist und nicht anständig arbeiten wird (und hoffen, dass das 2. Treffen nach der Pensionierung oder unter anderen Voraussetzungen stattfinden wird)
    Von all den Möglichkeiten, die ich nicht tun würde, wäre 3) noch das "Schlauste", weil hier eben nicht das Tuch zerschnitten würde (wenn man sich nicht ganz doof anstellt).
    Oder was würdest Du tun, wenn der Chef auf den Flug bestünde?
     
  7. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Das kommt nun wieder ganz auf den Job an...
     
  8. miles-and-points

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    Dem Betroffenen raten, entweder zu fliegen (wenn ihm an einem "guten" Verhältnis gelegen ist) oder es zu lassen (mit allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben mögen). Das muß der Mitarbeiter doch wirklich selbst entscheiden. Auf die Idee, ihm zu raten, "krank" zu spielen (und womöglich noch einen oder mehrere Unbeteiligte in diese Geschichte hineinzuziehen), würde ich jedenfalls nicht kommen.
     
  9. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Wer würde das schon... sind wir uns ja mal wieder einig. :wink:
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Prinzipiell sind AG gegenüber ihren AN doch zu so ziemlich allem verpflichtet, z.B. wenn es um Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit geht. Hierzu zählt die Arbeitszeit (mehr als 8 Stunden sind nur im Ausnahmefall möglich) und die Ergonomie (z.B. Ausstattung Bildschirmarbeitsplätze). Als AG ist man für die orthopädisch wertvolle Bestuhlung und notfalls noch für individuelle Bebrillung und Augenarztrechnung verantwortlich. Von daher frage ich mich, mit welchem Recht man einen AN gegen dessen Willen für 11 Stunden auf einen ergonomisch wertlosen Sitz zwängen kann. Jeder Orthopäde wird bescheiningen, dass ein 11-Stunden Flug in der Holzklasse rückenschädigend ist. Dies widerspricht nach meinem Ermessen der Sorgfaltspflicht des AG immer im Interesse der Gesundheit der AN zu agieren.
     
  11. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    8)
     
  12. Guest

    Guest Guest


    Und jeder Opthamologe wird bescheinigen, dass elf Stunden IFE in der Y augenschädigend sind. 8)
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Wobei in diesem Zusammenhang 11h IFE in Y ein vermeidbares Ereignis ist, während 11h Y-Quetschsitzen ein eher nicht vermeidbares Ereignis ist. :idea:
     
  14. frabog

    frabog Bronze Member

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    wie wär es mit einem anderen argumentationsansatz: ein recht auf C-flüge dürfte es wohl nicht geben, aber ein recht auf angemessene ruhepausen. da reisezeit arbeitszeit ist, kann man ja durchaus verlagen, dass man nach einem strapaziösen 11h flug gen osten (bei dem man ja auch mehr probleme mit der zeitverschiebung hat als bei flügen nach westen) erstmal einen tag pause bekommt. dann kann sich der AG überlegen, ob der erhöhte zeitbedarf und die zusätzlichen hotelkosten wirklich die einsparungen durch das y-ticket rechtfertigen.
     
  15. fluggast74

    fluggast74 Bronze Member

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    vielleicht kannst du dir hier ein paar anregungen holen:

    viewtopic.php?f=3&t=3814

    viel erfolg bei deiner entscheidung,

    fg74
     
  16. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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  17. frabog

    frabog Bronze Member

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    Danke für den hinweis.
    die argumentation des BAG finde ich interessant: "Reine Wegezeiten, die dem Arbeitnehmer durch die Beschränkung auf ein öffentliches Verkehrsmittel lediglich ein Freizeitopfer abverlangten, seien keine Arbeitszeit (...), wenn dem Arbeitnehmer überlassen bleibe, wie er die Zeit nutzt."
    bei einem arzt, der bereitschaftsdienst hat und sich zu hause aufhalten kann, kann man diese erklärung ja noch mit einschränkungn nachvollziehen. welche möglichkeiten der persönlichen freizeitgestaltung jedoch an einem flughafen oder in einem flugzeug bestehen hätte ich schon gerne von den richtern erläutert.
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Hey, bin überwältigt über die vielen Meinungen. Vielen Dank dafür.
    Die Variante, die ich favorisiere, ist, auf Business Class zu bestehen. Das ist jetzt zwar leicht gesagt, aber viel passieren kann mir im Grunde ja nicht. Und das mir der C-Flug die Reise etwas versüßen würde, ist doch nur allzu menschlich. Ein Tag nach dem Langstreckenflug frei war bei uns bisher sowieso die Regel - nur zur Info (auch bei Business).
    Ich sehe in der Reise leider auch keinen Sinn aus Sicht des AG. Das Geld könnten wir besser investieren. Ihm gibt es das Gefühl, etwas getan zu haben (er schickt mich). Aber weil ich unsere Firmenpolitik nicht verstehe, wechsle ich ja auch. Hinzu kommt also bei mir die Stimmung, "wenn er schon Geld zum Fenster raus wirft, dann ist es für C wenigstens gut angelegt".

    Es werden noch 2 Wochen ins Land gehen bis ich fliege. Ich werde euch dann berichten, wie es gelaufen ist - wenn ich abends einsam in Korea im Hotelzimmer sitze....:-( (okay, ganz so schlimm ist es nicht, ich kann diesem Kulturaustausch ja auch wa abgewinnen; aber 3 Wo am Stück in Seoul oder irgendwo in der Pampa sind schon öde)
     
  19. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    So hat halt ein jeder sein Päckchen zu tragen. Voll krass und echt gemein. :roll:
     
  20. Gentleman

    Gentleman Bronze Member

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    Na du hast gut - das ist bei uns nichtmal nach Y-Flug von Neuseeland drin.
    Freie Tage gibts nur, wenn dein Flug auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt - dann ist eben der Samstag, Sonntag oder Feiertag frei... :(
     

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