Reisegepäckversicherung

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von mm_aa_ii_kk, 20. Dezember 2008.

  1. mm_aa_ii_kk

    mm_aa_ii_kk Bronze Member

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    Ich habe die folgende Frage:
    Wenn bei einem Flug das Gepäck verloren geht oder zu spät geliefert wird, wie ist da die Haftungsituation der Fluggesellschaften?

    Meines Wissens nach haften die Fluggesellschaften nur für verloren gegangenes Gepäck.

    Wenn das Gepäck aber nicht mit dem Passagier zusammen ankommt, sondern erst ein, zwei Tage (oder noch) später zugestellt wird, wie sieht es dann aus? Habe ich da zumindest einen gewissen Anteil auf Entschädigung? Es geht nämlich darum, wenn ich in den Urlaub fliege und plötzlich ohne Gepäck dastehe, muss ich mir für die Übergangszeit neue Sachen kaufen, wenn man nicht wie ein "Stinker" rumlaufen möchte.

    Ich kann ja zusätzlich eine Reisegepcäkversicherung buchen (daher habe ich das Thema hier eröffnet, wenn es unpassend ist, bitte ich um Nachsicht und Verschiebung), die genau diesen Fall abdeckt. Also wenn mein Gepäck zwei Tage später eintrifft, könnte ich für x Euro jeden Tag Klamotten kaufen. Der Haken an der Sache ist bloß, dass die Gepäckversicherung allein relativ teuer ist (Reiserücktrittsversicherung und Auslandskrankenversicherung habe ich bereits über Kreditkarten, daher kommt ein Komplettpaket nicht in Frage).

    Sollte ich daher eine Gepäckversicherung abschließen oder kann ich die Fluggesellschaft in Anspruch nehmen? Wie sind Eure Erfahrungen?
     
  2. StephanMichaels

    StephanMichaels Bronze Member

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    Ich glaub das liegt an Betreiber.
    Hab mal vom Flughafen Zurich 75CHF bekommen weil mein Gepäck >24h später gekommen ist.(Bin aber auch mit SWISS geflogen.)

    Aber bei mir ist das z.B. In der Corporate AMEX integriert das ich bei 4h Verspätung 150€ und bei >6h 300€ für nötige dinge ausgeben kann. (Verpflegung/Kleidung usw.)
     
  3. 9ooo9

    9ooo9 Gold Member

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    Selbstverständlich kannst Du den Schaden (angemessene Ersatzkäufe) von der Fluggesellschaft einfordern.
    Ob, wann und wieviel die allerdings rausrücken ist, da es keine globakle Regelung gibt, natürlich von der Airline abhängig.

    Ich hab es auch, ähnlich Stephan, in einer KK-Versicherung integriert (ab 4h - 150,- // ab 48h - 520,-).
     
  4. turbinenritt

    turbinenritt Bronze Member

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  5. peter42

    peter42 Diamond Member

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    LH gibt Dir als SEN meist 100 Euro on the spot. Ansonsten darfst Du angemessene Ersatzkleidung (sprich funktionales - keine Designerklamotten) kaufen, und bekommst 50% erstattet, wenn Du die Sachen behaelst bzw. 100% wenn Du sie abgibst.
     
  6. hlewen

    hlewen Gold Member

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    Was macht Lufthansa eigentlich mit den abgegebenen Sachen? Weiterverkaufen für knapp über 50% des Wertes als Second Hand?
     
  7. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Gute Frage! ANgeblich kam es auch schon vor, dass LH nach dem Angebot die Sachen abzugeben gesagt hat, "ist OK - behalten Sie sie, wir erstatten es trotzdem komplett!"
     
  8. turbinenritt

    turbinenritt Bronze Member

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    Auf alle Fälle mahnt LH immer sich schadensmildernd beim Neuerwerb zu verhalten...
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Ihr mahnt LH ja auch immer, sich schadensmildernd beim Verlust eures Gepäcks zu verhalten... :mrgreen:
     
  10. turbinenritt

    turbinenritt Bronze Member

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    Yipp.
    Und beiderseiten klappt das nie so ganz... :mrgreen:
     

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