Auch wenn es kein Top Deal ist, habe ich kein anderes passendes Forum gefunden. Wurde ja schon öfters hier diskutiert: "Reiserecht Kein Recht auf falschen Niedrigpreis Bei Internetbuchungen von Reisen dürfen sich Kunden über Superschnäppchen nicht zu früh freuen. Waren die Preisangaben durch einen Fehler so niedrig, können Kunden nicht auf der Buchung bestehen. Bei falschen Niedrigpreisen muss der Veranstalter den Reisevertrag nicht erfüllen, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen: 136 C 6277/09). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«. In dem Fall hatte der Kläger online eine elftägige Pauschalreise nach Dubai für zwei Personen gebucht, die den Angaben zufolge 1392 Euro kosten sollte. Tatsächlich wäre der richtige Preis 4726 Euro gewesen. Weil er die Reise nicht zu dem Schnäppchenpreis bekam, zog er vor Gericht. Er verlangte eine Ersatzreise sowie Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit - beides zu Unrecht, wie das Amtsgericht entschied. Der Kläger hätte erkennen müssen, dass ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Preis und Leistung bestand und deshalb ein Irrtum vorlag. Ein Anspruch auf eine »Ersatzreise« sei außerdem ohnehin nicht gegeben, allenfalls auf finanziellen Ausgleich." gefunden und zitiert von: www.reise-preise.de
Hallo, das Urteil ist schon fast 1 Jahr alt und wurde schon an verschiedenen Stellen lang und breit diskutiert. 1. es ist "nur" ein AG. Zwar landet man i.d.R. immer bei solchen Dingern zuerst am AG, aber ob sich andere AGs zu einer gleichen Entscheidung berufen fühlen, bezweifle ich stark, dass andere Amtsrichter es in einem identischen Fall genau so sehen müssten 2. es ist ein sehr spezieller Fall. Bei Errorfares gibt es so viele Nuancen UND rechtliche Feinheiten, die von beiden Seiten zu beachten sind, dass ich weiter die These vertrete, dass auch in Zukunft Errorfares durchgesetzt werden können und Unternehmen eher nachgeben werden, als es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen (s. HI Baruna Bali) Grüße
Kunden haben keinen Anspruch auf fehlerhafte Online-Schnäppchen: Zwei Personen elf Tage Dubai für 1.400 Euro statt über 4.700, dafür musste der Veranstalter die Buchung nicht akzeptieren. http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1 ... 52,00.html
11 tage für für diesen preis ist doch jetzt nicht so niedrig, oder? also als offensichtliches missverhältnis würde ich das nicht sehen. kommt natürlich auf das hotel und flugklasse an...
Kommt dann auch noch darauf an, ob Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft die Willenserklärung unverzüglich gemäß 119,121 BGB anfechten.
Das ist sogar der allererste Punkt (Ok, nach der Frage, ob ein Vertrag überhaupt schon besteht). Der spaltet sich sogar noch auf, nämlich in die die Fragen, ob die Anfechtung 1.) Rechtzeitig war 2.) Begründet wurde 3.) Nachweisbar zugegangen ist Wenn man das bejaht, dann kann man nochmal über Schadensersatz nachdenken, der wohl bei ganz krassen EF's scheitert. Einer der 3 Punkte bei der Anfechtung ist aber i.d.R. problematisch, da die Anbieter sich darüber nicht wirklich viele Gedanken machen.
und daher: Errorfares bei expedia.co.uk oder in Australien buchen. Common Law macht den Vertragsrücktritt für den Anbieter praktisch unmöglich.