Ryanair - Erhöhung Ticketgebühr auf 100€

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von pipe-x, 9. November 2009.

  1. pipe-x

    pipe-x Pilot

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    Gerade in einem anderen Forum gefunden:
    http://www.examiner.ie/breakingnews/ire ... 33461.html

    Ryanair erwägt eine Erhöhung der Gebühr für das Ausdrucken des Tickets auf 100 €. Meiner Meinung nach zwar ganz eindeutig "in-line" mit der Preispolitik von FR, aber auch ein riesiger Wucher. Selbst die 40 € die derzeit erhoben werden falls man sein Ticket nicht ausgedruckt hat sind m.E. nach vollkommen überzogen.
    Aber da ich Ryanair und deren Preispolitik schon seit einigen Jahren vermeide ist das alle nur halb so wild...Wer Ryanair fliegt ist schließlich selber schuld ;-) :twisted:
     
  2. 9ooo9

    9ooo9 Gold Member

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    Ist doch gut wenn die Blöden um ihr Geld erleichtert werden.
    Um so mehr Billigtix gibts für uns.

    Ich fliege übrigens gerne mal mit FR auf Kurztrips.
    - auf 27 Flügen noch nie mehr als 5,- Euro inkl. alles bezahlt (meist aber nur 1 cent)
    - Direktflüge statt langwierige und teure Umsteigeflüge mit LH (Berlin - DUB, EMA oder EDI)

    Was mich natürlich nicht davon abhält auf vielen anderen Flügen *A zu nutzen, teilweise auch in C.
    Ich schalte eben nur vor dem Buchen das Gehirn ein, statt mich dämlicher Vorurteile zu bedienen.
     
  3. pipe-x

    pipe-x Pilot

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    Natürlich lässt sich diese Gebühr durch etwas mitdenken verhindern, allerdings gibt es ausser der Vergesslichkeit mancher auch andere Ursachen die zu einem Verlust des Tickets führen können. Und dies dann mit 100€ zu bestrafen finde ich maßlos überzogen da es in keinster Weise dem Gegenwert entspricht.
     
  4. FelixPAD

    FelixPAD Lotse

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    § 138 BGB
    Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

    (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

    Irgendwie viel mir das ein, allerdings weiss ich nicht inwiefern dies auf Beförderungsverträge anwendbar ist
     
  5. EmoHunter

    EmoHunter Diamond Member

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    Agiert Ryanair nicht nach Britischen Recht ?
     
  6. 9ooo9

    9ooo9 Gold Member

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    Schwer vorstellbar bei einer irischen Airline, die in Irland registriert ist und dort auch ihren Sitz hat.
     
  7. EmoHunter

    EmoHunter Diamond Member

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    Meinet wegen auch Irland.. :roll:
     
  8. sebt

    sebt Gold Member

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    Das ist doch wohl ein Unterschied. Du bist als Österreicher ja auch kein Deutscher :!:
     
  9. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Wahrscheinlich nicht... aber es gibt auch Menschen mit zwei Staatsangehörigkeiten.
     

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